• Donnerstag, 29. Januar 2026

Giro-News: Verbraucherschützer klagen gegen Sparkassen-Entgelte

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Mit Neuerungen sind die Banken in Deutschland seit jeher eher zögerlich. Besonders was die Angebote rund ums Girokonto betrifft, mussten die Kunden vieler Geldhäuser in Deutschland lange auf innovative Konzepte warten. Deutlich forscher sind allerdings einige Institute, wenn es darum geht, mit Gebühren zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Seit etwa einem Jahr lässt sich beobachten, dass die Banken in Deutschland bezüglich neuer Gebühren in die Offensive gegangen sind. Dahinter stecken vor allem ein überholtes Geschäftsmodell sowie auch das niedrige Zinsniveau. Allerdings monieren Verbraucherschützer immer wieder, dass einige Banken dabei deutlich über das Ziel hinausschießen. Abgesehen davon, dass die Gebühren aus Sicht der Kunden völlig unangemessen erscheinen, sind sie mitunter auch nicht immer gesetzeskonform. Die wichtigsten Fragen rund um steigende Gebühren bei deutschen Banken möchten wir in den folgenden Abschnitten klären.

Sparkasse Freiburg ärgert Kunden mit hohen Gebühren

Da staunten die Kunden der Sparkasse in Freiburg nicht schlecht, als sie sahen, was für einzelne Leistungen und Posten rund um ihr Girokonto berechnet wurden. So hatte die Sparkasse ihren Kunden sage und schreibe fünf Euro dafür berechnet, dass sie per Post über eine abgelehnten SEPA Lastschrifteinlösung informierte. Für die Aussetzung bzw. für die Löschung eines bestehenden Dauerauftrags wurden immerhin zwei Euro in Rechnung gestellt. Und für ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto wurden die Kunden mit monatlich sieben Euro zur Kasse gebeten. Die Gebühren wurden seitens der Sparkasse Freiburg schon seit vielen Jahren in dieser Höhe erhoben. Interessant ist der Fall vor allem deshalb, weil sich die Verbraucherzentrale nun diesem Fall angenommen hat und dagegen klagt. Ein Urteil in diesem Fall könnte auch Signalwirkung hinsichtlich aktueller Gebührenerhöhungen haben. Denn was die Sparkasse in Freiburg schon vor einigen Jahren umgesetzt hat, ist derzeit Alltag in vielen anderen Banken, wie viele Kunden aktuell erfahren müssen. Doch warum ist die Gebührenwelle erst in den letzten Jahren so richtig ins rollen gekommen?

Warum rollt derzeit die Gebührenwelle über die Bankkunden in Deutschland hinweg?

Lange Zeit konnten sich die Bankkunden in Deutschland auf eine für sie sehr komfortable Situation verlassen. Die großen Banken waren nicht nur in den Städten, sondern auch in kleineren Gemeinden mit größeren oder kleineren Filialen präsent. In diesen Filialen konnten dann die alltäglichen Bankgeschäfte abgewickelt werden. Bei Fragen oder Problemen standen die Berater, wenn nötig auch persönlich helfend zur Seite. Von Zeit zu Zeit fand dann ebenfalls in der Filiale ein persönliches Beratungsgespräch statt, bei dem etwa über neue Anlagemöglichkeiten informiert wurde. Im Idealfall wurden dann von Seiten der Bank Produkte zur Geldanlage oder Altersvorsorge vermittelt. Es braucht wohl nicht näher erwähnt zu werden, dass es sich bei diesen Produkten ausschließlich um Angebote aus dem eigenen Haus handelte. Auf diese Weise war für die Bank langfristig sichergestellt, dass mit Beratung und Vertrieb von Finanzprodukten ausreichend Geld verdient werden konnte. Und auch wenn eine größere Anschaffung für die Kunden anstand, wie etwa ein Auto oder eine Immobilie, war die Hausbank um die Ecke der erste Ansprechpartner. Auch mit diversen Finanzierungslösungen konnte die Bank dann ihren Schnitt machen. Auf dieser Basis war es zudem möglich, die Führung eines Girokontos inklusive Filialservice zu vergleichsweise günstigen Konditionen anzubieten.

Doch mittlerweile ist dieses Modell an seine Grenzen gestoßen. Als wichtigsten Grund nennen die Banken immer wieder die Europäische Zentralbank. Um die Wirtschaft in Europa anzukurbeln, hat diese das Zinsniveau auf ein Rekordtief gesenkt. Für kurzfristig verfügbare Einlagen müssen die Banken selber sogar einen negativen Zins an die EZB zahlen, wenn sie ihr Geld dort zwischenparken will. Neben diesen zusätzlichen Kosten können die Banken zudem aus dem laufenden Kreditgeschäft nicht mehr die Erträge erwirtschaften, wie sie noch vor wenigen Jahren möglich waren. Außerdem sind die Kunden teilweise nicht mehr bereit, sich die überteuerten Ladenhüter aus dem Portfolio der Hausbank andrehen zu lassen. Auch die Erträge aus dem Finanzvertrieb sind daher deutlich zurückgegangen. In der Konsequenz ist es vielen Instituten nicht mehr möglich, die Girokonten faktisch quer zu subventionieren. Um die Ertragsseite zu stabilisieren, wurden vielerorts die Gebühren erhöht oder neue eingeführt. Dies ist grundsätzlich sicher nachvollziehbar und legitim. In einigen Fällen stehen die Maßnahmen jedoch nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.

Was sagen die Verbraucherschützer und Gerichte?

Gebühren, die für die Kontoführung aber auch für damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen erhoben werden, müssen angemessen sein und in etwa dem tatsächlichen Aufwand entsprechen. Auch dürfen Nebenleistungen nur dann etwas kosten, wenn keine gesetzlichen Regelungen dies verbieten. So sieht es die gesetzliche Regelung in Deutschland vor und entsprechend sind auch die Urteile der Gerichte ausgefallen. Für ein Urteil ist es aber zunächst notwendig, dass jemand eine Klage einreicht. Mit Blick auf Kontogebühren, die aus Sicht der Verbraucher deutlich zu hoch ausfallen, sind es die Verbraucherzentralen, die die Banken immer wieder abmahnen oder im Zweifelsfall vor Gericht ziehen. Im konkreten Fall der Sparkasse Freiburg scheint die Initiative der Verbraucherschützer erfolgreich zu sein. Bisherige Entscheidungen stärken vor allem die Sichtweise der Verbraucherschützer. Nebenleistungen, wie die Informationen über geplatzte Lastschriften oder die Stornierung von Daueraufträgen gehören zu den unmittelbaren Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Führung eines Girokontos erwartet werden können. Zusätzliche Kosten hierfür sehen die Richter daher als nicht gerechtfertigt an. Ähnliches gilt für überhöhte Gebühren für die Führung eines sogenannten Pfändungsschutzkontos. Hierauf sind Menschen angewiesen, die von einer wirtschaftlichen Notlage betroffen sind und private Insolvenz anmelden mussten. Mit einem Pfändungsschutzkonto sind sie vor der Pfändung des für die Existenz notwendigen Einkommens geschützt. Diese Kunden dürfen mit ihrem Konto aber nicht schlechter gestellt werden, als normale Bankkunden. Überhöhte Gebühren hierfür sind also ebenfalls nicht rechtmäßig. Wenn also die Bank über neue Gebühren informiert, ist es durchaus sinnvoll, dieser Maßnahme zu widersprechen sowie eine Verbraucherschutzzentrale einzuschalten. Häufig reicht es bereits aus, wenn der entsprechende Schritt abgemahnt wird. Mehr Klarheit werden dabei aber auch weitere Urteile bezüglich verschiedener Klagen von Verbraucherzentralen bringen.

Doch auch die Kunden selber sind nicht machtlos

Der Fall der Sparkasse Freiburg zeigt auch, dass es von der Einführung der Gebühren, über die Klage gegen dieses Vorgehen bis zu einem Urteil und der Rücknahme der Gebühren durch die Bank ein sehr langer Weg sein kann. Die Gebühren, die im konkreten Fall im Mittelpunkt standen, wurden bereits vor mehr als vier Jahren von der betroffenen Bank eingeführt. Eine Klage gegen eine als unverhältnismäßig empfundene Gebührenerhöhung ist zwar wichtig, nützt dem Bankkunden zumindest unmittelbar aber sehr wenig. Trotzdem sind die Kunden bei weitem nicht machtlos, wenn ihnen die Bank mit zusätzlichen Gebühren das Leben schwer und teuer macht.

Zunächst ist es durchaus möglich, dass die höheren Gebühren nur ein bestimmtes Kontomodell betreffen. Zumeist reicht es dann aus, zu einem anderen Kontomodell bei dem bisherigen Institut zu wechseln. Üblich ist es dabei mittlerweile, dass Banken auf der einen Seite reine Online Konten anbieten, bei der die Kunden weitgehend selber für die Verwaltung ihrer Finanzgeschäfte verantwortlich sind und dies vom eigenen Rechner oder auch über das Smartphone erledigen können. Auf der anderen Seite stehen Kontomodelle, die einen vollwertigen Service in der Filiale beinhalten. Überweisungen können mitunter sogar am Schalter erledigt werden. Bei Bedarf unterstützen die Mitarbeiter auch bei der Bedienung eines Terminals. Doch nicht allein die Gebühren für die Führung des Kontos sollten in den Blick genommen werden. Häufig sind günstige Girokonten mit kleinen zusätzlichen Gebühren belegt, etwa für einzelne Buchungen und Transaktionen. Je nach Intensität der Nutzung des Kontos können hier zusätzlich erhebliche Kostenpositionen entstehen. Bevor auf ein bestimmtes Kontomodell gewechselt wird, sollte die Kosten- und Gebührenstruktur also möglichst genau analysiert werden. Dies gilt natürlich genauso, wenn zu einem Kontomodell bei einer anderen Bank gewechselt werden soll. Als Grundlage sollten hier die Kontoauszüge der letzten Monate genutzt werden, um das konkrete Kontonutzungsverhalten zu analysieren und die zu erwartenden Gebühren zu kalkulieren. Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf die Frage gelegt werden, wie künftig der Zugang zu Bargeld sichergestellt wird. Verschiedene kostengünstige Direktbanken verfügen über kein eigenes Automatennetzwerk, so dass entweder lange Anfahrtswege oder Gebühren für die Nutzung fremder Automaten entstehen. Mit einer kostengünstigen Kreditkarte oder der Möglichkeit, im Supermarkt Geld abzuheben, haben viele Institute aber günstige Alternativen geschaffen.

Fazit – Nicht immer sind Gebühren auch rechtmäßig

Wenn dieser Tage in Deutschland über Banken gesprochen wird, dann geht es in vielen Fällen um die Einführung neuer Gebühren. Doch auch schon vor einigen Jahren versuchten einzelne Institute, mit Gebühren für Dienstleistungen rund um das Girokonto zusätzliche Einnahmen zu generieren. Nicht immer stehen die Initiativen der Banken im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Aus diesem Grund werden auch immer wieder Verbraucherschützer aktiv und gehen gegen die Gebühren der Banken vor. Vor Gericht haben Sie dabei immer wieder Recht erhalten. Denn Gebühren müssen einerseits angemessen sein und dürfen geltenden gesetzlichen Regelungen nicht zuwiderlaufen. Eine Gebühr von fünf Euro für die Information über eine fehlgeschlagene Lastschrift entspricht diesen Vorgaben nicht. Ebenso wenig wie zwei Euro für die Aussetzung eines Dauerauftrages. Auf der sicheren Seite sind Kunden, die sich für ein konsequent kostenloses Girokonto entscheiden. Dieses ist nach wie vor in Deutschland verfügbar. Eine solche Möglichkeit bietet etwa die Comdirect Bank. Ohne Bedingungen an ein regelmäßiges Einkommen wird das Konto vergeben und die Kunden erhalten sogar noch eine Kreditkarte für den kostenlosen Bezug von Bargeld. Ein vergleichbares Angebot hat auch die DKB im Programm. Mit 700 Euro monatlichem Geldeingang erhält man zudem einen Status als Aktivkunde und kann von zusätzlichen Vergünstigungen profitieren. Ein monatlicher Geldeingang aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird dagegen vorausgesetzt, wenn ein kostenloses Girokonto bei der ING DiBa eröffnet werden soll. Auch hier gehört eine kostenlose Kreditkarte zum regulären Leistungsspektrum.

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