Lange, lange hat es gedauert. Bis in der Bundesrepublik Deutschland eine offizielle und TÜV-geprüfte Vergleichsseite für Girokonten eingerichtet werden konnte, vergingen im Vergleich zu anderen Ländern viele Monate. Nun allerdings ist mit Check24 dieser offizielle Vergleichsanbieter gefunden. Die Probleme aber sind geblieben. Zunächst musste sich die Plattform Vorwürfe anhören, weil mit der C24 Bank ein eigenes Banking-Angebot ins Leben gerufen wurde. Damit nicht genug. Nun hat sich Check24 auch noch Ärger mit den deutschen Verbraucherzentralen eingehandelt. Diese sind der Überzeugung, dass Kunden durch einen nicht transparenten Vergleich möglicherweise zu Verträgen ermutigt werden, die sie eigentlich gar nicht wollen. Zusätzlich würde das Vergleichsportal lediglich einen kleinen Teil aller Banken in Deutschland abdecken.
Klage der Verbraucherzentralen: Check24 unter Druck
Die Freude war groß. Nach monatelanger Wartezeit und zahlreichen Verzögerungen wurde Check24 ganz offiziell das erste TÜV-geprüfte Vergleichsportal für Girokonten in Deutschland. Wenige Monate nach dieser Leistung sieht es allerdings schlecht aus für den Vergleichsriesen. Die deutschen Verbraucherzentralen haben jüngst nämlich eine Klage gegen das Vergleichsportal eingereicht. Diese soll laut Berichten des „Handelsblatt“ beim Landgericht in München anhängig sein. Doch was stört die Verbraucherschützer? Grob zusammengefasst sind es gleich mehrere Verstöße, die in den Augen der Verbraucherschützer schwerwiegende Entwicklungen zur Folge haben können.
Konkret ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) der Überzeugung, dass die Vergleichsseite für Konto-Modelle nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ein Kritikpunkt: Die begrenzte Auswahl. So würde Check24 noch nicht einmal ein Drittel aller in Deutschland aktiven Banken erfassen. Gelistet seien demnach rund 556 Geldhäuser auf dem Portal. Aktiv sind in der Bundesrepublik jedoch mehr als 1.700 Institute. Darüber hinaus stört sich die Verbraucherzentrale offenbar daran, dass bei den meisten Banken lediglich ein Kontomodell im Vergleich zu finden sei. Für Verbraucher sei der Vergleich deshalb nicht nur nicht vollständig, sondern auch nicht transparent genug.
Ungewollte Geschäfte durch intransparenten Vergleich?
In diesem Zusammenhang kritisiert der Dachverband, dass die Kunden aufgrund der fehlenden Transparenz zu Geschäftsabschlüssen verleitet werden könnten. Schlichtweg deshalb, weil sie mögliche Alternativen überhaupt nicht zu Gesicht bekommen. Kritik wird aber nicht nur an Check24 laut, sondern auch am TÜV Saarland. Die Bundesregierung hat mehrere Bewerbungen von Stellen geprüft, die für eine offizielle Zertifizierung des Vergleichsportals in Frage gekommen wären. Durchgesetzt hat sich letztendlich der TÜV Saarland, der Check24 daraufhin seine bisher in Deutschland einzigartige Lizenz ausstellte. Dass hier offenbar nicht einmal ein komplettes Abbild des Marktes zu finden ist, rückt auch die TÜV-Prüfer im Saarland in ein schlechtes Licht.
Grundsätzlich ist der Gedanke hinter dem transparenten Vergleichsportal löblich. Die Bundesregierung bzw. die EU möchte sicherstellen, dass sich Bankkunden schnell einen transparenten Überblick über die Kontokonditionen auf dem Markt verschaffen können. Im Falle von Check24 können die Kunden zum Beispiel zahlreiche Kostenpositionen ihres Kontos mit anderen Konten vergleichen. Schon viele Bankkunden dürften sich aufgrund dieses Vergleichs für einen Wechsel entschieden haben und letztendlich von günstigeren Konditionen profitieren. Für die Verbraucherschützer ist das jedoch lange nicht ausreichend.
Vergleichsportal geht in die Offensive
Dass die Verbraucherschützer in Deutschland gegen die Arbeit von Check24 klagen wollen, kommt beim Unternehmen wenig überraschend nicht gut an. „Check24 hat bei dem zertifizierten Girokontenvergleich exakt die Kriterien umgesetzt, die vom Gesetzgeber definiert und vom TÜV zertifiziert worden sind.“, erklärte Geschäftsführer Christoph Röttele gegenüber dem Handelsblatt. Dass nun eine Debatte um diese entfacht, kann man beim Vergleichsportal nicht nachvollziehen. Man würde gemessen an der Bilanzsumme rund 80 Prozent des Marktes abdecken, heißt es von Seiten Check24. Alle großen Sparkassen und Volksbanken seien dabei, zudem die besten 50 Online-Banken und zahlreiche Großinstitute. Röttele erklärte, dass man einen rechtssicheren Rahmen für den Vergleich benötige. Könne dieser nicht aufgestellt werden, muss der Vergleich abgestellt werden. Rückendeckung bekommen Check24 und der TÜV Saarland offenbar vom Bundesfinanzministerium.
Eine Sprecherin teilte mit, dass der TÜV Saarland mit seinem Zertifikat bestätigt habe, dass alle Anforderungen des Zahlungskontengesetzes erfüllt werden würden. Man würde keinen Anlass sehen, an der Bewertung des TÜV zu zweifeln.
Unstimmigkeiten um die Vorgaben
Für die Verbraucherschützer wählt Check24 in vielerlei Hinsicht dennoch den falschen Ansatz. Laut den Vorgaben der EU müsste eine möglichst „breite Angebotspalette“ abgebildet werden. Dies sei jedoch nicht möglich, wenn sich Check24 bei seinem Portal lediglich auf die Bilanzsumme fokussieren würde. Immerhin sei diese kein Indiz für die breite eines Marktes. Kurios allerdings: Laut einer Anfrage der Grünen an die Bundesregierung sei keine „vollständige Marktübersicht“ gefordert. Ausdrücklich werde diese nicht verlangt, so die Antwort. Scheint, als hätten die Verbraucherschützer in diesem Bereich eher schlechte Karten mit ihrer Klage.
Vorgeworfen wird dem Portal vom VZBZ jedoch auch, dass in vielen Fällen nur ein Girokonto-Modell einer Bank im Vergleich zu finden sei. Check24 schiebt die Verantwortung hier jedoch von sich und verweist auf die Unternehmen. Aktuell würden die Daten und Tarife von den Mitarbeitern des Portals manuell aktualisiert werden. Künftig, so die Forderung des Unternehmens, sollten Banken dazu verpflichtet werden, ihre Konditionen in einer Art Datenbank zentral zur Verfügung zu stellen. Check24-Chef Röttele: „Dann könnten wir ohne Probleme den gesamten Markt abdecken.“ Ein weiterer Vorteil: Durch die zentrale Datenbank könnten Fehler in der Datenanalyse minimiert werden.
Welches Portal ist eigentlich das Richtige?
Kritik musste sich Check24 jüngst aber nicht nur von Verbraucherschützern anhören. Auch Vertreter der Bankenbranche zeigten sich zuletzt nicht immer begeistert von der Arbeit des Vergleichsriesen. Ein Grund: Die Verwechslungsgefahr zwischen der offiziellen und TÜV-geprüften Vergleichsseite und dem kommerziellen Vergleichsportal. Bei Letzterem etwa können Unternehmen profitieren, die Check24 eine bessere Provision zahlen. Der Eindruck dort könnte verfälscht sein. Für die Kunden ist in den Augen der Bankenbranche jedoch teilweise kaum ersichtlich, welches Portal nun das Richtige sei. Laut Bundesregierung ist dies jedoch klar geregelt. So dürfe Check24 das Lizenzierungslogo nur auf einer Webseite verwenden – und zwar der staatlich geprüften.
Unbeeindruckt von der Kritik: C24 Bank in Deutschland aktiv
Zumindest kritisch bewerten Betrachter rund um Check24 auch die Tatsache, dass jüngst eine eigene Bank ins Leben gerufen wurde. Check24 ist also im Prinzip nicht mehr nur Prüfer, sondern auch Prüfling. Konflikte scheinen vorprogrammiert, wenn das Portal beim eigenen Angebot etwa großzügiger bewertet als bei Mitbewerbern. Obwohl diese Kritik schon vor dem offiziellen Markteintritt der C24 Bank laut wurde, hat das Unternehmen seinen Start ganz regulär durchgezogen. In Deutschland soll vor allem das gebührenfreie Girokonto für Begeisterung sorgen. Laut der C24 soll dieses sogenannte Sparkonto bedingungslos gebührenfrei bleiben und somit auch nicht an einen monatlichen Geldeingang oder Ähnliches gebunden sein.
Mit einem derartigen Modell dürfte das Unternehmen in der Bundesrepublik ins Schwarze treffen. In den vergangenen Monaten häuften sich schließlich die Geldhäuser, die ihren Kunden künftig Gebühren für das Girokonto in Rechnung stellen oder diese Gebühren spürbar angehoben haben.