• Donnerstag, 29. Januar 2026

Gebührenerhöhung müssen durch Verbraucher nicht immer akzeptiert werden

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Ein kostenloses Girokonto ohne Bedingungen, mit allem Drum und Dran, dazu noch ein Begrüßungsgeschenk und das Versprechen, dass das Produkt auch in Zukunft kostenlos genutzt werden kann. So sahen in die Versprechen aus, mit denen die Banken noch bis vor kurzer Zeit um neue Kunden warben. Doch mittlerweile hat sich der Wind in der Branche gedreht: den Banken brechen in Folge der niedrigen Zinsen die Einnahmen weg und die vielen kostenlosen Girokonten werden zu einem langfristigen Problem. Viele Banken haben aus diesem Grund ihre kostenlosen Angebote zusammengestrichen und verlangen nun Gebühren für Kontoführung oder für andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Kontoführung. Doch nicht immer müssen sich die Kunden eine abrupte Gebührenerhöhung gefallen lassen. Kunden, die vor einigen Jahren mit dem Versprechen geködert wurden, das Girokonto dauerhaft und bedingungslos ohne Entgelt nutzen zu können, können sich auf die alten Ankündigungen berufen. Hierauf hat kürzlich die Verbraucherschutzzentrale Hamburg aufmerksam gemacht und dabei die Bank für ihr Vorgehen abgemahnt. Lesen Sie in unserem Artikel, welche Bank konkret betroffen ist und wie Sie sich selber gegen eine Gebührenhöhung wehren können.

Abmahnung der Postbank durch Verbraucherschützer

PostbankZugegeben, die Banken haben es momentan nicht einfach. Nach dem die negativen Folgen der Finanzkrise ausgestanden waren und die Banken langsam das Vertrauen der Kunden wieder zurück gewinnen konnten, hat sich in den letzten Jahren eine Kostenlos-Kultur breit gemacht. Getrieben durch einen intensiven Konkurrenzkampf um neue Kunden haben zahlreiche Banken kostenlose Girokonten eingeführt. Im Zuge der aktuellen Niedrigzinsphase fällt vielen Instituten diese Strategie nun aber auf die Füße. Um ihre Einnahmenseite zu stärken, sind zahlreiche Banken dazu übergegangen, die einstmals kostenlosen Angebote zu streichen und nun zum Teil üppige Gebühren zu verlangen. Kein Wunder, dass viele Kunden erbost sind, insbesondere, wenn sie erst vor einigen Jahren mit dem Versprechen zur Bank gelockt wurden, dauerhaft von einem bedingungslos kostenlosen Girokonto profitieren zu können. Im konkreten Fall hatte die Postbank, ein Tochterunternehmen der Deutschen Bank, genau mit diesen Attributen um neue Kunden geworben.

Vor einigen Wochen sorgte das Institut dann wieder für Aufsehen, indem es als eines der ersten größeren Institute in Deutschland das bisher kostenlose Girokonto nun doch an konkrete Bedingungen knüpfte. Nach einer Übergangsfrist sollen nur noch Kunden das Girokonto kostenlos nutzen können, bei denen im Monat mehr als 3.000 Euro eingehen. Für alle anderen sollte dann ab November 2016 eine monatliche Gebühr von 3,90 Euro gelten. Doch dieses Vorgehen brachte nicht nur viele Kunden auf die Palme, sondern rief auch schnell die Verbraucherschützer auf den Plan. Die Verbraucherschutzzentrale in Hamburg mahnte die Bank ab und forderte sie dazu auf, eine Stellungnahme abzugeben. Die Bank lenkte zumindest teilweise ein und prüft nun, welche Kunden tatsächlich auf Grundlage einer entsprechenden Werbeaktion das Girokonto eröffnet haben. Unter anderem wurde im Jahre 2008 in Kooperation mit dem Unternehmen Tchibo eine entsprechende Werbeaktion durchgeführt.

Kunden sollten ebenfalls aktiv werden

Doch auch die Kunden selber sollten aktiv werden. Lässt sich nachweisen, dass das Konto aufgrund einer entsprechenden Werbeaussage eröffnet wurde, bestehen sehr gute Chancen, dass die Bank die ausgesprochene Gebührenerhöhung zurücknehmen muss. Nach bisheriger Prüfung sind nach Aussagen der Bank nur einige Kunden betroffen. Entscheidend ist dabei zunächst vor allem der Zeitraum, in dem die entsprechende Aktion durchgeführt wurde. Inwieweit auch andere Kunden Aussicht auf Rücknahme der Gebührenerhöhung haben, werden vermutlich Gerichte klären müssen. In jedem Fall sollten die Bankkunden einen formellen Widerspruch gegen die Gebührenerhöhung einlegen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit zunächst eher gering ist, dass sich die Bank hiervon im Einzelfall zu einer Rücknahme entschließt, dürfte sich das Institut von einer großen Zahl von Widersprüchen möglicherweise stärker beeindruckt zeigen und die Maßnahme überdenken.

Darüber hinaus haben die Kunden aber noch einige weitere Möglichkeiten, sich gegen höhere Kosten für das Girokonto zu wappnen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verhaltensänderung eine Ersparnis bringen kann. Eheleute aber auch unverheiratete Paare können etwa ihre beiden Konten zu einem Gemeinschaftskonto zusammenschließen, so dass die erforderliche Schwelle für den Mindestgeldeingang von 3.000 Euro überschritten wird. Generell sollte bei der Bank nachgefragt werden, ob nicht ein günstigeres Modell zur Verfügung steht. Als Ultima Ratio steht es aber natürlich jedem Bankkunden frei, sich auf dem Markt nach einem günstigeren oder sogar vollständig kostenlosen Modell umzusehen. Auch wenn es von diesen Angeboten immer weniger gibt, gänzlich vom Markt verschwunden sind sie noch lange nicht. Der Fall der Postbank sollte dabei auch als Orientierung für die Wahl des richtigen Produktes genutzt werden: Welche Versprechen werden von Seiten der Bank im Zusammenhang mit dem Girokonto gemacht? Wird ein kostenloses Girokonto für immer und ewig angepriesen, können die Kunden auch davon ausgehen, dass diese Bedingung langfristig eingehalten wird, da ansonsten Ärger mit der Verbraucherzentrale droht.

Fazit – Auch Banken müssen halten was sie versprechen

Viele Banken haben in den letzten Wochen und Monaten an der Gebührenschraube gedreht. Die meisten Kunden haben sich zwar darüber geärgert, am Ende aber nichts weiter unternommen. In vielen Fällen ist das aber nicht die optimale Strategie. Denn insbesondere dann, wenn mit eindeutigen Werbeversprechen auf das Konto aufmerksam gemacht wurde, sind die Banken auch dazu verpflichtet, sich langfristig daran zu halten. Im Fall der Postbank hat eine Abmahnung der Verbraucherschutzzentrale Hamburg ein gewisses Einlenken der Bank bewirkt. Sind die Banken dagegen nicht an eindeutige Versprechen gebunden, stehen den Bankkunden noch einige weitere Möglichkeiten, wie etwa ein Wechsel des Kontos oder der Bank offen.

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