• Freitag, 12. Januar 2024

Girokonto und Online-Banking: Das ändert sich 2018

Diese Seite teilen:

Das Jahr 2017 befindet sich in den letzten Zügen und wie immer gehen die Blicke bereits jetzt auf das kommende Jahr. In der Tat tut sich für die Besitzer eines Girokontos eine ganze Menge, denn es steht zumindest eine ganz wichtige Neuerung auf dem Programm: Stichwort PSD 2. Doch worum handelt es sich dabei eigentlich genau? Das werden wir im Folgenden aufklären und natürlich wie immer noch einige zusätzliche Informationen und Hintergründe liefern.

Online-Banking: Die hilfreiche Ergänzung für den Alltag

Besonders betroffen von den neuen Regelungen sind ab 2018 alle diejenigen, die ein Girokonto mit einer Online-Banking-Funktion besitzen. Vor allem das Bezahlen im Internet soll dann noch sicherer und einfacher gestaltet werden, gleichzeitig umfassen die neuen Regelungen auch Richtlinien für Ergänzungen wie Apps oder Zahlungsauslösediensten. Wichtig sind diese Änderungen für einen Großteil aller Kontoinhaber, da zahlreiche Menschen mittlerweile auf ihre Online-Banking-Funktion zurückgreifen. Diese ermöglicht zum Beispiel das bequeme Überblicken des Kontostandes und sorgt dafür, dass der Gang zum Geldautomaten zwecks ein paar Kontoauszüge eingespart werden kann. Das Prinzip des Online-Bankings ist dabei denkbar einfach, denn die Konten bei der jeweiligen Bank werden ganz einfach mit Online-Account verbunden. Jeder Girokonto-Inhaber wird mit einem Zugang ausgestattet und kann seine Umsätze online überprüfen. Aber nicht nur das, denn auch die Abwicklung von Zahlungen ist durch zusätzliche Anbieter wie zum Beispiel die Sofortüberweisung deutlich einfacher geworden.

Mittels TAN-Verfahren können die Zahlungen, beispielsweise in Online-Shops, deutlich schneller abgewickelt werden. Die Sofortüberweisung, mittlerweile Klarna, übermittelt den Auftrag an die Bank, welche dann wiederum eine TAN an das Handy des Kontoinhabers verschickt. Dieser muss die TAN nur noch auf der Seite des Zahlungsdienstleisters eintragen und die Transaktion kann innerhalb weniger Augenblicke durchgeführt werden. Und genau an diesem Punkt setzt die neue Richtlinie PSD 2 an, über die viele Kunden von ihren Banken auch bereits informiert worden sein dürften. Die DKB beispielsweise hat ihre Kunden bereits vor einigen Wochen auf Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam gemacht, welche in direktem Zusammenhang mit der neuen PSD2-Regelung stehen, die ab 2018 in Kraft tritt.

Änderungen betreffen das Online-Banking in doppelter Hinsicht

Hingewiesen wird von den Banken darauf, dass die Nutzer zusätzliche Dienste wie Kontoinformationsdienste oder eben die Zahlungsauslösedienste wie Klarna mit ihrem Girokonto online nutzen können. Auf den ersten Blick ein eher kleiner Passus, beim Blick auf den Hintergrund zeigt sich allerdings die Bedeutung des Payment Services Directive 2 – kurz PSD 2. Bislang war es nämlich so, dass derartige Angebote ohne rechtliche Grundlage gehandelt haben, wie die BaFin zuletzt öffentlich erklärte. Mit dem neuen Passus habe man diese rechtliche Grundlage geschaffen und geregelt, dass die Anbieter künftig über eine Schnittstelle Zugang zu den Konten erhalten. Die Folge: Jedes Konto im Online-Banking ist fortan für externe Dienste zugelassen, ohne hierfür erst freigeschaltet werden zu müssen.

Ganz ohne Diskussionen ist diese Entscheidung allerdings nicht getroffen worden. Immerhin ist der Zugriff von Dritten auf die Daten der Kontoinhaber umstritten. So gab es rund um die Zahlungsabwicklung mit der Sofortüberweisung bereits mehrere Verfahren, in denen die Zulässigkeit diskutiert wurde. Der Grund: Die Nutzer geben mit den Kontoinformationen und der TAN zusammenenorm sensible Daten Preis und bilden damit für Kriminelle eine „erstklassige“ Angriffsfläche. Es gibt allerdings auch ein kleines bisschen Entwarnung auf Seiten der Verbraucher. Wie der Bundesverband deutscher Banken erklärte, wird auch in Zukunft keine dritte Partei Zugriff auf die Kontobewegungen haben. Vielmehr ist es so, dass die Dienste nur auf die Daten zugreifen können, die sie für die Bereitstellung ihrer Dienste benötigen. Natürlich kann ein solcher Dienst nicht einfach so kurzerhand ins Leben gerufen werden. Vielmehr müssen sich zum Beispiel die Kontoinformationsdienste bei der deutschen BaFin registrieren lassen. Für die Zahlungsauslösedienste ist noch einmal eine gesonderte Genehmigung erforderlich.

Noch nicht alle Feinheiten geklärt

Neben der Sicherheit sorgt derzeit noch ein weiterer Punkt für Gesprächsbedarf, denn die Banken fordern, dass sich ein Dienstleister beim Zugriff eindeutig zu erkennen geben muss. Das Problem: Wie genau dieser Schritt aussehen soll, ist bislang noch nicht geklärt worden. Der Bundesverband Öffentlicher Banken kritisierte die Entwicklung zudem zuletzt grundlegend und erklärte, dass durch das Auftreten neuer Dienstleister auch neue Risiken auftreten würden. Hätte ein Anbieter schließlich erst einmal die Daten für ein Konto, könnte er über Jahre hinweg die Umsätze nachvollziehen und so auch Rückschlüsse auf das Leben des Inhabers ziehen. Diesem Argument wird allerdings dadurch der Wind aus den Segeln genommen, dass die Dienste nur Zugriff auf die Daten erhalten, die für sie von Bedeutung sind. Zudem befürchtet der Verband, dass die Nutzer künftig unvorsichtiger mit ihren Kontoinformationen umgehen würden.

Vorteile für den Verbraucher liegen auf der Hand

Für den Verbraucher bringt die Änderung im Jahr 2018 einige Vorteile mit sich. So wurde jetzt endlich eine rechtliche Grundlage geschaffen, auf der Geschäfte mit Zahlungsauslösediensten oder Kontoinformationsdiensten abgewickelt werden können. Generell dürfte die Abwicklung der Zahlungen und der Zugriff auf die eigenen Finanzen also noch einmal ein gutes Stück einfacher werden. Ein großer Vorteil ist zudem für die Inhaber mehrerer Konten zu entdecken, schließlich müssen die einzelnen Konten jetzt nicht mehr einzeln für dritte Dienste freigeschaltet werden. So lassen sich mit einem Blick zum Beispiel das Girokonto, die Tagesgeldanlage oder das Festgeld bequem überblicken. Selbst ein Geschäftskonto könnte in diesem Fall noch mit einem Kontoinformationsdienst abgerufen werden. Der grundsätzliche Vorteil derartiger Dienste bleibt ebenfalls erhalten: Dadurch, dass der Shop oder Händler sofort eine Bestätigung über die Zahlung der Rechnung erhält, kann die weitere Verarbeitung der Ware schneller durchgeführt werden. Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich auch eine schnellere Zustellung an den Käufer. Experten rechnen zudem damit, dass sich durch PSD 2 einige neue Angebote entwickeln werden. Diese steigern dann, so der Plan, den Konkurrenzdruck auf dem Markt und sorgen dafür, dass für die Verbraucher im besten Fall alles noch einmal ein bisschen günstiger und einfacher wird.

Druck auf die Banken wächst

Die Banken sind in den letzten Monaten aufgrund zahlreicher junger und ambitionierter Konkurrenten aus dem FinTech-Bereich bereits großem Druck ausgesetzt worden und werden den vermutlich auch in Zukunft noch weiter spüren – wahrscheinlich sogar noch stärker. Junge Unternehmen werden ihre Chance wittern, den Zugriff auf die Daten für sich zu nutzen. Die Folge: Die wenigen Daten, die bisher auf direktem Wege mit der eigenen Bank ausgetauscht wurden, fallen ebenfalls weg und wandern möglicherweise in die Hände junger FinTechs – und die Banken müssten sich wieder einmal damit abfinden, dass der eigene Kontakt zu den Kunden immer stärker abreißt. Gleichzeitig ist die Änderung aber natürlich auch für die Banken selber eine Chance, die neuen Schnittstellen mit effektiven und hilfreichen Diensten zu füllen. Kurzum: Eine Änderung mit möglicherweise weitreichenden Folgen für die Entwicklungen im Finanzsektor.

Ins Leben gerufen wurde die PSD2-Richtlinie aber natürlich nicht nur, um junge und innovative Unternehmen zu „züchten“, obwohl dies ebenfalls eine wichtige Rolle gespielt hat. Die FinTechs sollen den Konkurrenzdruck weiter erhöhen, zudem heißt es in der Richtlinie, dass der bisherige Markteinstieg für innovative digitale Zahlungsdienstleister einfach zu kompliziert gemacht wurde. Das Interesse daran, die Zahlungen deutlich einfacher zu gestalten, haben Europaparlament und der Europäische Rat aber nicht erst vor wenigen Wochen gehab. Als Vorbild sollen dabei die klassischen Überweisungen gelten, die jetzt eben auf digitalem Wege durchgeführt werden. Verabschiedet wurde die Regelung für PSD 2 bereits vor zwei Jahren, allerdings sind die EU-Mitgliedsstaaten erst ab 2018 verpflichtet, sie umzusetzen. Bis dahin dürfte weiterhin an Neuerungen und Feinheiten gearbeitet werden. So wurde gerade erst von der EU-Kommission beschlossen, dass das sogenannte Screen Scraping, also das Auslesen von Informationen über das Online-Banking-Interface, nur noch in Ausnahmefällen möglich sein soll. Die Regel soll hingegen eine Schnittstelle werden. Die Banken genießen so einen deutlich besseren Überblick über die Zugriffe der externen Anbieter und können sich und ihre Kunden folglich besser schützen.

Insgesamt erfreuliche News für die Kontoinhaber

In den Zeiten teilweise kurioser Entscheidungen im Finanzsektor müssen die Girokonto-Inhaber Jahr für Jahr zittern. Es vergehen kaum zwölf Monate ohne eine weitreichende Änderung für das eigene Konto. So ist es auch in diesem Jahr, wobei ab 2018 allerdings unterm Strich Vorteile genutzt werden können. So wird die Richtlinie PSD 2 das Bezahlen im Internet deutlich vereinfachen. Damit aber nicht genug, denn auch der Überblick über die eigenen Finanzen dürfte dank gebündelter Informationen über eine Schnittstelle deutlich einfacher gelingen. Zweifel rund um das Thema Sicherheit können dadurch entkräftet werden, dass die Banken lediglich die Kontoinformationen über eine Schnittstelle bereitstellen, die von den externen Anbietern auch wirklich benötigt werden. Einsichten über Kontobewegungen und Co. sind für die Anbieter also nicht möglich. Egal, welche Änderungen 2018 noch mit sich bringen wird, mit PSD 2 hat ein erster sinnvoller Passus seinen Weg in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Banken gefunden.

1 vote

Andere Promivermögen