• Montag, 16. März 2026

Gebühren für TAN-SMS

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In der Bankenbranche ist derzeit einiges in Bewegung geraten. Wer aber glaubt, dass die Veränderungen vor allem zum Wohle der Kunden eingeführt werden, sieht sich vollständig getäuscht. Statt technischer Innovationen und attraktiven Kontomodellen sind derzeit vor allem Neustrukturierungen von Gebührenordnungen an der Tagesordnung. Offenbar ist hier eine Entwicklung im Gange, deren Ende derzeit noch nicht abzusehen ist. Leistungen, die lange Zeit ganz selbstverständlich im Rahmen der Kontoführung genutzt werden konnten, ohne dass hierfür extra Gebühren fällig wurden, sollen nun jedes Mal Geld kosten. Typische Beispiele sind etwa Buchungen jeder Art, also Daueraufträge, Überweisungen aber auch Geldeingänge. Auch Bargeldabhebungen und das Ausstellen von Kontoauszügen kosten bei vielen Instituten mittlerweile extra. Doch nicht immer sind die neuen Gebühren auch mit geltendem Recht vereinbar. Zweifel haben sowohl Verbraucherschützer als auch die Wettbewerbsbehörden etwa bei einer Gebühr für die Tan-SMS. Auch wenn hier noch nichts entschieden ist, zeigt der Fall doch, dass Bankkunden in jedem Fall genau hinsehen sollten, bevor sie sich mit einer neuen Gebührenordnung einverstanden erklären. Was am konkreten Fall der TAN-SMS strittig ist und wie Kunden dennoch ein günstiges Kontomodell finden, zeigen wir in den folgenden Abschnitten.

Banken führen derzeit viele neue Gebühren ein

Viele Bankkunden dürften diese Erfahrung in den letzten Jahren oder Monaten bereits gemacht haben: in einem sehr freundlich und blumig formulierten Schreiben kündigt die Bank oder die Sparkasse an, das aktuelle Gebührenmodell an die neuen Anforderungen anpassen zu wollen. Hervorgehoben wird dabei unter anderem eine insgesamt einfachere und transparentere Struktur oder auch ein modernes Modell. Was dagegen nicht so deutlich herausgestrichen wird, ist der Umstand, dass das neue Modell auch mit teilweise erheblich höheren Kosten verbunden ist. Wenn es darum geht, den Kunden zusätzliche Gebühren aus der Tasche zu ziehen, zeigen sich die Institute derzeit ungewohnt kreativ. Während eine deutliche Erhöhung der Kontoführungsgebühr bereits zu den Klassikern gezählt werden kann, haben auch viele Bankkunden bereits Erfahrungen mit neuen Gebühren für alltägliche und selbstverständliche Dienstleistungen gemacht. So sind bei einigen Banken Barhebungen sogar am eigenen Automaten nur noch in begrenzter Anzahl kostenlos möglich, während für zusätzliche Abhebungen Gebühren fällig werden. Auch Buchungen jeder Art werden mit Kosten belegt und wer sich seine Kontoauszüge ausdrucken lassen möchte, muss in einigen Fällen ebenfalls ein zusätzliches Entgelt entrichten. Doch es geht auch noch dreister. Bekannt geworden ist zuletzt etwa ein Fall, bei der die Kunden Gebühren zahlen mussten, wenn das Online Banking auch nur aufgerufen wurde. Nicht immer sind diese Gebühren gesetzeskonform und rufen daher Verbraucherschützer auf den Plan. Mitunter werden Gebühren dann auch wieder zurückgenommen. Ein weiterer Fall aus dieser Kategorie ist die Gebühr für die TAN-SMS.

Gebühren für die TAN-SMS werden von verschiedenen Instituten erhoben

Im konkreten Fall geht es um eine extra Gebühr, die im Namen der Sicherheit verlangt wird. Betroffen ist u.a. die Kreissparkasse Groß-Gerau. Das Institut bietet unter anderem ein Online Konto an, welches monatlich eine Kontoführungsgebühr von zwei Euro kostet. Eine zusätzliche Gebühr sollten Kunden aber zahlen, die sich die Transaktionsnummer, auch TAN genannt, per SMS auf ihr Handy oder Smartphone schicken lassen wollten. Alternativ standen die als veraltet und unsicher geltenden TAN-Verfahren per E-Mail oder über eine ausgedruckte Liste zur Verfügung. Zehn Cent sollte jede einzelne SMS dabei kosten. Das Vorgehen der genannten Sparkasse ist bei weitem kein Einzelfall. Auch einige andere Banken verlangen für die Versendung einer Transaktionsnummer per SMS eine Gebühr. Auch bei der Sparkasse Dortmund gehört eine solche Gebühr zum Programm, wobei hier sogar 12 Cent zu entrichten sind. Demgegenüber gibt es aber auch zahlreiche Kontomodelle, bei denen diese SMS Nachrichten zum kostenlosen Leistungsumfang gehören. Wieder andere Kontomodelle spendieren ihren Kunden zumindest eine begrenzte Anzahl dieser TAN-SMS. Bei der Sparda-Bank in Berlin können die Kunden etwa zunächst zwei TAN-SMS je Monat kostenlos anfordern, während weitere Nachrichten dann jeweils 19 Cent kosten. Doch nach Ansicht von Verbraucherschützern müssen sich die Kunden nicht alle Kosten und Gebühren bieten lassen.

Verbraucherschützer gehen gegen einige Fälle vor

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat nun dagegen geklagt. Dabei geht es gar nicht unbedingt um die Rechtmäßigkeit der Gebühr selber. Denn prinzipiell steht es natürlich allen Banken und Sparkassen frei, ihre Gebührenstrukturen so zu gestalten wie sie es für richtig halten. Im konkreten Fall geht es um die Sparkasse Groß-Gerau. Der Kläger beruft sich konkret auf den Paragraphen 307 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser Paragraph gibt vor, wie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmen aussehen dürfen. Dabei ist u.a. vorgeschrieben, dass diese Bedingungen die Vertragspartner, also die Kunden nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Eine Benachteiligung ist demnach auch dann gegeben, wenn die Bestimmungen nicht klar und verständlich sind. Genau dies sehen die Verbraucherschützer laut ihrer Klage aber im Fall der Sparkasse erfüllt. Konkret sehen es die Vertreter der Verbraucherzentralen als problematisch an, dass der Versand der TANs nicht unabhängig vom Einsatz berechnet werden. So ist es durchaus möglich und auch nicht ungewöhnlich, dass zwischen Versand der Nummer und deren Eingabe so viel Zeit verstreicht, dass diese dann nicht mehr gültig ist und eine neue Nummer angefordert werden muss. In der Regel verfällt die Gültigkeit einer per SMS verschickten TAN nach etwa fünf bis zehn Minuten. Dagegen verwies der Anwalt der Sparkasse darauf, dass das beanstandete Verfahren das einzige kostenpflichtige Verfahren sei, während mehrere Alternativen zur Verfügung stehen, bei denen keine Gebühren erhoben würden. Unabhängig davon, wie die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dieser Sache ausfällt, sollte das Vorgehen der Bank die Kunden generell für Gebühren aller Art sensibilisieren. Doch warum werden gerade derzeit überhaupt so viele neue Gebühren eingeführt?

Warum rollt die Kostenwelle gerade jetzt?

Lange Zeit waren es die deutschen Bankkunden gewohnt, ein relativ günstiges oder sogar kostenloses Kontomodell nutzen zu können, bei dem keine zusätzlichen Gebühren erhoben wurden. Doch seit den letzten zwei Jahren scheinen sich diese Zeiten dem Ende zuzuneigen. Immer mehr Institute haben sich von ihren kostenlosen bzw. kostengünstigen Modellen verabschiedet. Dahinter steckt in der Regel ein handfestes Ertragsproblem vieler Geldhäuser. Das Geschäftsmodell basierte in den letzten Jahren auf vergleichsweise hohen Zinsen. Mit dem Kerngeschäft der Banken, dem Verwalten von Kundengeldern und dem Ausreichen von Krediten, konnten so stattliche und kontinuierliche Gewinne generiert werden. Mit den Überschüssen aus dem Geschäft war es auch möglich, umfangreiche Filialnetze aufzubauen und zu unterhalten. Mittlerweile verursachen diese Filialen strukturell aber vor allem Kosten und drücken ebenfalls auf die Ertragskraft. Vor allem mit der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank wurde diesem etablierten Geschäftsmodell der Banken jedoch ein jähes Ende bereitet. Kredite an Privatpersonen und Unternehmen bringen deutlich weniger Erträge als bisher. Und für die Einlagen der Kunden müssen die Banken ihrerseits nun sogar Zinsen zahlen, wenn die überschüssige Liquidität bei der EZB zwischengelagert wird. Die Banken reagieren darauf mit unterschiedlichen Strategien. Mit der Einführung von Strafzinsen wollen sie sich zunächst vor zu hohen Einlagen der Kunden schützen. Negative Zinsen wurden daher zumeist ab höheren Einlagen ab 100.000 Euro berechnet. Mit der Einführung von immer neuen Gebühren sollen dagegen die wegbrechenden Erträge aus dem klassischen Kreditgeschäft kompensiert werden.

Welche Möglichkeiten bleiben kostenbewussten Kunden?

Branchenbeobachter sind sich einig, dass die Entwicklung bei den Gebühren der Banken noch nicht am Ende ist. Viele Institute testen die Toleranz ihrer Kunden aus und wagen sich mit immer neuen Gebühren vor. Umso wichtiger ist das Verhalten der Kunden selber. Neben der Möglichkeit, Widerspruch gegen eine Gebührenänderung einzulegen, bleibt auch der Weg der Beschwerde über eine Verbraucherzentrale. Diese prüft dann, ob es eine rechtliche Handhabe gibt, gegen bestimmte Gebühren vorzugehen. Zunächst wird das Institut dann abgemahnt. Gegebenenfalls wählt die Verbraucherzentrale aber auch den Rechtsweg und reicht, wie im Fall der Sparkasse Groß-Gerau Klage ein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Abmahnungen und Klagen durchaus Aussicht auf Erfolg haben. Als letzter Schritt bleibt den Kunden aber immer noch der Wechsel zu einem anderen Institut mit einem günstigeren Kontomodell.

Fazit – Als letztes Mittel gegen hohe Gebühren bietet sich ein Wechsel an

Die Bankenbranche macht in der letzten Zeit vor allem durch neue Gebühren sowie durch die Einführung von negativen Zinsen von sich reden. Während einige Banken einfach die Kontoführungsgebühren angehoben haben, versuchen andere Institute, ihre Kunden durch zusätzliche Gebühren für bisher kostenlose Dienstleistungen zur Kasse zu bitten. Ebenfalls beliebt ist eine Vorgehensweise, die sowohl einzelne Dienstleistungen mit Gebühren belegt, als auch höhere Kontoführungsgebühren beinhaltet. Doch längst nicht immer steht das Vorgehen der Banken im Einklang mit Recht und Gesetz. Dieser Auffassung ist der Bundesverband der Verbraucherzentrale unter anderen im aktuellen Fall der Sparkasse Groß-Gerau. Diese verlangt, wie auch einige andere Banken, Extragebühren für das Versenden von TAN-SMS. Die Rechtsanwälte der Verbraucherzentrale sehen darin vor allem eine unverhältnismäßige Benachteiligung der Kunden. Insbesondere wird bemängelt, dass die Erhebung der Gebühr und tatsächliche Nutzung der TAN nicht in einem direkten Zusammenhang stehen.

Doch egal, wie dieser Fall ausgeht: die meisten Bankkunden werden sich auch in Zukunft auf neue, in der Regel höhere Gebühren im Rahmen der Kontoführung einstellen müssen. Doch auch wenn sie mittlerweile zur absoluten Ausnahme gehören, gibt es sie noch: Kontomodelle, die vollständig und ohne zusätzliche Bedingungen kostenlos sind. So bietet etwa die 1822direkt ein solches kostenloses Girokonto. Mit einer Kreditkarte als kostenlose Zusatzleistung können die Kunden sogar rechnen, die ein kostenloses Girokonto bei der DKB nutzen. Das gleiche gilt für das Kontomodell, welches von der comdirect Bank angeboten wird. In allen drei Angeboten ist die Vergabe des Kontomodells nicht an einen regelmäßigen Gehaltseingang gebunden. Allerdings bietet die DKB ihren Kunden einen Aktiv-Status an, wenn im Monat mindestens 700 Euro an Geldeingängen zu verzeichnen sind. Zu den Vorzügen für Aktivkunden gehören etwa kostenloses Geldabheben im außereuropäischen Ausland oder regelmäßige Bonusaktionen. Ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann sich also aus mehreren Gründen durchaus lohnen.

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