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Jahresbescheinigung gemäß §24c EStG |
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Wozu dient eine Jahresbescheinigung gemäß §24c EStG? Seit 2004 sind Kreditinstitute laut §24c EStG verpflichtet, nach amtlich vorgeschriebenem Muster eine Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen auszustellen, soweit entsprechende Daten vorliegen. Die Bescheinigung soll Ihnen nach der Intention des Gesetzgebers das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung erleichtern, sofern Sie darin Einnahmen aus Kapitalvermögen, ausländische Einkünfte oder private Veräußerungsgeschäfte zu deklarieren haben (Anlagen KAP, AUS und SO). Die Verantwortung für eine richtige und vollständige Steuererklärung obliegt jedoch weiterhin Ihnen als Steuerpflichtigen. Wie bekomme ich eine Jahresbescheinigung gemäß §24c EStG? Sie erhalten von uns separate Bescheinigungen für die bei uns geführten Konten und Depots. Diese wurden Anfang Februar 2006 für das Jahr 2005 versandt. Sofern Sie bisher keine Jahresbescheinigungen bekommen haben, können Sie diese bei Bedarf am besten per E-Mail bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular, welches Ihnen unter „Hotline Kontakt“ zur Verfügung steht.  |
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