
Wechsel des Girokontos bisher mit hohem Aufwand verbunden
Deutsche Bankkunden gelten als ausgesprochen treu. Nicht selten trifft man auf Fälle, bei denen das Konto bisher noch niemals gewechselt wurde und praktisch von der Wiege bis zur Bahre mit dem gleichen Institut zusammen gearbeitet wurde. Und nicht umsonst betreiben die Banken einen großen Aufwand, gerade junge Kunden mit attraktiven Angeboten zu umgarnen und frühzeitig zu binden. Besteht doch eine hohe Chance, diese Kunden ein ganzes Leben lang zu betreuen und dabei noch zahlreiche zusätzliche Produkte an den Mann oder die Frau zu bringen. Das Girokonto gilt dabei als Ankerprodukt, mit dem Kunden an das Haus gebunden werden, um sie dann kontinuierlich mit Bausparverträgen, Krediten oder Versicherungen versorgen zu können. Ob die langjährige Treue vieler Kunden ihrer Bank gegenüber aber tatsächlich hoher Zufriedenheit oder persönlicher Bindung zu verdanken ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Verbraucherschützer und Branchenkenner vermuten schon länger, dass das Verhalten der Bankkunden ein Stück weit auch durch die Furcht vor dem Aufwand und den Scherereien begründet ist, die ein Wechsel mit sich bringt.
Und tatsächlich haben es viele Banken ihren Kunden bis zuletzt sehr schwer gemacht, stressfrei von einem Institut zum anderen zu wechseln. Der Anruf durch den Kundenberater, der vom Wechsel abriet, war da noch die geringste Hürde. Unter anderem mit Verweis auf den Datenschutz verweigerten die Banken die Herausgabe von Daten an die andere Bank, so dass die Kunden dazu gezwungen waren, mühsam ihre Kontoauszüge zu durchforsten und für jeden Zahlungspartner ein einzelnes Formular auszufüllen. Zusätzlich mussten Daueraufträge in Handarbeit umgestellt werden und auch der Aufwand und die Kosten für Briefe, in denen Zahlungspartner über die neue Kontoverbindung informiert wurden, blieben an den Kunden hängen. Gerade bei Familien mit wenig Zeit und zahlreichen Zahlungsverbindungen konnte ein solcher Kontowechsel gut und gerne mehrere Wochenenden in Anspruch nehmen.
Banken sind zur Unterstützung beim Wechsel verpflichtet
Doch die Zeiten für wechselwillige Bankkunden haben sich gründlich geändert. Bereits seit einigen Jahren bieten verschiedene Institute einen Wechselservice an. In Kooperation mit Fintech-Unternehmen, die sich auf die Abwicklung des Kontowechsels spezialisiert haben, wird den Kunden ein Großteil der Arbeit abgenommen. Voraussetzung war allerdings, dass das bisherige Konto als Online Konto geführt wurde. Nach dem die Kunden dem Dienstleister die Zugangsdaten für das Online Banking zur Verfügung gestellt hatten, loggte sich das Programm automatisch ein und las alle Kontoverbindungen der letzten Jahre aus. Die Kunden konnten dann entscheiden, welche Kontoverbindungen auf das neue Konto übernommen werden sollen. Daueraufträge wurden dabei automatisch umgestellt. Zahlungspartner wurden durch das Wechselunternehmen über die neuen Kontoverbindungen per Email oder auch per Post informiert. Statt sich mehrere Tage mit dem Wechsel herumzuschlagen, war es nun möglich, die wichtigsten Formalitäten in weniger als einer halben Stunde zu erledigen. Der einzige Nachteil bestand darin, dass längst nicht alle Banken einen solchen Service anboten und auch nicht zu einer Kooperation verpflichtet waren.
Nur noch 10 bis 20 Minuten Arbeit für einen Wechsel
Dies hat der Gesetzgeber nun geändert und alle Banken dazu verpflichtet, bei einem Kontowechsel zu kooperieren. Ärger im Zusammenhang mit dem Kontowechsel kann so weitgehend ausgeschlossen werden. Und auch eine konkrete Frist hat der Gesetzgeber genannt: innerhalb von 12 Tagen muss der Wechsel vollständig über die Bühne gegangen sein. Außerdem haften die Banken, sollte es im Zuge des Wechsels zu Fehlbuchungen oder Zahlungsverzug kommen. Trotzdem gibt es bestimmte Fälle, bei denen es zu Problemen kommen kann. Nicht eindeutig geklärt ist etwa die Vorgehensweise für den Fall, dass sich das alte Konto im Dispo befindet. Nur in Ausnahmefällen wird die neue Bank bereit sein, den Dispo sofort zu übernehmen ohne eine umfangreiche Bonitätsprüfung vorzunehmen. Wird der Dispo nicht übernommen, muss zunächst eine Regelung mit der alten Bank getroffen werden, was mit diesen Schulden passiert. Solange dies nicht geklärt ist, kann der Wechsel nicht umgesetzt werden. Hier ist mit einer deutlich längeren Frist zu rechnen, als den genannten zwölf Tagen.
Fazit – Der Wechsel des Kontos wird zum Kinderspiel
Kunden, die schon länger über den Wechsel ihres Girokontos nachdenken, bisher aber vor dem Aufwand zurückgeschreckt sind, können seit dem 18. September aufatmen. Seit diesem Tag sind die Banken nämlich dazu verpflichtet, ihre Kunden umfassend beim Wechsel zu unterstützen. Während einige Banken diesen Service freiwillig und kostenlos schon länger angeboten haben, sind nun alle Banken in Deutschland dazu verpflichtet, den Wechsel zügig innerhalb von zwölf Arbeitstagen abzuwickeln.
alias
Da viele Institute offensichtlich mit dem Ansturm wechelwilliger Kontenbesitzer überfordert zu sein scheinen,wird oftmals das Argument „Kommunikationspropleme“ beim übermitteln der Kontodaten angeführt. Soweit unterscheiden sich Theorie und Wirklichkeit….