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Ab wann wird die Leistung wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit erbracht? |
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Die Leistung wird erstmals erbracht, nachdem die Arbeitslosigkeit drei Monate (Karenzzeit) ununterbrochen bestanden hat. Zu Beginn des Vertrages besteht eine einmalige Wartezeit von drei Monaten. Arbeitslosigkeit, die innerhalb dieser Wartezeit von drei Monaten eintritt, ist nicht versichert.
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