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Welche wesentliche Leistungsvoraussetzung ist bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit zu beachten? |
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Arbeitnehmer:
Sie müssen bei Versicherungsbeginn oder vor Eintritt des Leistungsfalles bereits mindestens 12 Monate ununterbrochen und unbefristet bei ein und demselben Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Die wöchentliche Mindestarbeitszeit betrug 15 Stunden.
Freiberufler:
Sie müssen bei Eintritt des Leistungsfalles bereits mindestens 24 Monate im Rahmen desselben Unternehmens bzw. derselben nicht sozialversiche-rungspflichtigen Tätigkeit (freier Beruf) freiberuflich tätig gewesen sein und aus diesem Einkommen Ihren Lebensunterhalt erwirtschaftet haben. Das Einkommen betrug in den letzten zwei Jahren jeweils mind. 40 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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