Die Banken haben es im aktuellen Umfeld wirklich nicht gerade leicht. Die seit Jahren auf niedrigem Niveau befindlichen Zinsen lassen eine der wichtigsten Einnahmequellen versiegen und machen das einstige Geschäft sogar zu einem Kostenfaktor, wenn für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) sogar negative Zinsen gezahlt werden müssen. Gleichzeitig bleibt der Wettbewerb zwischen den Instituten sehr intensiv, so dass die Institute kaum Spielraum für nennenswerte Gebührenerhöhungen sehen. Dies veranlasst die Banken mitunter zu Schritten, die nicht mit den guten Sitten in Einklang zu bringen sind. So untersagte es kürzlich ein Gericht der Sparda Bank West, mit dem Attribut kostenlos für ihr Girokonto zu werben. Zwar wurden tatsächlich keinerlei Kontoführungsgebühren erhoben, allerdings fielen jährliche Kosten für die EC Karte an. Auch wenn durch das Urteil die Kundenrechte gestärkt wurden, heißt es nach wie vor, möglichst genau hinzusehen, wenn die Institute mit kostenlosen Angeboten auf sich aufmerksam machen.
Ist das kostenlose Girokonto ein Auslaufmodell?
Für die Inhaber von Girokonten, also für eigentlich alle Verbraucher in Deutschland war das letzte Jahr häufig nicht mit guten Nachrichten von ihrer Bank verbunden. Fast alle Institute haben ihre Programmpalette umgestellt, wie es in den teilweise recht umständlich formulierten Schreiben an die Kunden hieß. Übersetzt bedeutete dies, dass bisher kostenlose Angebote nicht mehr zur Verfügung stehen und für ein einfaches Girokonto nun regelmäßig Gebühren anfallen. Bislang hatten sehr viele Institute zumindest ein kostenloses bzw. sehr kostengünstiges Girokonto im Angebot, auch um neue Kunden anzulocken. In der Folge, so die Hoffnung der Bank, sollte dann mit anderen Produkten, also etwa Krediten, Geldanlagen oder Versicherungen der gewünschte Umsatz erzielt werden. Darüber hinaus waren auch die Einlagen auf dem Girokonto prinzipiell gern gesehen, da diese in Form von Krediten gewinnbringend wieder ausgereicht werden konnten. In Zeiten historisch niedriger Zinsen funktioniert dieses Geschäftsmodell allerdings nicht mehr und die Banken sind auf der Suche nach neuen Einnahmequellen. Eine Möglichkeit sollen dabei die Gebühren darstellen, die im Rahmen der Kontoführung erhoben werden. Experten gehen davon aus, dass das kostenlose Girokonto in der Fläche so schnell nicht zurückkehren wird. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Institute weiter auf der Suche nach Neukunden sind. Dementsprechend werden nun gebührenpflichtige Kontomodelle als besonders günstig oder komfortabel beworben. Die Sparda Bank West ist dabei aber einen Schritt zu weit gegangen, wie nun durch ein Gericht festgestellt wurde.
Was ist kostenlos?
Die Bank hatte konkret mit einem kostenlosen Girokonto um neue Kunden geworben. Tatsächlich fielen weder für die Kontoführung noch für die Ausführung regulärer Transaktionen, wie etwa Überweisungen oder die Einrichtung von Daueraufträgen keinerlei Gebühren an. Auch das Geldabheben an den Automaten konnte vollkommen kostenlos erledigt werden, solange es sich um Automaten der Bank handelte. Allerdings wurden die Kunden zur Kasse gebeten, wenn Sie eine EC Karte nutzen wollten. Jährlich 10 Euro wollte die Bank hierfür in Rechnung stellen. Eine solche Praxis, so das allerdings noch nicht rechtskräftige Urteil, ist mit der Beschreibung kostenloses Girokonto nicht in Einklang zu bringen. Die Richter erkannten auch das Argument der Bank nicht an, dass die EC Karte nicht zwingend für die Kontoführung notwendig sei. Zumindest theoretisch besteht nämlich die Möglichkeit, sich mit einer sogenannten White-Card, die es kostenlos am Schalter gibt, Bargeld oder Kontoauszüge am Automaten zu ziehen. Für die Verbraucher ist dieses Urteil, sollte es sich in dieser Form bestätigen, eine positive Nachricht. Können Sie sich doch in Zukunft darauf verlassen, dass die Bezeichnung „kostenlos“ nicht nur die Kontoführung, sondern auch darüber hinausgehende Gebühren betreffen muss. Trotzdem sind Verbraucher, die auf der Suche nach einem neuen Girokonto sind, gut beraten, sich das Modell genau anzuschauen, bevor sie sich dafür entscheiden.
Auf welche Kosten und Gebühren sollten die Verbraucher achten?
Sollte das entsprechende Urteil wie erwartet Rechtskraft erlangen, dürfte dieses Signalwirkung für die ganze Branche haben. Kostenlos angepriesene Konten dürfen bei einer regulären Nutzung keine Gebühren verursachen. Darüber hinaus gibt es aber auch eine Reihe weiterer Faktoren, die dafür sorgen können, dass Kosten bei der Nutzung eines Kontos anfallen. Hierzu zählt zunächst der Zinssatz, der für Überziehungen des Kontos, also den Dispositionskredit angesetzt wird. Für Kunden, bei denen zu erwarten ist, dass der Dispo hin und wieder in Anspruch genommen wird, kann es einen deutlichen Unterschied in der Gesamtbilanz ausmachen, ob dieser Satz bei sechs Prozent oder bei zwölf Prozent liegt. Auch der Zugang zu Bargeld ist immer wieder Ursache für Verdruss. Auch wenn die Bank kostenlosen Zugang an eigenen Automaten verspricht, kann die konkrete Praxis schwierig werden, wenn sich kein passender Automat in der Reichweite des Kunden befindet. Wird dann ein Automat der Konkurrenz genutzt, kann es teuer werden. Es sollte also gründlich geprüft werden, ob ein entsprechender Zugang zu Geldautomaten stets gewährleistet ist. Ein dritter Aspekt ist die Versendung von Dokumenten. Viele Direktbanken, also Banken die ausschließlich über das Internet arbeiten und keine Filiale betreiben, versenden Dokumente wie Informationen über Änderungen der Konditionen oder die Kontoauszüge über den digitalen Weg, also per E-Mail. Diese Dokumente müssen dann aktiv abgerufen werden, da die Bank ansonsten verpflichtet ist, diese postalisch zu zusenden. Auch hierfür werden dann unter Umständen Gebühren fällig, die deutlich über das Porto hinausgehen. Ob sich Gerichte finden, die auch diese Praxis als unvereinbar mit der Zuschreibung „kostenloses Girokonto“ für unzulässig erklären, ist eher unwahrscheinlich. Wichtiger ist es also, ein Kontomodell zu wählen, welches mit den eigenen Gewohnheiten und Anforderungen am besten in Einklang zu bringen ist.
Fazit – Kostenlos bedeutet keine Gebühren für die normale Nutzung
Grundsätzlich können sich Verbraucher, die auf der Suche nach einem kostenlosen Girokonto sind, durch die aktuelle Rechtsprechung gestärkt sehen. Finden sie ein Modell, welches als kostenlos geworben wird, sollten sie sich auch darauf verlassen können, dass dies bei einer normalen Nutzung auch zutrifft. Eine normale Nutzung umfasst die Beauftragung von Überweisungen genauso wie die Zusendung von Kontoauszügen oder der Zugang zu Bargeld. Dabei sollten sich die Kunden aber auch bewusst sein, dass die Banken angesichts der schwierigen Ertragssituation stets auf der Suche nach neuen Einnahmequellen sind. Dispositionskredit oder Abhebungsgebühren bei Automaten anderer Banken sind hier nur einige mögliche Kostentreiber. Möglicherweise wird das Urteil aber auch dazu führen, dass es zukünftig noch weniger kostenlose Girokonten geben wird. Tatsächlich müssen die Verbraucher schon sehr genau hinschauen, um eines dieser Modelle zu finden. Ein konsequent kostenloses Girokonto bietet derzeit die ING-DiBa, wobei die kostenlose Kontoführung an einen regelmäßigen Geldeingang geknüpft ist. Ohne Bedingungen können kostenlose Girokonten dagegen bei der DKB sowie bei der comdirect eröffnet und genutzt werden.