Die vergangenen Jahre waren für die Banken kräftezehrend. Auf der anderen Seite haben viele Geldinstitute in den letzten Jahren hervorragend verdient. Vor allem die Einführung verschiedener Gebühren wurde von den Unternehmen gerne wahrgenommen. Zu Unrecht, wie mittlerweile der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte. Demnach müssen die Banken massenhaft Kunden Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre erstatten. Auf die Banken könnten Rückzahlungen in Milliardenhöhe zukommen. Dafür rüsten sich die Unternehmen wie etwa die Commerzbank, die laut eigener Aussage Rückstellungen im zweistelligen Millionenbereich bilden möchte.
BGH-Urteil: Banken müssen massenhaft Gebühren erstatten
Für die deutschen Bankkunden gibt es Grund zur Freude. Mussten die Verbraucher in den vergangenen Jahren oftmals absurde Gebührenerhöhungen hinnehmen, hat der Bundesgerichtshof diesen jüngst einen Riegel vorgeschoben. Und nicht nur das. Laut dem Urteil des BGH (Az: XI ZR 26/20) aus dem April sind die Banken sogar dazu verpflichtet, zahlreichen Kunden die Gebühren der letzten Jahre wieder zu erstatten. Das jedenfalls berichten Verbraucherschützer, die ähnlich zufrieden wie die Verbraucher auf das Urteil reagiert haben. So erklärte Klaus Müller als Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBZ) laut Handelsblatt: „Die seit Jahren branchenweit für Vertragsanpassungen und Preiserhöhungen verwendeten AGB-Klauseln (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind unwirksam, und dafür gibt es auch keinen Vertrauensschutz.
Laut Einschätzungen der Verbraucherzentrale können Kunden ihre Ansprüche rückwirkend für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren geltend machen. Müller erwartet demnach laut eigener Aussage, dass die Unternehmen nun „unverzüglich zu Unrecht vereinnahmte Gelder zurückerstatten und rechtswidrige Vertragsänderungen rückgängig machen“. Aber Vorsicht: Bankkunden müssen die Rückzahlung der Gebühren aktiv bei ihrem Unternehmen einfordern. Von sich aus wird wohl keine Bank eine Rückzahlung der Gebühren vorschlagen. Das Urteil des BGH setzt somit ein weiteres Urteil des BGH fort. Bereits vor einiger Zeit urteilte dieser, dass Banken die Gebühren nicht einfach so erhöhen können wie bisher. Bislang hatten Kunden eine bestimmte Frist, um Widerspruch einzulegen. Erfolgte dieser nicht, werteten die Banken dies als stillschweigenden Zuspruch. Ein rechtswidriges Verfahren, für das nun im jüngsten Urteil auch die Rückzahlung festgelegt wurde.
Nicht alle Kunden profitieren von Rückzahlungen
Wie so oft gilt allerdings, dass nicht alle Bankkunden Anspruch auf die Rückerstattung der Gebühren haben. Laut VZBZ haben nur die Kunden Anspruch auf Rückerstattung, bei denen die Banken die Gebühren durch die stillschweigende Zustimmung durchgesetzt hätten. Kunden sollten deshalb zunächst die eigenen Verträge prüfen und insbesondere auf die Klauseln hin untersuchen, die jüngst als rechtswidrig definiert wurden. Im weiteren Verlauf sollte das Stellen der Rückforderungen an die Bank recht simpel von der Hand gehen. Jederzeit stehen den Bankkunden auch die Verbraucherzentralen zur Verfügung. Diese können dabei behilflich sein, die genauen Ansprüche zu ermitteln oder diese noch einmal zu überprüfen. Um auf möglichst wenig Gegenwind auf Seiten der Bank zu stoßen, ist der Weg zu den Verbraucherzentralen durchaus empfehlenswert.
Gebührenerhöhungen werden für Banken künftig schwieriger
Auswirkungen auf die Bankhäuser dürfte das Urteil des BGH auch nicht nur aktuell haben. Zahlreiche Experten rechnen damit, dass es für Banken künftig deutlich schwieriger werden wird, Gebührenerhöhungen durchzuführen. So seien diese auch stillschweigend in Zukunft denkbar. Allerdings nur dann, wenn die Erhöhung in einem angemessenen Verhältnis zur angebotenen Leistung steht. Ebenso müssten die neuen Vertragsumfänge klar beschränkt werden. Genau diesen Weg schlugen viele Banken jüngst bei der Einführung von Strafzinsen bei den Bestandskunden ein. Diese wurden explizit um die Zustimmung für die Einführung dieser Zinsen gebeten. Bei den Neukunden allerdings nutzten die Banken die Aussicht auf fließende Einnahmen und verzichteten auf derartige Nachfragen. Künftig wird es wohl anders aussehen.
Commerzbank verschiebt die Einführung neuer Gebührenmodelle
Dass sich das BGH-Urteil massiv auch auf kommende Gebühren auswirkt, zeigen schon jetzt die Commerzbank oder die Deutsche Bank. Erst vor wenigen Tagen teilte der Finanzvorstand der Deutschen Bank, James von Moltke mit, dass die Bank im zweiten Quartal Rückstellungen von rund 100 Millionen Euro für die Rückzahlungen bilden wollen. Im zweiten und drittel Quartal sei zudem mit Ertragseinbußen in Höhe von je rund 100 Millionen Euro zu rechnen. Insgesamt rechnet das Unternehmen so mit Belastungen von gut 300 Millionen Euro. Bei der Commerzbank ist die Summe durch die Belastungen zwar geringer, weil die Gebührenerhöhungen ebenfalls geringer ausfielen. Trotz alledem gibt es auch hier ein Problem. Schon zum 1. Juli wollte das Unternehmen eigentlich neue Preismodelle einführen. Dieser Prozess wird sich nun ein wenig verzögern.
Der neue Plan: Die Gebühren, die in vielen Fällen erstmals auf die Kunden einprasseln, sollen schrittweise eingeführt werden. Zudem möchte sich die Bank nun auf jeden Fall im Vorfeld die Zustimmung der Kunden einholen. Man habe nun also durchaus ein paar mehr Probleme, heißt es aus dem Umfeld der Bank. Dennoch wolle man auf die Gebührenerhöhungen nicht verzichten. Dies sei angesichts des aktuellen Zinsumfelds für das Unternehmen keine Option. Finanzchefin Bettin Orlopp fasste laut Handelsblatt zusammen: „Wir wollen als Bank für unsere Leistungen bezahlt werden. Es geht ja auch niemand zum Friseur und erwartet von ihm einen kostenlosen Haarschnitt.“
Trotz Rückstellungen positive Prognose
Trotz der durchaus belastenden Rückstellungen sieht die Commerzbank keinen großen Grund zur Sorge. Erst vor wenigen Tagen wurden die Ziele leicht angehoben. Die Bank erwartet demnach Erträge über dem Vorjahreswert. Wie Orlopp erklärte, seien die Belastungen in dieser Prognose bereits eingerechnet. Maßgeblich verantwortlich für den positiven Blick in die Zukunft ist demnach auch die Beteiligung am US-Unternehmen „Marqeta“. Das Start-Up verschaffte der Bank einen Gewinn durch eine Zunahme der Bewertung. Wie die Bank mitteilte, würde dieser aller Voraussicht nach auch höher ausfallen als die Rückforderungen der Kunden. Investiert hatte die Commerzbank in das Unternehmen Marqeta mit seiner Wagniskapital-Tochter Commerz Ventures. Der Konzern besitzt einen geringen Anteil am amerikanischen Zahlungsunternehmen, das jedoch auf einen Wert von gut 16 Milliarden US-Dollar taxiert wird.
Wie hoch die Belastungen auf die Branche am Ende genau ausfallen werden, lässt sich im Vorfeld nur schwer einschätzen. Ein Grund: Kunden müssen aktiv auf die Banken zugehen. Viele Verbraucher dürften hierfür zu bequem sein, zumal die zu erwartende Rückzahlung genau berechnet werden müsste. Diesen Aufwand scheuen Kunden Speziell dann, wenn vorher nicht klar ist, wie hoch die Rückzahlungen ausfallen könnten. Schätzungen gehen hier auseinander. Verbraucherschützer rechnen mit teilweise hohen dreistelligen Beträgen. Andere Experten taxieren die Rückzahlungen eher auf rund Beträge von gut 100 Euro pro Kunde. Gut für die Kunden: Auch für die Banken dürfte der Aufwand künftig zu groß sein, um kleinere Anhebungen von wenigen Cent oder Euro durchzudrücken. Die Schattenseite der Medaille: Erhöhungen könnten künftig zwar seltener, dafür aber auch heftiger ausfallen.