
Was ändert sich für die Kunden der MBS?
Für Privatkunden ändert sich zunächst einmal gar nichts. Das gleiche gilt für Bestandskunden, die nicht aus dem privaten Sektor kommen. Ausdrücklich zielt die Bank mit ihrer Anpassung der Gebührenstruktur auf Neukunden ab. Dabei sollen vom 1. März an Guthaben von über 500.000 Euro mit einem separaten Verwahrentgeld belegt werden. Für Bestandskunden, die mit einem entsprechenden Guthaben bei der MBS geführt werden, gilt diese Gebühr also vorerst nicht. Im privaten Bereich ist ohnehin davon auszugehen, dass nur ein minimaler Teil der Kunden die Voraussetzungen überhaupt erfüllt und mehr als eine halbe Million Euro als kurzfristige Sichteinlage hält, also etwa auf dem Girokonto oder dem Tagesgeldkonto. In aller Regel werden diese Kunden regelmäßig durch ihren Kundenberater angesprochen, um nach alternativen Anlagemöglichkeiten zu suchen. Denn auch ohne eine Gebühr für die Verwahrung des Geldes erscheinen die Konditionen von 0 Prozent Zinsen wenig attraktiv. Zwar sollte stets für den kurzfristigen Bedarf eine Reserve an finanziellen Mitteln vorgehalten werden. Verbraucherschützer sehen es als ausreichend an, wenn diese Reserve in etwa dem Dreifachen des monatlichen Einkommens entspricht. Auch wenn mit Sicht auf ein oder zwei Jahre für eine Anschaffung wie ein neues Auto gespart wird, kommen hierfür andere Möglichkeiten, wie Festgeldanlagen in Frage, die zumindest einen Zins in Höhe von ein bis zwei Prozent bieten. Anders sieht es natürlich bei Unternehmen oder Kommunen aus, die einen deutlich höheren kurzfristigen Finanzbedarf benötigen. Da aber nur neue Kunden von der Gebühr betroffen sind, ist zu vermuten, dass sich die Bank vor dem Zufluss hoher Einlagen schützen will.
Warum gehen gerade jetzt Banken zu negativen Zinsen über?
Mit jeder Bank, die Gebühren oder negative Zinsen für hohe Guthaben einführt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Banken nachziehen. Hintergrund für diese Entwicklung ist die Politik der Europäischen Zentralbank (EZB), die ihrerseits den Banken negative Zinsen abverlangt, wenn sie ihre überschüssige Liquidität bei ihr einlagern. Eröffnet etwa ein neuer Unternehmenskunde ein Konto bei einer Bank und zahlt einen Betrag von über einer halben Million Euro ein, hat die Bank in aller Regel nicht sofort Verwendung für dieses Geld, etwa indem sie es sofort in Form eines Kredites ausgibt. So ist sie gezwungen, das Geld bei der EZB anzulegen, sofern es nicht im Tresor als Bargeld gelagert wird. Entschließen sich nun mehr und mehr Banken, Gebühren oder negative Zinsen für große Vermögen einzuführen, verzeichnen diejenigen Banken, die bisher keine Gebühren erheben, eine höhere Nachfrage nach Konten. Um einen unkontrollierten Zufluss von Kapital zu verhindern, führen diese Banken nun ihrerseits entsprechende Gebühren ein. Die Banken wollen sich also davor schützen, mit zu viel Geld ihrer Kunden überschwemmt zu werden und dafür zu hohe Kosten bei der EZB zahlen zu müssen. Dabei handelt es sich aber um einen mitunter schwierigen Balanceakt. Zum einen sind die Banken natürlich weiterhin an neuen Kunden interessiert, da hier natürlich auch zusätzliche Umsätze winken. Im Einzelfall dürfte also durchaus Verhandlungsspielraum bestehen, wenn ein Großkunde sich an eine bestimmte Bank wendet. Doch wie sieht es nun für private Verbraucher aus?
Werden irgendwann auch private Sparer betroffen sein?
Während negative Zinsen bisher fast ausschließlich nicht private Kunden betreffen, hat es in einzelnen Fällen auch schon Vorstöße von Banken gegeben, private Bankkunden mit negativen Zinsen oder Verwahrentgelten zu belegen. Ein Beispiel ist eine Raiffeisenbank Gmund, ein Institut, welches viele vermögende Privatkunden zu seiner Klientel zählt. Auch in diesem Fall hat die Gebührenerhöhung nicht darauf abgezielt, zusätzliche Einnahmen zu schaffen, sondern viel mehr darauf, die Kunden zu anderen Anlagemöglichkeiten zu bewegen. Auch hier waren lediglich höhere Einlagen als 100.000 Euro betroffen. Auch wenn es sich bisher um einen Einzelfall handelt, ist nicht auszuschließen, dass weitere Banken nachziehen und auch negative Zinsen für geringere Guthaben eingeführt werden. Tatsächlich sind viele Banken in den letzten Monaten dazu übergegangen, ihre Gebührenstrukturen anzupassen, was in den meisten Fällen nichts Anderes bedeutete, als dass die Kosten für das Girokonto erhöht wurden. Auch dies ist eine Reaktion auf die bereits dargestellte Politik der EZB. Dabei kann es dem Kunden prinzipiell egal sein, ob die zusätzlichen Kosten durch Gebühren oder durch negative Zinsen entstehen. Doch wie sollten Verbraucher reagieren, wenn Sie bei ihrer Bank von einem solchen Schritt betroffen sind?
Wie können Verbraucher reagieren?
Viele Kunden waren in den letzten Jahren von einer Einführung bzw. Erhöhung der Gebühren betroffen. Viele haben diesen Schritt zähneknirschend hingenommen, letztendlich aber nichts weiter unternommen. Dabei sind deutsche Bankkunden angesichts einer sehr breit aufgestellten Branche keineswegs dazu verdammt, diesem Treiben tatenlos zuzusehen. Zunächst sollte nach einer Nachricht über eine Gebührenerhöhung schriftlich widersprochen werden. Zumindest wenn genügend Kunden von diesem Schritt Gebrauch machen, besteht eine gewisse Chance, dass die Bank von ihrem Plan Abstand nimmt. Weiterhin ist zu empfehlen, auch andere Kontomodelle bei dem Institut in den Blick zu nehmen. Möglicherweise können auch so Gebühren gespart werden. Als Obergrenze bei den Kosten für ein Girokonto setzen Verbraucherschützer einen Betrag um die 70 Euro im Jahr an. Doch auch ein Wechsel zu einem anderen Institut stellt aus heutiger Sicht alles andere als eine große Hürde dar. Der Gesetzgeber hat die Institute im letzten Jahr dazu verpflichtet, ihre Kunden tatkräftig bei einem Wechsel zu unterstützen. Viele Direktbanken, die nach wie vor auf der Suche nach neuen Kunden sind, bieten zudem einen effektiven Wechselservice an, der den Aufwand für den Umzug zu einem neuen Girokonto in sehr engen Grenzen hält. Tatsächlich dauert es insgesamt nicht länger als etwa 20 Minuten, um den notwendigen Aufwand zu erledigen.
Fazit – Zu Kosten für das Girokonto gibt es Alternativen
In den vergangenen Monaten mehren sich die Meldungen über Banken, die entweder die Gebühren erhöhen oder sogar negative Zinsen für die Einlagen der Kunden einführen. Bisher waren dabei aber fast ausschließlich institutionelle Kunden, also Unternehmen oder Kommunen betroffen. Dass auch private Kunden negative Zinsen zahlen müssen, kam bisher nur in wenigen Einzelfällen vor. Prinzipiell gelten diese negativen Zinsen ohnehin für Einlagen in größerem Umfang. Im konkreten Fall der MBS sind Guthaben institutioneller Kunden von über 500.000 Euro betroffen. Zudem zielte die Maßnahme auf neue Kunden ab. Private Kunden werden demgegenüber vor allem durch Gebührenerhöhungen an den steigenden Kosten der Banken beteiligt. Für Verbraucher, die einer solchen Gebührenerhöhung entgehen wollen, bieten sich allerdings zahlreiche Alternativen. Nach wie vor gibt es eine Auswahl von kostenlosen Girokonten, bei denen sogar noch verschiedene Extras erwartet werden können. Dabei handelt es sich aber prinzipiell um Direktbanken, also Institute, die keinerlei Filialen betreiben, sondern ihre Leistungen nur über das Internet anbieten. Hierzu gehört u.a. die Deutsche Kreditbank (DKB), die mit ihren DKB Cash ein konsequent kostenloses Girokonto anbietet. Im Leistungsspektrum inbegriffen ist eine Kreditkarte, die zum kostenlosen Bargeldbezug an vielen Automaten im In- und Ausland berechtigt. Ein ähnliches Modell bietet die comdirect. Bei beiden Instituten wird die Vergabe des Kontos nicht an die Bedingung eines regelmäßigen Gehaltseingangs geknüpft. Dies ist bei der ING DiBa anders, die ebenfalls ein kostenloses Girokonto anbietet, ein regelmäßiges Gehalt aber zur Voraussetzung macht.