• Donnerstag, 29. Januar 2026

Netbank: Aus für Europas erste Internetbank

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Schluss, Aus und Ende. Ende des kommenden Jahres wird die Netbank AG ihren Betrieb einstellen. Ein durchaus historischer Moment, schließlich stand die Netbank lange Zeit für den digitalen Aufschwung der Finanzbranche. 1999 wurde das Unternehmen im Frühjahr als erste reine Internetbank gegründet. Maßgebliche Fädenzieher im Hintergrund waren insgesamt sieben Sparda-Banken. Nun, rund 22 Jahre nach der Gründung steht fest, dass die Türen im kommenden Jahr für immer verriegelt werden.

Neben den Mitteilungen rund um das Aus der Netbank bewegt die Finanzbranche, und insbesondere die Sparda-Banken, aktuell jedoch auch ein Urteil aus Berlin. Hier urteilte das Landgericht ganz nach dem Gusto des Verbraucherschutzes und erklärte, dass die Negativzinsen auf die Spareinlagen der Kunden nicht zulässig seien.

Erste Internetbank Europas: Die Netbank schließt die Türen

Mit der Gründung der Netbank im Jahre 1999 legten sieben Sparda-Banken in Hamburg gewissermaßen den Grundstein für die Digitalisierung der deutschen Finanzbranche. Die Netbank war lange Zeit ein Vorbild für viele Unternehmen, die sich am Beispiel der ehemals erfolgreichen Internetbank orientierten. Endes Jahres 2022 wird die Netbank AG nun ihren Dienst einstellen. Der deutsche Finanzmarkt verliert damit einen wesentlichen Teil seiner Geschichte. Als erstes Geldhaus in Europa überhaupt wickelte die Netbank AG ihre Geschäfte ausschließlich per Internet ab. Zwar gibt es in Deutschland noch zwei weitere Banken, die sich als älteste Direktbanken bezeichnen. Diese jedoch haben sich nicht ausschließlich auf das Internet fokussiert.

Das anfangs zukunftsträchtige Geschäftsmodell der Netbank war ursprünglich ein wahrer Schlüssel zum Erfolg. Nur drei Jahre nach der Gründung erreichte die Bank schon die Gewinnschwelle. Zwei Jahre später konnte die Bank schon einen Kundenkreis von 50.000 Kunden vorweisen, vier Jahre später wurde dieser auf 100.000 Euro verdoppelt. Maßgeblich verantwortlich für den Erfolg waren die starken Rahmenbedingungen beim Girokonto. Dieses war nicht nur kostenlos, sondern bot mit einem Zinssatz von 3,00 Prozent auch eine starke Verzinsung der eigenen Finanzen.

Von Anfang bis Ende: Bewegte Geschichte der Netbank

Aufgrund der steilen Erfolgsgeschichte wurde die Netbank schnell als Kooperationspartner für andere Unternehmen interessant. Eines davon war die Quelle Bausparkasse, die zum Versandhausriesen Quelle gehörte. 2020 kooperierten beide Unternehmen, 2018 stellte die Quelle Bausparkasse bereits ihren Dienst ein. In der Vergangenheit der Netbank lassen sich zudem einige weitere spannende Entwicklungen erkennen. Bereits im Jahre 2007 wurde die Netbank von der Landesbank Berlin übernommen. Acht Jahre später verkaufte die Landesbank Berlin die Netbank wiederum an die Augsburger Aktienbank. Ein Verkauf, der maßgeblich mit dem Untergang der Bank zusammenhängt.

Durch die Fusion mit dem bayerischen Unternehmen musste die Netbank ihre Selbstständigkeit aufgeben und wurde fortan als „Marke der Augsburger Aktienbank“ und nicht mehr als „Europas erste Internetbank“ bezeichnet. Weitaus schlimmer aber: Es wurden Kontoführungsgebühren eingeführt, die Girocard in eine Debit Mastercard umgewandelt und die Depotgebühren in die Höhe getrieben. Zahlreichen Kunden reichte das als Argument, um sich von ihrem Konto bei der Netbank zu verabschieden. Die Augsburger Aktienbank gehört derzeit zur Versicherungsgruppe LVM aus Münster. Diese hat Teile ihres Banking-Geschäfts abgestoßen, konnte für die Netbank jedoch keinen Käufer finden. Bitter für die insgesamt 130 Beschäftigten, die von den ehemals 500 Mitarbeitern noch übrig geblieben sind. Wie es heißt, sollen einige davon bereits seit den ersten Tagen mit dabei sein.

Urteil zu Verwahrentgelten: Auch anderen Banken droht Ärger

Ärger steht nicht nur der Netbank ins Haus, sondern auch einigen anderen deutschen Unternehmen. Der Grund hierfür liegt in der Bundeshauptstadt Berlin. Hier urteilte das Landgericht jüngst für die Verbraucherzentrale und damit gegen die Negativzinsen der Banken. In Deutschland ist das Urteil damit für mehr als 500 Banken interessant, die ihren Kunden Minuszinsen für die Einlagen in Rechnung stellen. Die Verbraucherzentrale ist bereits seit geraumer Zeit der Meinung, dass die Berechnung solcher Negativzinsen durch die Banken unzulässig sei. Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte deshalb Klage an verschiedenen Standorten gegen unterschiedliche Kreditinstitute ein.

Das erste Urteil wurde nun vom Landgericht in Berlin gesprochen. Hierbei ging es um das Beispiel der Sparda-Bank. Die Berliner Bank hat auf dem Girokonto ein Verwahrentgelt von 0,50 Prozent auf Einlagen ab einem Betrag von 25.000 Euro eingeführt. Darüber hinaus wurde auf dem Tagesgeldkonto ein Verwahrentgelt ab einer Summe von 50.000 Euro eingeführt. Das Landgericht Berlin erklärte Ende Oktober nun in einem Urteil, dass die Berechnung der Negativzinsen im vorliegenden Fall unzulässig waren. Die Bank darf demnach die Negativzinsen künftig nicht mehr berechnen und muss dem Kunden die zu Unrecht berechneten Zinsen erstatten.

Negativzinsen im Preisverzeichnis unzulässig

Im Urteil des Landesgerichts heißt es, dass die Verbraucher unangemessen benachteiligt werden würden, wenn die Negativzinsen lediglich im Preisverzeichnis aufgeführt seien. Dies ist eigentlich gängige Praxis in der Branche und wird neben der Sparda-Bank auch von anderen Unternehmen so gehandhabt. Ebenfalls ein Teil der Begründung im Urteil ist zudem, dass die Praxis nicht dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen entsprechen würde. Die Kontoinhaber müssten wenigstens so viel Geld halten, wie sie ursprünglich auf ihr Konto eingezahlt haben. Wirtschaftliche Veränderungen im Finanzsektor sind in den Augen des Gerichts wiederum kein Grund, um die Negativzinsen zu rechtfertigen.

Rechtskräftig ist das Urteil bislang noch nicht. Dennoch kann die Meldung als kleiner Zwischenerfolg für die Verbraucherzentrale bezeichnet werden. Von Seiten des Verbraucherschutzes hieß es, dass das Landgericht Berlin ein klares Signal gegen das Vorgehen vieler Banken setzen würde. Ebenfalls positiv bewertet die Verbraucherzentrale, dass die Sparda-Bank vom Landesgericht zur Rückzahlung der zu Unrecht kassierten Beiträge verurteilt wurde. Dies komme den Verbraucherinnen und Verbrauchern entgegen, da sich diese nicht wie bei den zu Unrecht bezogenen Kontogebühren selbst um die Erstattung kümmern müssten.

Banken hellhörig, aber noch nicht in Sorge

Die Freude bei den Verbraucherschützern ist also bereits groß. Das Urteil des Landgerichts allerdings ist kaum mehr als ein Erfolg für den Moment. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Bank Revision gegen das Urteil einlegen wird und dann vor die nächste Instanz zieht. Selbst wenn das Urteil gegen die Bank rechtskräftig werden sollte, würde sich dieses erst einmal nur auf die Kunden der Sparda-Bank in Berlin beziehen. Ungemütlich könnte es dann jedoch dennoch für die Branche werden, wenn andere Gerichte dem Urteil aus Berlin folgen. Noch ist die Rechtslage jedoch unübersichtlich und dürfte dies in den kommenden Monaten oder Jahren auch noch bleiben.

Selbst wenn die Banken künftig auf Negativzinsen für die Spareinlagen verzichten müssen, ist das noch nicht das rettende Ufer für Sparer. Die Mega-Inflation sorgt dafür, dass das Geld selbst bei ausbleibenden Negativzinsen nach und nach entwertet werden würde. Sparer mit einem großen Vermögen auf dem Girokonto sollten sich deshalb schleunigst nach Alternativen umsehen und bestenfalls auf verschiedene Investments zurückgreifen. Als relativ risikoarm gelten die Investments in ETFs, die mehrere Aktienpapiere in einem Paket bündeln. Hier investieren die Sparer also in einen Korb von Aktien und minimieren somit das Verlustrisiko. Verschiedene starke ETFs haben in den vergangenen Jahren gute Renditen erzielt. Eine weitere Alternative ist die Anlage direkt in Aktien. In diesem Fall erwerben die Sparer Anteile an Unternehmen und profitieren so zum Beispiel von Dividendenzahlungen und steigenden Aktienkursen.

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