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Wann liegt unverschuldete Arbeitslosigkeit vor? |
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Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer
- Der Versicherte wird aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus arbeitslos
- Der Versicherte übt keine andere Tätigkeit gegen Entgelt aus
- Die Arbeitslosigkeit muss Folge einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsvertrages zur Abwendung eines Kündigungsschutzprozesses oder einer betriebsbedingten Kündigung sein.
- Der Versicherte meldet sich arbeitslos, bezieht Arbeitslosengeld und sucht aktiv nach einer neuen Arbeit.
Arbeitslosigkeit für Freiberufler
- Der Versicherte gibt seine freiberufliche Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen auf. Ein wirtschaftlicher Grund ist z. B. dann gegeben, wenn das Einkommen in den letzten sechs Monaten vor der Geschäftsaufgabe negativ war.
- Der Versicherte übt keine andere Tätigkeit gegen Entgelt aus
- Der Versicherte meldet sich arbeitslos und sucht aktiv nach Arbeit.
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