• Donnerstag, 29. Januar 2026

Giro-News: Basiskonten Gebühren

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Mit der Einführung der Basiskonten wurden Banken dazu verdonnert, jedermann ein Girokonto zur Verfügung zu stellen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Mensch ein Girokonto erhalten muss. Das ist soweit auch kein Problem. Aber viele Banken haben die Gebühren für diese speziellen Basiskonten ziemlich hoch angesetzt. Sogar der Verbraucherschutz ist der Ansicht, dass viele der Banken mit den Gebühren übertreiben. Wenn man es sich richtig überlegt, ist es eine Ungleichberechtigung. Warum sollen auch Basiskonten im Endeffekt mehr kosten als ganz normale Girokonten?

Hohe Gebühren rechtens? – Gerichte müssen prüfen

Heutzutage ist es für jeden Mensch wichtig, über ein Girokonto zu verfügen. Schließlich ist es so, dass wir in einer Welt leben, in der der Zahlungsverkehr in den meisten Bereichen bargeldlos durchgeführt wird. Telefonrechnungen, Stromrechnungen, Versicherungen – alles muss überwiesen oder per Lastschrift eingezogen werden. Sogar das Arbeitslosengeld I und II wird normalerweise nicht in Bargeld ausgezahlt. Da wird auch auf ein Konto überwiesen. Und wie sollen das die Leute machen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation oder der Lebenssituation kein Konto erhalten? Deshalb wurde auch das Basiskonto eingeführt, damit wirklich jeder die Chance hat, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. So können selbst Obdachlose, die über kein regelmäßiges Einkommen verfügen, an ein Girokonto gelangen. Auch Flüchtlinge und andere Leute, denen bisher ein Konto verweigert wurde, kommen dank des Gesetzes an ein Konto. Aber gerade diejenigen Leute, die erst schon kein großartiges Einkommen besitzen, sollen für ein solches Konto hohe Gebühren zahlen. Mittlerweile zieht sogar der Verbraucherschutz gegen einige Banken vor Gericht. Denn nicht nur die Kontoinhaber, sondern auch der Verbraucherschutz ist der Meinung, dass im Bereich der Gebührenstruktur stark übertrieben wird. Nun hat das Gericht die Aufgabe, darüber zu befinden, ob die Gebühren zu hoch ausfallen oder nicht. Ganz speziell geht es um die Gebühren der Basiskonten der Postbank und der Deutschen Bank. Auch die Sparkasse Holstein muss sich vor Gericht äußern. Außerdem wurden einige Banken aufgrund der erhöhten Gebühren abgemahnt.

Erst freiwilliger Natur – Dank EU-Richtlinie ein Muss

Wer über ein Girokonto verfügt, der kann sich gar nicht vorstellen, welche Schwierigkeiten ein Leben ohne Girokonto mit sich bringt. Müssen Rechnungen bezahlt werden, muss man extra zu einer Bank gehen und auf ein fremdes Konto eine Einzahlung leisten. Das ist natürlich auch an Kosten gebunden. Und der Zeitaufwand ist auch nicht unerheblich. 1995 haben sich die Banken freiwillig zur Kontobereitstellung für jedermann erklärt. Doch die Selbstverpflichtungserklärung auf freiwilliger Natur wurde gar nicht in die Tat umgesetzt. Es gab nur einige wenige Banken, die sozial Schwachen ein Konto ermöglicht haben. 2014 wurde eine EU-Richtlinie geschaffen, die dieses Problem aus der Welt schaffen sollte. Im Jahr 2016 war es dann soweit, dass die Richtlinien umgesetzt werden mussten. Durch das Gesetz wurden die Banken dazu gezwungen, auch den Leuten ein Konto zur Verfügung zu stellen, die nicht in das Bild der Bank passen. So sollte mehr Verbraucherfreundlichkeit geschaffen werden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Girokonten können Leute eines Basiskontos das Konto nicht überziehen. Das dient zum Schutz der Bank und auch des Kontoinhabers. Sofern sich Geld auf dem Konto befindet, kann dieses abgehoben oder eine Überweisung getätigt werden. Im Prinzip kann ein solches Konto jeder Mensch in Deutschland eröffnen. Wichtig ist auch, dass die Gebührenstruktur ordentlich und selbsterklärend dargestellt werden muss. Auch ohne besondere Fachkenntnisse müssen die anfallenden Kontogebühren verstanden werden können.

Die Gründe der Banken für hohe Gebühren

Natürlich ist es auch interessant zu wissen, warum gerade die sozial Schwachen höhere Gebühren bezahlen sollen, als Inhaber herkömmlicher Girokonten. Schließlich bietet ein Basiskonto wesentlich weniger Leistungen als ein ganz normales Girokonto. Da wäre es doch gerechtfertigt, die Girokonten mit einem hohen Leistungsumfang mit höheren Gebühren zu belasten, anstatt die Leute mit einem Basiskonto. Die Banken sind allerdings der Auffassung, dass es für sie einen wesentlich höheren Aufwand darstellt, ein Basiskonto zu verwalten und anzubieten. Es wird so erläutert, dass die Basiskonten mit niedrigeren Beträgen nicht kostendeckend angeboten werden können. Würden die Gebühren geringer ausfallen, müssten die Kontogebühren auf alle Kontoinhaber abgewälzt werden. Da in dem entstandenen Gesetz die Regelungen zu den Gebühren sehr undurchsichtig und schwammig formuliert sind, können da die Banken aktuell noch so schalten und walten. Die Bundesregierung müsste unbedingt ihre Hausaufgaben machen und die Regelung nachbessern. Aktuell ist es doch sehr ungerecht gegenüber den Basiskonto-Inhabern.

Schnelle Entscheidung notwendig

Es wäre für die Verbraucher sehr sinnvoll und notwendig, wenn es eine schnelle Entscheidung gäbe. Doch es könnte einige Jahre dauern, bis ein höchstrichterliches Urteil gefällt wird. Für die Verbraucher wäre das sehr fatal, da sie noch so lange unter den erhöhten Kosten leiden müssen. Sinnvoll wäre es, wenn es eine ordentliche Formulierung rund um die Gebührenstruktur geben würde, an die sich die Banken halten müssen. Sobald die Richtlinien nicht mehr schwammig formuliert sind, gibt es da keinen Spielraum für die Geldinstitute. Aktuell lautet es noch so, dass die Gebühren angemessen ausfallen müssen. Außerdem können die Gebühren einen angemessenen Gewinn beinhalten. Es wäre jedenfalls wichtig zu vereinbaren, dass ein Basiskonto gebührenmäßig nicht schlechter als das normale Girokonto gestellt werden darf. Man muss ja auch bedenken, dass das Basiskonto extra für sozial Schwache geschaffen wurde. Und wenn die Personengruppe auch noch zusätzlich hohe Gebühren zahlen soll, fragt man sich, was das Ganze soll. Es wurde ein Konto geschaffen, das sich sozial Schwache kaum leisten können beziehungsweise lieber davon Abstand nehmen, weil hohe Gebühren anfallen. Zum Schluss ist man wieder da wo man vorher war, sodass viel Leute kein Girokonto abschließen und weiterhin nicht am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können.

Deutsche Bank und Postbank: so rechtfertigen sie sich

Natürlich will das keine Bank auf sich sitzen lassen. Die Deutsche Bank meint beispielsweise, dass sich die Gebühren des Basiskontos innerhalb der normalen Gebührenbandbreite der Kontoangebote für private Kontonutzer befinden. Immerhin müssen die Kontoinhaber für ein Basiskonto 8,99 Euro pro Monat bezahlen. Wer nur ein geringes Einkommen zur Verfügung hat, für den sind fast 9 Euro für ein Konto sehr happig. Bei der Postbank liegen die Gebühren für das Basiskonto mit 5,90 Euro schon etwas niedriger und im erschwinglicheren Bereich. Allerdings sind es zwei Euro mehr Gebühren als bei dem Giro Plus. Die Banken sehen es jedenfalls so an, dass sie einen erhöhten Aufwand und weniger Einnahmen durch ein Basiskonto haben, was sie zu den erhöhten Gebühren treibt.

Bafin soll schnell eingreifen

Da der Weg über die Gerichte doch sehr zeitaufreibend und lang ist, soll sich die Finanzaufsicht um diese Angelegenheit kümmern. Sie sollen verhindern, dass den Leuten mit geringem Einkommen der Zugang zu einem Basiskonto aufgrund der Gebühren nicht möglich ist. Mittlerweile ist die Behörde schon aktiv und prüft, ob sich die Preisstruktur im normalen Rahmen bewegt. Falls der Bafin erhebliche Differenzen auffallen, müssen die entsprechenden Geldinstitute die Preise nach den Vorgaben anpassen.

Fazit – Konto für jedermann muss bezahlbar sein

Abschließend muss man sagen, dass es wichtig ist, allen Leuten, unabhängig des Einkommens, ein Girokonto zur Verfügung zu stellen. Aber es muss auch preislich so gestaltet sein, dass die Leute mit den Gebühren zurechtkommen und nicht extra mit hohen Kosten belastet werden. Denn so werden gerade wieder diejenigen, die ein niedriges Einkommen haben, benachteiligt. Sie bekommen ein Konto mit wesentlich weniger Leistungen, sollen aber mehr dafür bezahlen, als Kontoinhaber mit einem normalen Girokonto. Es gibt schon einige Banken, die in das Fadenkreuz der Bafin und der Verbraucherschützer gekommen sind. Bereits einige Abmahnungen hat es schon gehagelt. Wir müssen nun einfach einmal abwarten, was von den Gerichten beschlossen wird. Aber wie bereits erwähnt, kann das noch lange dauern. Es gibt allerdings auch einige Banken, die komplett kostenlose Konten anbieten. Das sind oft Online-Banken, die aktuell noch kostenlose Girokonten zur Verfügung stellen. Kostenlose Konten gibt es beispielsweise von der ING DiBa. Auch die Consorsbank zählt zu den Online-Banken, die ein kostenloses Girokonto bereitstellt. Ebenfalls ein gutes Beispiel ist die VW Bank. Es gibt also doch einige Banken, die noch keine Gebühren für die Kontoführung, Überweisungen und Co. verlangen. Keiner ist also gezwungen, bei einer Bank ein Konto zu eröffnen, die Gebühren verlangt. So kann man sich doch einige Euro pro Monat sparen. Auf das Jahr umgerechnet kommt da ein gutes Sümmchen zusammen, was man sich da einsparen kann. Ein Vergleich der verschiedenen Kontomodelle und Gebühren ist immer sinnvoll. So findet man doch noch Konten zum Nulltarif.

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