
Ein Girokonto ist in unserer Gesellschaft existenziell
Für den durchschnittlichen Verbraucher ist es kaum vorstellbar, welche Konsequenzen es hat, über kein eigenes Girokonto verfügen zu können. Was für mehr als 99 Prozent der erwachsenen Bundesbürger selbstverständlich ist, wird für einen kleinen Teil der Bevölkerung zu einem wesentlichen Hindernis, am normalen Leben teilzunehmen. Denn ohne ein reguläres Girokonto können viele selbstverständliche Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Dies beginnt bei der Bezahlung der Miete für eine Wohnung. Nur die wenigsten Vermieter werden sich dazu bereit erklären, die Miete regelmäßig in bar entgegen zu nehmen, wenn sie einem Interessenten ohne Konto die Wohnung überhaupt anbieten. Das gleiche gilt für eine reguläre Arbeit, bei der die Überweisung des Lohnes häufig sogar im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Die Aufnahme einer Arbeit kann also unter Umständen auch daran scheitern, dass der Kandidat über kein eigenes Konto verfügt. Hinzu kommen die vielen Vergünstigungen und Möglichkeiten, die nur Inhabern von Girokonten zu Gute kommen. Hierzu gehören der uneingeschränkte Zugang zu Bargeld sowie die Möglichkeit, bargeldlos einzukaufen. Auch Mitgliedschaften in Vereinen oder Bibliotheken, dass Abo einer Zeitschrift oder der Kurs an der Abendschule: fast überall wird vorausgesetzt, dass die fälligen Beträge überwiesen werden bzw. von einem Konto eingezogen werden können. Bürger, die aus welchen Gründen auch immer, nicht über ein Girokonto verfügten, waren also von vielen Aktivitäten und Möglichkeiten unserer Gesellschaft ausgeschlossen. In vielen Fällen verhinderte ein fehlendes Girokonto regelrecht die Möglichkeit, ein normales Leben zu führen und sich in die Gesellschaft zu integrieren.
Warum wurde kein Konto durch die Bank vergeben?
Die Gründe für ein fehlendes Girokonto können recht unterschiedlicher Natur sein. Während einige wenige Verbraucher bewusst auf diese Möglichkeit verzichteten, scheiterte es in vielen Fällen daran, dass formale Voraussetzungen nicht erfüllt waren. So haben Banken etwa kein Girokonto vergeben, wenn kein fester Wohnsitz nachgewiesen werden konnte. Obdachlose aber auch Flüchtlinge mit unklarem Aufenthaltsstatus waren bisher so von einem Girokonto prinzipiell ausgeschlossen. Doch auch Menschen mit einem schwachen sozialen Status hatten es mitunter schwer, bei der Bank ein Girokonto zu bekommen. Die Banken lehnten die Eröffnung eines Kontos einfach ab, wenn bestimmte Kunden für sie nicht attraktiv erschienen. Insbesondere eine negative Bonität, etwa in Folge einer Privatinsolvenz machte es für einzelne Verbraucher nahezu unmöglich, ein Konto zu bekommen. Wer dann nicht auf Freunde oder Verwandte zurückgreifen konnte um deren Kontoverbindungen zu nutzen, sah sich nicht selten in einem Teufelskreis. Ohne Konto war es nicht möglich, eine geregelte Arbeit aufzunehmen oder eine Wohnung anzumieten. Ohne Arbeit oder Wohnungen war es wiederum nicht möglich ein Konto zu bekommen. Um einen solchen Teufelskreis zu verhindern, hat der Gesetzgeber die Banken nun dazu verpflichtet, jedem Bürger ein Girokonto einzuräumen. Allerdings haben die Verbraucher nicht das Recht, dass jeweils günstigste Kontomodell zu bekommen. Ganz allgemein muss unter Umständen mit einigen speziellen Konditionen gerechnet werden, wenn das sogenannte Konto für jedermann in Anspruch genommen wird.
Umsetzung funktioniert insgesamt sehr gut
Nach dem das Gesetz nun etwa ein halbes Jahr in Kraft ist, blicken die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) sowie Verbraucherschützer recht positiv auf das Ergebnis zurück. Auch wenn noch keine übergreifenden Zahlen vorliegen, berichten einzelne Institute vor allem in den Ballungsräumen von einer regen Nachfrage. Hauptsächlich seien es Flüchtlinge, die sich um ein solches Kontomodell bemühen. Darüber hinaus gehören auch Verbraucher mit einer sehr geringen Bonität zur Kundengruppe für dieses Modell. Vereinzelt würde das Modell aber auch von Menschen ohne festen Wohnsitz in Anspruch genommen. Nicht immer klappt die Kontoeröffnung auf Anhieb. Die BaFin berichtet davon, dass es in den letzten sechs Monaten in rund 200 Fällen zu Anfragen von Verbrauchern gekommen ist, denen die Eröffnung eines Kontos durch die Bank verweigert wurde. Immerhin in 70 Fällen konnte durch die Interventionen der Aufsichtsbehörde erreicht werden, dass die Personen doch noch in den Genuss eines Girokontos kamen. Auch die Verbraucherschutzzentralen zeigen sich insgesamt sehr zufrieden mit der Umsetzung. Allerdings gebe es auch noch Bedarf für Nachbesserungen. Zum einen würden die Kontomodelle, die häufig als Basiskonten im Angebot der Institute stehen, zu unverhältnismäßig hohen Gebühren offeriert. Darüber hinaus sei es für die größte Gruppe der Nutzer dieser Basiskunden, die Flüchtlinge, nach wie vor sehr aufwändig, an die benötigten Formulare und Papiere zu kommen.
Was können die „Basiskonten“ leisten?
Insbesondere mit Blick auf die Gebühren müssen sich die Nutzer dieser Basiskonten darauf einstellen, nicht von den jeweils besten Angeboten profitieren zu können. Darüber hinaus muss auch mit einigen Einschränkungen bei der Kontonutzung gerechnet werden. Für Basiskonten müssen monatliche Gebühren im Bereich von null Euro bis hin zu 10 Euro eingeplant werden. Dies liegt auch daran, dass einige Modelle nicht als kostengünstige Online Konten zur Verfügung stehen. Offenbar gehen einige Banken davon aus, dass Kunden dieses Kontos für jedermann eine reguläre Nutzung des Internets nicht möglich ist. Dabei hat sich aber gezeigt, dass gerade Flüchtlinge in aller Regel über Smartphones verfügen, mit denen die Bankgeschäfte durchaus vollständig online abgewickelt werden können. Verzichten müssen Inhaber eines solchen Basiskontos in jedem Fall auf die Möglichkeit eines Überziehungskredits. Die Konten werden ausschließlich auf Guthabenbasis angeboten, so dass der flexible Kredit nicht genutzt werden kann. Damit steht auch eine Kreditkarte in aller Regel nicht zur Verfügung. Dagegen gehört eine EC Karte oder Girokarte in jedem Fall zum Leistungsumfang. Auch hier muss unter Umständen mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. In einigen Fällen wird pauschal eine Gebühr für Abhebungen berechnet. Generell muss mit Kosten gerechnet werden, wenn an Automaten Geld abgehoben wird, die zu einer anderen Bank bzw. einem anderen Bankenverband gehören. Es sollte vor der Eröffnung eines Kontos also auch geprüft werden, ob am Wohnort genügend Automaten zur Verfügung stehen, an denen kostengünstig bzw. kostenlos Geld abgehoben werden kann. Bei den Gebührenmodellen ist darüber hinaus, wie bei regulären Girokonten auch, darauf zu achten, welche Dienstleistungen außerdem mit Gebühren verbunden sind. Während etwa beleghafte Überweisungen mittlerweile fast überall Geld kosten, führen Banken nach und nach auch Gebühren für andere Buchungsvorgänge ein. Auch bei Geldeingängen werden bei einigen Banken dann regelmäßig Gebühren fällig.
Fazit – Konto für Jedermann eröffnet Chancen
Mit der Verpflichtung für die Banken, jedem Kunden ein Girokonto zur Verfügung zu stellen, hat sich der Gesetzgeber eines Problems angenommen, welches für viele Bürger den Ausschluss von wichtigen gesellschaftlichen Grundfunktionen bedeutete. Ohne die Möglichkeit, eine Arbeit aufzunehmen oder eine Wohnung zu mieten, sahen sich viele in einem Teufelskreis gefangen, der eine gesellschaftliche Integration verhinderte. Nach einem halben Jahr zeigen sich sowohl die BaFin als auch Verbraucherschützer durchaus zufrieden mit der Umsetzung durch die Banken. Vielen Bevölkerungsgruppen, wie etwa Flüchtlingen, Obdachlosen oder Bürgern, die eine Insolvenz erlitten haben, steht nun die Tür zu einem Girokonto offen. Nicht immer kann allerdings auf die günstigsten Angebote zugegriffen werden, wie etwa das kostenlose Girokonto der DKB oder auch der comdirect. Zum Teil bieten die Banken aber auch das kostenlose Girokonto als Basiskonto an, wobei dann der Dispositionskredit einfach gestrichen wird. So ist es derzeit etwa bei dem Girokonto der norisbank der Fall.