Bereits seit vielen Monaten ächzen deutsche Verbraucher angesichts der Strafzinsen vieler Banken. Während in den letzten Jahrzehnten das angesparte Geld noch Zinsen einbrachte, läuft es in den vergangenen Monaten genau umgekehrt. Sparer müssen bei mehr als 550 Banken in Deutschland Minuszinsen zahlen. Ein sogenanntes Verwahrentgelt. Wo früher Zinsen wuchsen, sorgen die Minuszinsen dafür, dass das Ersparte der Kontoinhaber immer kleiner wird. Seit der Einführung der Zinsen gibt es heftigen Widerstand, vor allem von den Verbraucherschützern. Und die konnten in den letzten Wochen gleich zwei Teilerfolge vor Gericht einfahren. Geht es den ungeliebten Strafzinsen jetzt an den Kragen?
Negativzinsen: Der Alptraum aller Sparer
Die meisten Sparer können sich noch an die „guten alten Zeiten“ auf dem Finanzmarkt erinnern. Sparbücher und Girokonten, Tagesgelder und Festgelder. Sie alle warfen Zinsen ab und sorgten so dafür, dass sich das Ersparte nach und nach vergrößern kann. Diese Zeiten sind allerdings längst vorbei und der Begriff Negativzinsen hat sich für viele Verbraucher zum Unwort schlechthin entwickelt. Die „Wurzel des Übels“ liegt dabei in der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Banken müssen seit jeher Gebühren dafür zahlen, um die Gelder bei der EZB einlagern zu können. Diese Zinsen sind mittlerweile so erdrückend für die Finanzunternehmen, dass Strafzinsen an die Verbraucher weitergegeben werden. Mit anderen Worten: Liegt das Ersparte auf dem Girokonto, wird die Summe aufgrund der Negativzinsen nach und nach geringer.
Unmittelbar nach der Einführung der Negativzinsen waren hiervon lediglich wohlhabende Sparer betroffen. Die meisten Banken führten derartige Gebühren erst ab Einlagen ab 100.000 Euro ein. Doch auch diese Zeiten haben sich geändert. Mittlerweile sind die Freibeträge spürbar gesunken. Teilweise werden bereits ab 50.000 Euro oder sogar 20.000 Euro Negativzinsen von den Banken erhoben.
Kaum ein Ausweg: Negativzinsen betreffen alle Sparer
Mittlerweile betreffen die Negativzinsen also viele Verbraucher und umgehen lassen sich diese kaum. Mehr als 550 Banken in Deutschland erheben mittlerweile Strafzinsen auf die Einlagen der Verbraucher. Da nützt es auch nichts, dass die US-Notenbank Fed jüngst mitteilte, den Leitzins über das Jahr 2022 hinweg anheben zu wollen. Zum einen sind deutsche Sparer davon nicht betroffen, denn die EZB hält an ihrem Niedrigzins-Kurs weiterhin fest. Zum anderen wird die Zinswende auch nicht so üppig ausfallen, dass Sparbücher plötzlich wieder zu sprudelnden Goldgrube werden.
Schlappe für die Strafzinsen vor dem Landgericht Berlin
Während der Finanzhimmel für Verbraucher in den vergangenen Monaten also vor allem von Dunkelheit geprägt war, gibt es mittlerweile einen kleinen Lichtblick. Bereits seit der Einführung stört sich die Verbraucherzentrale enorm an den Strafzinsen der Unternehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband entschied sich deshalb dazu, an verschiedenen Standorten gegen die Einführung der Strafzinsen in Deutschland zu klagen. Und es konnten erste Teilerfolge verbucht werden. Vor dem Landgericht Berlin musste die Sparda-Bank bereits im November 2021 eine Schlappe hinnehmen. Konkret ging es dabei um die Negativzinsen ab 25.000 Euro auf dem Girokonto und die Strafzinsen ab 50.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto. Die Bank hatte diese Vorgaben im Preisverzeichnis geregelt.
Ein Verhalten, das die Richter in Berlin scharf kritisierten. Laut des Urteils sei das Vorgehen der Bank in diesem Fall rechtswidrig gewesen. Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, mindestens so viel Geld zu haben, wie auf das jeweilige Konto eingezahlt wurde. Zudem erklärten die Richter, dass die Sparda-Bank derartige Vorgehensweisen künftig zu unterlassen habe und den betroffenen Sparern die zu Unrecht erhobenen Zinsen zurückzahlen müsse. Nach dem Urteil war die Verbraucherzentrale begeistert und erklärte, dass es sich um einen Meilenstein im Kampf für die Verbraucher handeln würde. In der Tat sollte dieser Erfolg in Berlin nicht der einzige Erfolg für die Verbraucherschützer werden.
Auch Landgericht Düsseldorf urteilt für die Verbraucher
Erst vor wenigen Tagen legten nach den Richtern in Berlin auch die Richter am Landgericht Düsseldorf mit einem Urteil gegen die Verwahrentgelte der Banken nach. In diesem Fall beschäftigte sich das Gericht mit den Preisen der Volksbank Rhein-Lippe. Das Unternehmen erhebt bei Girokonten ab einer Einlage von 10.000 Euro Negativzinsen von 0,5 Prozent pro Jahr. Vor dem Landgericht gab es dafür einen kräftigen Rüffel. Die Richter erklärten, dass ein Kreditinstitut neben den Kontoführungsgebühren keine weiteren Negativzinsen berechnen dürfe. Zusatzkosten seien mit den gesetzlichen Regelungen zum Girovertrag nicht vereinbar, da gerade die Geldverwahrung die wichtigste Voraussetzung für die Zahlungsdienstleistungen sei. Folglich würde es sich nicht um eine Sonderleistung der Bank handeln.
Weiterhin entschieden die Richter, dass die Volksbank die Namen und die Anschrift der betroffenen Kunden an die Verbraucherzentrale oder eines Angehörigen eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufs übermitteln sollten. Auch die Höhe der jeweiligen Entgelte müssten übermittelt werden. Auf Basis dieser Ausführungen sollten die Verbraucher dann die rechtswidrig erhobenen Entgelte zurückerhalten. Das Gericht begründete diesen Schritt damit, dass die Verbraucher ansonsten mit dem Verwahrentgelt eine doppelte Gegenleistung für die einseitige Leistung der Banken erbringen würden. Ein klarer Nachteil.
Volksbank legt Berufung gegen Urteil aus Düsseldorf ein
Noch ist das Urteil der Düsseldorfer Richter nicht rechtskräftig, die Volksbank legte Berufung gegen dieses ein. Dennoch war die Begeisterung bei den Verbraucherschützern groß. In einer Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes erklärte David Bode, Rechtsreferent beim Bundesverband: „Mit dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Preisklauseln der Volksbank Rhein-Lippe ist uns ein weiterer Erfolg gelungen. Damit hat bereits das zweite Landgericht in unseren Verfahren entschieden, dass Banken für Guthaben auf Girokonten keine Strafzinsen berechnen dürfen. Die Urteile sind für uns aber nur ein Etappensieg. Wir wollen die Rechtslage grundsätzlich klären lassen und haben deshalb mehrere Banken an unterschiedlichen Gerichtsstandorten verklagt.“
Teilerfolg im Streit mit Sparkasse Köln-Bonn
Zumindest einen Teilerfolg konnten die Verbraucherschützer im Streit mit der Sparkasse Köln-Bonn erreichen. Die Verbraucherschützer mahnten die Bank mehrfach ab und entschieden sich auch hier aufgrund der Gebührenklauseln im Preisverzeichnis zu einer Klage vor dem Landgericht Köln. Das Gericht wies diese Klage zwar ab. Allerdings nur, weil die Sparkasse die Klauseln bis dato bereits änderte und sich im Prozess auch nicht mehr auf diese berief. Das Institut erklärte sogar, dass die Klauseln rechtlich problematisch gewesen wären und man diese deshalb habe ändern lassen. Das Gericht war der Einschätzung, dass demnach keine Gefahr mehr drohe, dass die Sparkasse die Klauseln erneut einsetzen würde.
Bevor die Verbraucher nun allerdings jubelnd die Hände in die Höhe reißen, ist noch etwas Geduld gefragt. Die Urteile sind beide nicht rechtskräftig und werden in beiden Fällen in die nächste Instanz gehen. Auch dort dürfte eine Klärung vermutlich nicht zu einer finalen Entscheidung führen, so dass am Ende wohl der Bundesgerichtshof (BGH) wird urteilen müssen. Immerhin ist dank der Verbraucherschützer aber zumindest eine leichte Tendenz erkennbar, die auch den Verbrauchern eine gewisse Hoffnung bewahrt.