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Muss bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung vorgenommen werden? |
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Bei Antragstellung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, da bekannte Vorerkrankungen und Unfallfolgen bedingungsgemäß in den ersten 24 Monaten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Die Prüfung, ob die Arbeitsunfähigkeit eine Folge dieser Vorerkrankung ist, wird erst im Leistungsfall durch die zuständige Fachabteilung geprüft.
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