• Donnerstag, 29. Januar 2026

Fehler in Gebührenerhöhungen

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Das nun zu Ende gehende Jahr 2016 war sowohl für die meisten Banken als auch für die meisten Kunden dieser Institute kein besonders erfreuliches Jahr. Die schon seit mehreren Jahren anhaltende Phase der niedrigen Zinsen hat vielen Instituten derart zu schaffen gemacht, dass sie sich dazu gezwungen sahen, ihre Gebührenmodelle neu auszurichten. Für viele Bankkunden bedeutete das, dass die Tage für ihr kostenloses Girokonto endgültig gezählt waren. Da viele Banken jedoch fürchten, dass sich die Kunden nach einer allzu abrupten Erhöhung der Kontoführungsgebühren nach günstigeren Alternativen umsehen und dem Institut den Rücken zu kehren, suchten sie häufig nach Umwegen. So wurden Transaktionen mit Gebühren belegt oder für bisher im Leistungsumfang enthaltene Zusatzleistungen Gebühren verlangt. Doch Änderungen der Bedingungen und insbesondere Gebührenerhöhungen dürfen nicht einfach so eingeführt werden. Ganz konkret sind die Institute dabei an recht strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Werden diese nicht beachtet, ist eine Gebührenerhöhung möglicherweise sogar ungültig und muss zurückgenommen werden. Wir zeigen in den folgenden Abschnitten, welche Fehler den Banken typischerweise unterlaufen und wie die Bankkunden am besten reagieren, wenn sie diese bemerken. Da aber eine geplante Gebührenerhöhung durch einen Fehler bei der Umsetzung bestenfalls nur aufgeschoben nicht aber vollständig abgesagt wird, liegt natürlich auch der Gedanke nahe, sich nach einem komplett neuen Girokonto umzuschauen. Auch hierauf möchten wir am Ende kurz eingehen.

Welche Fehler unterlaufen den Banken immer wieder?

In Banken arbeiten auch nur Menschen wie Du und ich und diese Menschen sind natürlich nicht vollständig davor gefeit, Fehler zu begehen. In den letzten Monaten ist es dabei im Zuge von Gebührenerhöhungen immer wieder zu solchen Fehlern gekommen. Wenn diese durch die Kunden bemerkt und entsprechend moniert worden, musste in einigen Fällen sogar die komplette Gebührenerhöhung rückgängig gemacht werden. Grundsätzlich müssen etwa Änderungen in der Gebührenstruktur schriftlich angekündigt werden. Dabei steht es der Bank frei, ob sie dies per Kontoauszug, per Email oder mit einem direkten Anschreiben erledigt. Entscheidend ist jedoch, dass das Schreiben spätestens zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen beim Kunden eingeht. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann die entsprechende Erhöhung so nicht durchgeführt werden. Doch auch für den konkreten Inhalt des Schreibens gibt es einige Vorgaben durch den Gesetzgeber. So müssen die Kunden zwingend von ihrem Bankinstitut darüber aufgeklärt werden, dass sie im Zuge der Gebührenerhöhungen ein Kündigungsrecht haben. Verpflichtend ist dabei außerdem der Hinweis, dass dieses Kündigungsrecht sowohl fristlos als auch kostenfrei ausgeübt werden kann.

Wie sollten die Verbraucher reagieren, wenn sie Fehler bemerken?

Es ist also durchaus sinnvoll, sich die Ankündigungsschreiben der Banken noch einmal genau anzusehen. Neben den eigentlichen Änderungen, die angekündigt werden, sollten auch die genannten formalen Kriterien in den Blick genommen werden. Sollten Sie als Kunde einen entsprechenden Fehler im Schreiben der Bank bemerken, haben sie mehrere Möglichkeiten zu reagieren. So kann es zunächst sinnvoll sein, der Bank in einem formlosen Schreiben zu antworten und auf den Fehler aufmerksam zu machen. Die Kunden sollten in diesem Schreiben darauf hinweisen, dass sie die Änderungen auf Grund der Versäumnisse als ungültig ansehen. Im Anschluss kann zunächst die Reaktion der Bank abgewartet werden. Zeigt sich diese uneinsichtig oder reagiert gar nicht auf die Einrede des Kunden, sollte Kontakt zu einer Verbraucherzentrale aufgenommen werden. Diese wird den entsprechenden Sachverhalt ebenfalls genau prüfen und sich dann selber an das betroffene Institut wenden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass spätestens danach die Banken reagiert haben. In den meisten Fällen wurde die geplante Änderung zwar zunächst zurückgenommen, um sie dann aber mit veränderter Frist doch noch umzusetzen. Die Schreiben, mit denen die Kunden nun auf die Änderungen aufmerksam gemacht worden sind, wurden dabei entsprechend angepasst. Vor diesem Hintergrund sollte also in jedem Fall noch eine weitere Option geprüft werden. Die Bankkunden sollten sich genau überlegen, ob ihnen die Leistungen, die ihr Konto bietet, den neuen Preis wert sind. Eine Gebührenänderung bietet nämlich auch eine gute Gelegenheit, über einen Wechsel zu einem günstigeren Modell nachzudenken.

Wechsel als weitere Alternative in das Kalkül ziehen

Mit einem Einspruch kann eine Erhöhung der Gebühren zwar verzögert, im Endeffekt jedoch häufig nicht vollständig verhindert werden. Wie berichtet, müssen die Banken zwingend auf das fristlose und kostenlose Kündigungsrecht hinweisen, was den Kunden wiederum eine günstige Gelegenheit bietet, direkte Konsequenzen zu ziehen. Denn tatsächlich sehen die Geschäftsbedingungen vieler Banken eine Kündigungsfrist von mehreren Monaten vor, was einen Wechsel mitunter ziemlich in die Länge ziehen kann. Im Falle einer Gebührenerhöhung gilt diese Frist aber eben nicht. Per Gesetz sind die Bankinstitute außerdem dazu verpflichtet, ihre Kunden bei einem Wechsel zu einem anderen Institut zu unterstützen. Konkret müssen diese alle notwendigen Informationen über Zahlungspartner, Daueraufträge und Einzugsermächtigungen an das neue Institut weitergeben. Im Prinzip braucht sich der Bankkunde bei einem Wechsel kaum selber um etwas zu kümmern. Notwendig ist es ausschließlich, das neue Konto zu eröffnen. Dies kann entweder online oder auch telefonisch erledigt werden. Durch Partner der Bankinstitute wird die Umstellung aller Daueraufträge und Lastschrifteinzüge automatisch und kostenfrei vorgenommen. Konkret werden die Zahlungspartner über die neue Kontoverbindung informiert. Der Aufwand für einen Wechsel beträgt in den meisten Fällen nicht mehr als 10 bis 20 Minuten. Auch die nach wie vor notwendige Legitimation kann mittlerweile häufig online erledigt werden. Neben diesem Video-Ident Verfahren kann natürlich auch das klassische Verfahren Postident genutzt werden, bei dem der Nachweis der Identität in einer Filiale der Post erfolgt.

Fazit – Nicht nur bei fehlerhaften Gebührenerhöhungen sollte ein Wechsel geprüft werden

Dass ein möglicher Wechsel zu einem anderen Kontomodell bei einem neuen Institut eine wichtige Option darstellt, zeigen verschiedene Angebote, in deren Rahmen ein Girokonto sehr günstig oder sogar kostenlos geführt werden kann. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Girokonten bei Direktbanken, bei denen das Konto als reines Online Konto geführt wird. Direkte Beratung in einer Filiale kann dabei natürlich nicht erwartet werden. Häufig gibt es aber durchaus einen passablen Support per E-Mail oder auch per Telefon. Um ein sehr interessantes Angebot handelt es sich in diesem Zusammenhang bei dem Girokonto der DKB Bank, welches unter dem Namen DKB Cash angeboten wird. Dieses wird als dauerhaft kostenlos beworben und bietet dabei auch eine Kreditkarte als ebenfalls kostenfreie Zusatzleistung. Damit ist man auch im Ausland stets unabhängig. Und auch die Ing-Diba bietet ein kostenloses Girokonto. Allerdings gilt hierfür im Gegensatz zum DKB Cash ein regelmäßiges Einkommen als zwingende Voraussetzung.

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