• Montag, 16. März 2026

Giro-News: Pauschale SMS-Tan Kosten der Sparkasse verboten

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Die Bankenbranche galt lange als behäbig und bezüglich Innovationen und Kreativität eher rückständig. Dies scheint sich mittlerweile zumindest in einer Hinsicht geändert zu haben. Wenn es nämlich darum geht, von den Kunden neue Gebühren einzutreiben, entwickeln die Institute eine bemerkenswerte Kreativität. Doch längst nicht alle Ideen müssen sich die Kunden bieten lassen. Einige Neuerungen, die darauf abzielten, den Sparern das Geld aus der Tasche zu ziehen, wurden bereits durch Gerichte wieder gestoppt. Jüngstes Beispiel ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), der es einer Sparkasse untersagte, pauschal Gebühren für das Versenden von SMS-Tans zu kassieren. Dies heißt allerdings nicht, dass eine solche SMS grundsätzlich kostenlos sein muss. Warum gerade jetzt die Gebührenwelle bei den Banken rollt und worum es in dem konkreten Fall genau ging, zeigen wir in diesem Artikel. Außerdem kann man in unserem Bericht erfahren, wie man langfristig die Kosten für seine Bankgeschäfte in einem erträglichen Rahmen hält.

Kontoführung, Tans, Auszüge: für immer mehr verlangen die Banken Gebühren

Wenn Banken in Deutschland in den letzten Jahren auf sich aufmerksam gemacht haben, dann vor allem durch die Einführung von neuen Gebühren. Mal geschah dies ganz offiziell im Rahmen einer umfassenden Neustrukturierung des Kosten- und Kontenmodells. Mal versuchten Institute, still und heimlich Kosten durch die Hintertür einzuführen. Doch immer zielten diese Maßnahmen darauf ab, zusätzliche Einnahmen zu erzielen und damit die Ertragslage zu verbessern. Üblich war in vielen Fällen ganz einfach eine Einführung oder auch die Erhöhung von regelmäßig zu zahlenden Kontogebühren. Um weiterhin zumindest de facto ein kostenloses Konto anpreisen zu können, versuchten einige Banken, die Ausgabe einer Bankkarte mit einer Gebühr zu belegen. Wieder andere Banken muteten es ihren Kunden zu, für jeden Klick im Rahmen des Online Banking eine Gebühr zu zahlen. Ein weiteres Feld, auf dem sich die Banken neue Einnahmequellen erschließen wollen, sind negative Zinsen oder auch sogenannte Verwahrentgelte. Diese gelten bisher aber ausschließlich für größere Guthaben ab etwa 100.000 Euro. In einem weiteren Fall, der nun durch den BGH verhandelt wurde, hatte die Kreissparkasse Groß-Gerau ihren Kunden eine Gebühr für jede versendete SMS auferlegt. Doch damit war das Haus ganz offensichtlich etwas zu weit gegangen. Denn im Urteil erklärten die Richter dieses Vorgehen für nicht rechtskonform. Doch das muss nicht heißen, dass Bankkunden in Zukunft ihre Tans prinzipiell kostenlos erhalten werden.

Dürfen SMS-Tans etwas kosten?

Dürfen Tans, die per SMS verschickt werden, etwas kosten? Mit dieser Frage hatte sich der BGH zuletzt auseinanderzusetzen. Nein, lautete zunächst die Antwort. Diese bezog sich allerdings nur auf den konkreten Fall der Kreissparkasse im Groß-Gerau. Tans oder auch Transaktionsnummern, wie die ausführliche Bezeichnung lautet, gehören zu jedem Online Banking dazu. Immer wenn eine Transaktion oder auch eine andere Aktivität, wie etwa die Veränderung des Überweisungslimits oder etwa auch die Beantragung eines höheren Dispos online durchgeführt wird, ist eine Bestätigung durch eine sogenannte Tan erforderlich. Mit dieser Tan, die über die Tastatur in ein entsprechendes Feld auf dem Bildschirm eingegeben werden muss, weist der Nutzer nach, dass er auch zu dieser Aktion berechtigt ist und nicht etwa ein Betrüger vor dem Rechner sitzt. Diese Tan kann dem Nutzer des Online Bankings auf unterschiedliche Art und Weise übermittelt werden. Früher waren hierfür lange Listen üblich, aus denen die entsprechende Nummer herausgesucht werden konnte. Diese Methode gilt mittlerweile aber als zu unsicher, weshalb sich dynamische Varianten durchgesetzt haben, bei denen die Nummer entweder mit einem Generator direkt erzeugt wird, oder aber per SMS zugeschickt wird. Während für den Generator ebenfalls ein Betrag von einmalig etwa 10 Euro auf den Tisch gelegt werden muss, wurden Tan-SMS in vielen Fällen einfach kostenlos verschickt. Dabei war es offensichtlich nur eine Frage der Zeit, bis eine Bank auch diesen Service als mögliche Einnahmequelle entdeckt. In diesem Fall handelte es sich um die Kreissparkasse Groß-Gerau, die pauschal für jede SMS mit einer Tan die Gebühr von 10 Cent verlangte und über das Konto abrechnete.

Dagegen war bereits die zuständige Verbraucherzentrale vorgegangen und hatte das Institut ohne Erfolg abgemahnt. Daraufhin waren die Verbraucherschützer dann direkt vor Gericht gezogen. Mit ihrer Argumentation, dass die Versendung einer SMS per Tan nicht prinzipiell eine Leistung darstellt für die Gebühren verlangt werden können, hat sich die Verbraucherzentrale letztendlich durchgesetzt. Die Richter folgten dem Argument, dass es durchaus möglich ist, dass die versendete SMS überhaupt nicht genutzt wird. Etwa dann, wenn die Nummer falsch eingegeben wird, oder der Nutzer noch Daten in der Überweisung korrigiert und daher die versendete SMS ihre Gültigkeit verliert. Die Kreissparkasse muss nun diese Praxis beenden und eventuell berechnete Gebühren wieder an die Kunden erstatten. Aus dem Urteil geht aber auch hervor, dass prinzipiell eine Gebühr für die Versendung einer Tan-SMS durchaus möglich und legal ist. Aus diesem Grund sollten sich die Kunden stets genau mit der Gebührenordnung ihres Institutes sowie mit möglichen Änderungen auseinandersetzen. Bei intensiv genutzten Konten können sich entsprechende Gebühren sehr schnell zu beachtlichen Positionen summieren. Bevor wir darauf eingehen, wie die Verbraucher prinzipiell auf steigende Kosten im Rahmen der Kontonutzung reagieren können, möchten wir nun zunächst zeigen, warum bei den Banken derzeit überhaupt die Kostenwelle rollt.

Warum rollt die Gebührenwelle gerade jetzt?

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen drängt sich natürlich die Frage auf, warum gerade jetzt die Banken in die Gebührenoffensive gegangen sind. Von Seiten der Banken selber wird dabei immer wieder auf die Europäische Zentralbank (EZB) verwiesen. Diese hat mit ihrer Politik der niedrigen Leitzinsen dafür gesorgt, dass in dem angestammten Geschäft der Banken kaum noch Geld zu verdienen ist. Tatsächlich sind durch die niedrigen Zinsen derzeit kaum noch Gewinne mit dem klassischen Kreditgeschäft der Banken möglich. Lange für sicher gehaltene Einnahmen der Banken sind auf diese Weise ganz einfach weggebrochen. Hinzu kommt aber noch ein zweites, hausgemachtes Problem vieler Banken. Lange Zeit haben diese sich auf ihrem Geschäftsmodell ausgeruht und darauf vertraut, dass alles so bleiben wird wie es ist. In Zeiten satter Gewinne haben sie sich umfangreiche und kostenintensive Filialnetze aufgebaut. Diese werden nun zum Problem für viele Institute. Dass es auch anders geht, zeigen viele Online Banken, die auf ein Filialnetz verzichten und weiterhin günstige Kontomodelle ohne oder zu geringen Gebühren anbieten können und trotzdem gute Gewinne verzeichnen. Für die Kunden, die sich über eine Gebührenerhöhung ärgern, gibt es also auch noch andere Möglichkeiten, als auf die Initiative von Verbraucherzentralen zu hoffen. In jedem Fall können die Bankkunden in Deutschland aber weiterhin auf eine breite Vielfalt von unterschiedlichen Instituten und Kontomodellen setzen. Kündigt eine Bank eine Änderung des Kostenmodells an, sollte trotzdem zunächst geprüft werden, ob sich dabei eine kostengünstige Alternative bietet. Ein interner Wechsel des Kontomodells kann sehr unkompliziert vorgenommen werden. In der Regel reicht ein Anruf bei dem jeweiligen Institut aus.

Ist dies nicht möglich, kann gegen eine Gebührenumstellung auch Einspruch eingelegt werden. Viel Aussicht auf Erfolg besteht dabei allerdings nicht. Doch auch ein Wechsel zu einem anderen Institut stellt heutzutage keine große Hürde mehr dar. Dafür sollten sich die Kunden ruhig Zeit für einen umfassenden Vergleich der unterschiedlichen Angebote nehmen. Wichtige Kriterien für die Auswahl sind nicht nur die Gebühren im Zusammenhang mit der Kontoführung sowie den erforderlichen Transaktionen, sondern auch bequemer und kostengünstiger Zugang zu Bargeld über einen Automaten sowie eventuelle Beratungsleistungen. So kann persönliche Beratung in der Filiale, wie es viele Kunden lange Zeit gewöhnt waren, bei einer Online Bank ohne Filiale nicht gewährleistet werden. Trotzdem findet hier Beratung auf telefonischen Wege oder über Online Kanäle statt.

Fazit – Banken erhöhen Gebühren doch die Kunden haben Alternativen

Banken machen derzeit immer wieder mit Gebührenerhöhungen auf sich aufmerksam. In einigen Fällen geschieht dies auf eine besonders dreiste Art und Weise. Prinzipiell ist das Vorgehen der Banken aus deren Sicht durchaus nachvollziehbar. Denn die niedrigen Zinsen setzen nicht nur den Sparern zu, sondern sorgen auch dafür, dass Banken aktuell keine nennenswerten Erträge in ihrem angestammten Geschäftsmodell erwirtschaften können. In einem besonders aufsehenerregenden Fall hat die Kreissparkasse Groß-Gerau zuletzt versucht, ihre Einnahmen dadurch aufzubessern, indem Gebühren für das Versenden von Tans per SMS erhoben wurden. Da dieser Service aber nicht zwingend mit einer Aktivität des Kunden verbunden sein muss, hat der BGH nach einer Klage der zuständigen Verbraucherzentrale diese Praxis unterbunden. Schließlich ist es möglich, dass der Kunde die erhaltene SMS gar nicht nutzt. Dies heißt jedoch nicht, dass Gebühren für eine Tan-SMS prinzipiell gegen geltendes Recht verstoßen. Langfristig müssen Kunden also durchaus mit derartigen oder auch anderen Gebühren im Zusammenhang mit Bankgeschäften rechnen. Einen Ausweg bieten dabei derzeit aber immer noch einige Online Banken, die Girokonten und den dazugehörigen Service kostenlos anbieten. Ein Beispiel ist die Deutsche Kreditbank (DKB), die nach wie vor mit einem bedingungslos kostenlosen Girokonto wirbt. Zum Leistungsumfang gehört auch eine Kreditkarte von Visa, mit der ein in Deutschland weitgehend uneingeschränkter Zugang zu Bargeld möglich ist. Auch im Ausland kann die Karte zu diesem Zweck eingesetzt werden. Zusätzliche Leistungen erhalten sogenannte Aktiv-Kunden, bei denen ein monatlicher Geldeingang von mindestens 700 Euro zu verzeichnen ist. Auch die comdirect bietet ein ähnliches Girokonto an. Auch hier sind die Kontoführung und die Vergabe einer Kreditkarte nicht an einen regelmäßigen Geldeingang geknüpft. Die Kontoführung erfolgt in beiden Fällen ausschließlich online. Ein drittes Modell, bei dem die Kunden keine Gebühren für ihr Girokonto zu zahlen haben, bietet die 1822direkt, ein Tochterunternehmen der Frankfurter Sparkasse. Hier gehört zwar keine Kreditkarte zum Leistungsumfang, allerdings können die Kunden auf das umfangreiche Automatennetz der Sparkassen zurückgreifen, um kostenlos Bargeld abzuheben.

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