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Was ist unter Arbeitsunfähigkeit zu verstehen? |
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Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie als Versicherter infolge einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50% außerstande sind, Ihre bisherige oder eine vergleichbare Tätigkeit auszuüben. Sollten Sie also z. B. nach einer längeren Krankheit nur noch die Hälfte oder sogar weniger als die Hälfte Ihrer bisherigen Arbeitszeit arbeiten können, wird die Leistung in dieser Zeit weiter erbracht.
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