Eigentlich wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Ende April alles gesagt. Per höchstrichterlicher Instanz wurde entschieden, dass die Banken bei der Erhöhung der Kontogebühren künftig einen neuen Weg einschlagen müssen. Stillschweigende Annahmen auf Seiten der Kunden dürfen nicht mehr einfach akzeptiert werden. Zahlreiche Gebührenerhöhungen der letzten Jahre sind damit rechtswidrig. Gegen die Rückzahlung dieser wehren sich die Unternehmen aber zum Teil mit Händen und Füßen.
BGH urteilte: Zustimmung der Kunden explizit notwendig
Seit dem letzten April ist in der Finanzbranche gewissermaßen eine neue Zeitrechnung angebrochen. Die Geldhäuser waren bislang bei der Erhöhung der Gebühren recht frei. Diese wurden kurzerhand über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in die Höhe getrieben. Lehnte ein Kunde diese Erhöhung nicht ab, galt dies als stillschweigender Zuspruch und damit als Annahme. Doch genau mit diesem Vorgehen ist seit April Schluss. Der Bundesgerichtshof urteilte damals, dass die Banken bei der Gebührenerhöhung nicht einfach an ihrem bisherigen Vorhaben festhalten dürfen. Stattdessen legten die Richter fest, dass die Bankkunden den Erhöhungen künftig explizit zustimmen müssen.
Ein Urteil, das für eine Menge Aufruhr in der Banken-Branche sorgte. So ließen zahlreiche Unternehmen nach dem Richterspruch verlauten, dass sie nicht genau wissen würden, wie sie sich jetzt verhalten sollten. Stattdessen würden die Unternehmen darauf hoffen, dass der Gesetzgeber, die Behörden oder weitere Gerichte eine genaue Erklärung des Urteils liefern. Fakt ist: Die Geldhäuser müssen gemäß des Urteils ihre Kunden auch nachträglich noch um Zustimmung zu den aktuellen Gebühren bitten. Und nicht nur das: Die Bankkunden können, wenn die Bank zuvor die Gebühren ohne explizite Einwilligung erhoben hatte, diese Gebühren zurückfordern.
Bankhäuser reagieren vollkommen unterschiedlich
Durch die Unsicherheit bei den Banken zeigte sich in den vergangenen Wochen vor allem eines. Die Geldhäuser reagieren zum Teil ganz unterschiedlich auf das BGH-Urteil. In zahlreichen Fällen konnten die Bankkunden, auch mit Hilfe der Verbraucherschützer, ihre zu viel gezahlten Gebühren problemlos einfordern. Das gilt jedoch nicht immer, denn einige Unternehmen greifen bereits wieder in die Trickkiste. So lehnen einige Banken die Rückzahlung weiterhin ab und behaupten, dass die Gebühren rechtswirksam vereinbart wurden. Andere Unternehmen wiederum gehen davon aus, dass die Kunden den Gebühren dadurch zustimmen, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist einen Service der Bank in Anspruch nehmen – also zum Beispiel eine Überweisung. Experten befürchten zudem, dass Banken künftig einen neuen Prozess anrollen, wenn Kunden einer ersten Preisanhebung nicht zustimmen. Nämlich den, dass dann ganz einfach besonders hohe Gebühren angedroht werden. Kunden dürfen dann vermutlich einknicken und die Gebührenerhöhung akzeptieren.
Bislang scheinen tatsächlich noch eine Menge Fragen offen zu bleiben. Unklar ist zum Beispiel auch, für welchen Zeitraum die Gebührenerhöhungen von den Banken wieder erstattet werden müssen. So geht etwa der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken davon aus, dass diese für einen Zeitraum von maximal drei Jahren gelten würden. Verbraucherschützer wollen das nicht akzeptieren und fordern, dass das Urteil alle Preisanhebungen umfasst. Für die Banken wäre das natürlich noch einmal deutlich teurer.
Rückzahlungsflut bleibt bisher noch aus
Für die Banken wäre es wohl das beste, wenn das BGH-Urteil in den Köpfen der Verbraucher möglichst schnell in den Hintergrund rückt. Dann nämlich könnte man den Schaden wohl enorm gering halten. Wie es aus der Branche heißt, sei bisher noch keine Rückzahlungsflut eingetreten. Stattdessen hätten erst wenige Bankkunden vom Recht auf die Rückerstattung der Gebühren Gebrauch gemacht. In Baden-Württemberg etwa schätzen die Sparkassen, dass selbst bei einer Rückzahlung an alle Kunden lediglich ein zweistelliger Millionenbetrag fällig.
Anderen Ärger gibt es dafür auch rund um die Prämiensparverträge. Die Bafin hatte jüngst festgelegt, dass viele Banken ihren Kunden für die Sparverträge Zinsen nachzahlen oder versprechen müssen. Die Banken reagieren darauf eher erzürnt. Laut Medienberichten sollten bereits rund 400 Widersprüche bei der Bafin eingegangen sein. Das Problem: Die Spareinlagen bei den Banken steigen massiv. So berichtet allein die Sparkasse in Baden-Württemberg vom Anstieg der Spareinlagen um fast acht Prozent. Satte 162 Milliarden Euro sind diese nur in Baden-Württemberg Wert. Und für dieses Geld müssen die Baken bei der Europäischen Zentralbank Zinsen zahlen. Die Folge sind Strafzinsen für die Bankkunden mit zu hohen Einlagen. Zu hoch bedeutet im Schnitt ein Betrag von über 50.000 Euro auf dem Girokonto.
Banken wenden sich hilfesuchend an die Politik
Unmittelbar im Anschluss an das BGH-Urteil haben sich die Banken hilfesuchend an die Politik gewandt. Man hofft auf Unterstützung der Bundesregierung und möchte laut „Handelsblatt“ vor allem erreichen, dass die Politik einheitliche Rahmenbedingungen dafür festlegt, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen künftig geändert werden dürfen. Das Bundesjustizministerium hat offenbar einem Treffen zugestimmt, zudem auf Grund der enormen Relevanz für die zahlreichen Bankkunden in Deutschland auch Verbraucherschützer eingeladen werden sollen. Nähere Details zum Treffen sind bislang noch nicht bekannt. Auch nicht, wann dieses genau stattfinden soll.
Für die Banken wäre ein früherer Zeitpunkt natürlich erstrebenswerter als ein späterer Zeitpunkt. Je früher hier Sicherheit herrscht, desto schneller kann man sich wieder den eigentlichen Geschäften widmen. Und desto weniger Rückzahlungen müsste man am Ende wohl vermutlich leisten. Doch was wollen die Banken eigentlich genau? Im Detail soll die Politik festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen künftig geändert werden können. Die Politik wird sich damit beschäftigen. Mitten im Wahljahr liegt der Fokus kurz vor der Bundestagswahl allerdings auf anderen Themen. Es ist deshalb eher nicht damit zu rechnen, dass die Politik in den kommenden Wochen eine Vorlage servieren wird.