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In welcher Höhe ist die Versicherungssumme festzusetzen? |
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Die Versicherungssumme für den Todesfall entspricht der zum Todeszeitpunkt ausstehenden Summe der Darlehensraten. Für die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit entspricht die Versicherungssumme der vereinbarten monatlichen Darlehensrate. Sollte die Summe der ausstehenden Raten bzw. die Darlehensrate die jeweilige Höchstversicherungssumme übersteigen, ist in diesem Fall die jeweilige Höchstversicherungssumme anzusetzen.
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