Der Wandel in den vergangenen Monaten ist klar ersichtlich: Kostenfreie Girokonten sind immer seltener auf dem Markt zu finden. Stattdessen führen immer mehr Geldhäuser Gebühren für die Girokonten-Besitzer ein – und ziehen diese nicht selten an. Das hat jüngst auch die Commerzbank getan. Und sich damit eine ganze Menge Ärger eingehandelt. Zahlreiche Kunden nutzten die Gebührenerhöhung, um der Commerzbank den Rücken zu kehren. Darüber hinaus betrifft die Branche derzeit noch ein anderes Thema. Der Bundesgerichtshof urteilte vor einigen Tagen, dass viele Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sind. Das könnte für die Banken- und Kreditwirtschaft massive Folgen haben.
Commerzbank: Kunden haben keine Lust auf Kontoführungsgebühren
Die Commerzbank war lange Zeit einer der sicheren Häfen für Kontoinhaber, die keine Gebühren für ein klassisches Girokonto bezahlen wollten. Diese Zeit ist nun endgültig vorbei. Das Unternehmen teilte mit, dass sowohl für die Konten der Commerzbank als auch für die Konten der Comdirect neue Gebühren eingeführt werden sollen. Das bisher noch kostenlose Girokonto wird ab Juli mit monatlichen Gebühren in Höhe von fünf Euro verbunden sein. Eine Anpassung, die viele andere Banken bereits vor Monaten vorgenommen haben. Und dennoch ist die Auswirkung speziell bei der Commerzbank besonders deutlich zu spüren.
Wie der kostenlose Dienst „Aboalarm“ mitteilte, hätten sich zwischen dem 26. April und dem 2. Mai mehrere tausend Kunden für einen Abschied von der Commerzbank entschieden. Die „Dunkelziffer“ dürfte deutlich höher liegen. Immerhin kündigt längst nicht jeder Kunde über den Kündigungsdienst von „Aboalarm“. Dennoch lässt sich ein klarer Trend erkennen, der in einem direkten Zusammenhang mit der Ankündigung der Einführung von Gebühren stehen dürfte.
Gebührenfreie Konten nur noch gegen Bedingungen
Genau wie die Commerzbank, leiden unter dieser Entwicklung zahlreiche andere Banken. Der Druck durch die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ist weiterhin groß. Die Kunden wollen dennoch keine Gebühren für ihre Girokonten oder das Ersparte zahlen. Eine Möglichkeit für die Bankkunden sind deshalb kostenfreie Girokonten mit gewissen Bedingungen. Ein weit verbreiteter Ansatz der Branche. Diese Girokonten können kostenfrei genutzt werden, wenn zum Beispiel ein monatlicher Geldeingang in gewisser Höhe nachgewiesen wird.
Ein weiteres Problem der Banken: Immer mehr digitale Unternehmen drängen auf den Markt. Diese machen vor allem mit gebührenfreien Girokonten Werbung. Das verstärkt die Unzufriedenheit der Kunden und unterstützt die Abwanderung. Hinzu kommt, dass es noch nie so leicht wie heute war, sein Girokonto zu wechseln. Die Banken sind gesetzliche dazu verpflichtet, alle relevanten Informationen an das neue Unternehmen zu übergeben. Kunden könnten also theoretisch binnen weniger Minuten von einer Bank zur anderen wechseln. Für die Kunden super. Für die Banken eher unangenehm, da auch hierdurch die Fluktuation deutlich angetrieben wird.
Gute Nachrichten für Kunden: BGH mahnt stillschweigende AGB-Zustimmungen ab
Und es gibt eine weitere gute Nachricht für die Bankkunden. Diese kommt vom Bundesgerichtshof. Dieser urteilte erst vor wenigen Tagen, dass Klauseln für eine stillschweigende Zustimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sei. Damit trifft der BGH wieder einen empfindlichen Nerv der Branche. Bereits in der Vergangenheit wurden Kreditbearbeitungsgebühren oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen vom BGH als unwirksam erklärt. Nun also auch die stillschweigende Zustimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kunden müssen fortan also ausdrücklich zustimmen, damit dies auch als Zustimmung gewertet werden kann.
Auf die Banken rollt damit möglicherweise eine teure Welle der Rückzahlungen zu. Das war bereits bei den Widerrufsbelehrungen und den Kreditbearbeitungsgebühren der Fall. Die Klauseln für die stillschweigende Zustimmung würden die Kunden benachteiligen, erklärte das BGH in seinem Urteil. Dieses bezieht sich damit auch nicht nur auf die Bedingungen für einen bestimmten Bereich, sondern für alle Klauseln in Verträgen zwischen Banken und Kunden. Also zum Beispiel auch für Wertpapiere, Kredite oder Ähnliches. Zahlreiche Experten halten das Urteil damit für echten „Zündstoff“, der eine massive Tragweite mit sich bringen könnte.
Stiftung Warentest fordert Rücknahme der Gebühren
Wie weit die Folgen für die Banken reichen könnten, lässt eine Forderung von „Stiftung Warentest“ erahnen. „Dem BGH-Urteil zufolge müssen Banken nun sämtliche Gebühren wieder auf das Niveau bei Vertragsabschluss zurückdrehen. Das betrifft neben der Kontoführung auch Überweisungsentgelte, Kartengebühren, Entgelte, die aufgrund eines nicht mehr erreichten Mindestgehaltseingangs oder Depot- und Ordergebühren erhoben worden sind“, zitiert das Handelsblatt Christoph Herrmann von „Stiftung Warentest“. Laut dem Rechtsexperten könnten somit alle zu viel gezahlten Gebühren plus die Zinsen seit dem 1. Januar 2018 zurückgezahlt werden müssen. Der Anspruch auf Gebühren, die vor dem 1. Januar 2018 gezahlt wurden, sei laut dem Experten mittlerweile wiederum verjährt. Trotz alledem dürfte die zurück zu zahlende Summe für die Banken enorm sein.
Und die Unternehmen müssen auch noch selbst mithelfen. Die Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, eine Entgeltaufstellung an ihre Kunden zu übermitteln. Laut Schätzungen von „Stiftung Warentest“ könnten so pro Kunde möglicherweise dreistellige Beträge als Rückzahlung fällig werden. Auf ihrer Webseite bietet „Stiftung Warentest“ zudem ein Formular an, das den Kunden bei der Beantragung der Rückerstattungen behilflich sein soll. Vielen Experten geht das ein wenig zu schnell. Die Urteilsbegründung des BGH wurde nicht unmittelbar veröffentlicht. Eine genaue Einschätzung der Lage ist deshalb in den Augen vieler Beobachter nicht möglich. Dennoch erhöhen Verbraucherschutz und „Stiftung Warentest“ so den Druck auf die Banken.
Unklare Rechtslage bleibt bestehen
Zumindest bis zur Vorlage der Urteilsbegründung bleibt die Rechtslage jedoch noch ein wenig unklar. So ist sich zum Beispiel die Verbraucherschutzzentrale noch nicht ganz sicher, ob die Kunden überhaupt Rückforderungen stellen könnten. Falls doch, ließe sich aber noch nicht sagen, in welchem Umfang. Dennoch ist auch die Verbraucherschutzzentrale davon überzeugt, dass das Urteil Auswirkungen auf alle Unternehmen der Branche haben dürfte. Eine Antwort von Seiten der Branche steht bislang noch aus. Auch die Branchenverbände wollen mit einer Meldung so lange warten, bis die Urteilsbegründung vorgelegt wurde.
Gebührenerhöhungen bleiben ein Streitthema
Wie die aktuellen Entwicklungen zeigen, bleiben die Gebührenerhöhungen der Banken weiterhin ein Streitthema. Zahlreiche Unternehmen in Deutschland haben in den vergangenen Jahren neue Gebühren eingeführt und diese zum Teil auch bereits laufend erhöht. Im Oktober erst erklärte das Statistische Bundesamt, dass von 2015 bis 2019 Gebührenanstiege von rund 25 Prozent zu verzeichnen gewesen wären. Das bedeutet eine Preiserhöhung von einem Viertel. Viele Unternehmen sind dabei stufenweise vorgegangen und erhöhten die Gebühren für die Konten geringfügig in gewissen Zeitabständen. Grundlage dafür war oftmals die stillschweigende Zustimmung der Kunden. Diese wird nun nicht mehr einfach akzeptiert. Ob sich dadurch jedoch wirklich eine nachhaltige Verbesserung für die Kunden einstellt, ist fraglich.
Immerhin hat die Unwirksamkeit der Klausel keine echten Auswirkungen auf die Kündigungsmöglichkeiten. Die Klausel ist zwar nun unwirksam. Eine Kündigung war gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aber ohnehin schon möglich. Dennoch dürfte viele Bankkunden freuen, dass sie Gebühren nun gefühlt nicht mehr stillschweigend akzeptieren müssen. Zudem dürfte die Mitteilung über Änderungen in den Geschäftsbedingungen automatisch dazu führen, dass sich die Kunden intensiver mit diesen beschäftigen.