• Montag, 16. März 2026

Preisabsprachen bei Gebühren für EC Karten

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Auch wenn viele Deutsche nach wie vor am Bargeld hängen, scheint langfristig gesehen der Siegeszug der Karte als Zahlungsmittel wohl nicht aufzuhalten zu sein. Länder wie Schweden zeigen, dass prinzipiell ein Verzicht auf das Bargeld im privaten Zahlungsverkehr möglich ist, ohne auf Lebensqualität zu verzichten. Selbst Austausch von kleineren Summen zwischen Freunden oder Einkäufe auf dem Flohmarkt können über eine App auf dem Smartphone erledigt werden. Auch hier zu Lande ist dies technisch längst möglich, allerdings schrecken viele Verbraucher noch vor einer umfassenden Nutzung solcher Angebote zurück. Ein Grund hierfür sind befürchtete oder auch tatsächliche Gebühren, die im Rahmen des bargeldlosen Bezahlens anfallen. Klar ist aber zumindest, dass ein bargeldloses Bezahlsystem nicht zum Nulltarif betrieben werden kann. Ob die Banken ihre Kunden und Geschäftspartner in Deutschland unfair behandelt haben, soll nun in einem Rechtsstreit geklärt werden. Eine renommierte amerikanische Anwaltskanzlei wurde von namhaften Kunden aus Deutschland beauftragt, die Geldhäuser auf Schadensersatz zu verklagen. Welche Praxis sie dabei genau ins Visier genommen haben und ob Auswirkungen für Privatkunden zu erwarten sind, möchten wir in den folgenden Abschnitten klären.

Amerikanische Anwälte nehmen deutsche Banken ins Visier

Zumindest in Bankenkreisen hat die Nachricht für einiges Aufsehen und für Unruhe gesorgt: eine renommierte amerikanische Anwaltskanzlei, die u.a. auch wegen des Abgasskandals gegen VW aktiv ist, wurde von namhaften Mandanten beauftragt, eine Schadensersatzklage gegen deutsche Banken vorzubereiten und einzureichen. Hintergrund ist eine jahrelange Praxis, nach der sich die Banken in Deutschland bei den Gebühren abgesprochen haben sollen, die im Rahmen der Kartenutzung erhoben werden. Dabei war es lange Zeit üblich, dass für jeden Bezahlvorgang, der mit einer EC Karte eines Deutschen Bankinstituts durchgeführt wurde, ein einheitlicher Preis verlangt wurde. Bis 2014 gab es dabei hinsichtlich des Preises keinerlei Spielraum für Anbieter und Nutzer dieses Systems. Mindestens acht Cent je Bezahlvorgang wurden bis dahin erhoben oder, bei höheren Beträgen 0,3 Prozent der jeweiligen Umsatzsumme. Danach folgte die Ankündigung der Banken, diese einheitliche Regelung der Entgelte für die Händler aufzuheben. Von nun an sollte jeder Nutzer mit der Bank die Konditionen eigenständig verhandeln können. Ziel war es vor allem, den Wettbewerb anzuregen und in der Folge für bessere Konditionen für die Nutzer zu sorgen. Und tatsächlich haben Marktbeobachter registriert, dass in der Folge die Entgelte um bis zu vierzig Prozent gefallen sind. Im Blickpunkt des zu erwartenden Rechtsstreit zwischen den Nutzern des Zahlungssystems, also den Händlern auf der einen Seite, sowie den Anbietern, also den Banken auf der anderen Seite, bezieht sich auf die Praxis bis zum Jahre 2014. Nach Auffassung der Banken erfolgte die damalige Praxis im Einklang mit dem geltenden Recht. Die Vertreter der Kreditwirtschaft bringen zudem zu ihrer Verteidigung hervor, dass die fragliche Praxis auch nicht vom Deutschen Bundeskartellamt kritisiert oder gar unterbunden wurde. Die Schadensersatzklage zielt also darauf ab, die bis 2014 erhobenen zu hohen Gebühren zurückzufordern.

Wie wird das Kartenzahlungssystem überhaupt finanziert?

Unstrittig ist dabei natürlich, dass für die Nutzung des bargeldlosen Bezahlsystems Kosten anfallen, die von den Nutzern zu tragen sind. Denn sowohl für die Entwicklung und Bereitstellung der Geräte, als auch für die Abwicklung der Transaktionen sind zunächst enorme Investitionen und Unterhaltungskosten erforderlich. Dafür werden die Händler auch kräftig zur Kasse gebeten. Zunächst müssen sie die Lesegeräte für die EC Karten auf eigene Rechnung anschaffen und zudem eine monatliche Gebühr entrichten, um die entsprechende Dienstleistung auch nutzen zu können. Die Möglichkeit, mit Kreditkarte zu bezahlen ist dabei noch nicht mit eingeschlossen, da hierfür zusätzliche Gebühren erhoben werden. Gerade kleinere Händler verzichten aus Kostengründen auf diese Option. Hinzu kommen dann die Gebühren, die für jeden einzelnen Bezahlvorgang berechnet werden. Dabei bringt das bargeldlose Bezahlen für die Händler durchaus auch Vorteile, die sich auch positiv in den laufenden Kosten niederschlagen. Tatsächlich sind gerade größere Handelsketten darum bemüht, den Einsatz von Bargeld zu begrenzen. Hintergrund ist der Umstand, dass auch für den Bargeldverkehr erhebliche Kosten entstehen. So müssen die Einnahmen täglich von einem Sicherheitsunternehmen abgeholt und zur Bank gebracht werden. Sowohl der Transport als auch die Einzahlung ist mit Gebühren verbunden. Zudem stellt eine prall gefüllte Kasse auch ein Sicherheitsrisiko dar, was sich indirekt auf die Versicherungskosten niederschlagen kann. Und nicht zuletzt stellt die Option, mit Karte bezahlen zu können, einen selbstverständlichen Service dar, auf den viele Kunden heute nicht mehr verzichten wollen.

Welche Auswirkungen hat der Rechtsstreit auf Privatkunden?

Dass der Einsatz von bargeldlosen Bezahlsystemen die Kostenbilanz für den privaten Verbraucher direkt negativ beeinträchtigt hat, ist in der Gesamtsicht eher unwahrscheinlich. Klar ist aber natürlich auch, dass entsprechende Kosten, die für Bezahlsysteme zu entrichten sind, zumindest indirekt über höhere Preise an die Kunden weitergegeben werden. Mehr Wettbewerb in diesem Bereich ist dabei natürlich zunächst eine gute Nachricht für die Verbraucher. Die Auswirkungen, die ein Urteil in dem Verfahren haben wird, dürften für die Verbraucher aber sehr überschaubar sein. Selbst wenn die Banken zu Schadensersatz verurteilt werden, oder sich im Rahmen eines angestrebten Vergleichs auf eine Entschädigungszahlung einigen, ist es unwahrscheinlich, dass dies irgendeine Auswirkung auf die Preise bei den betroffenen Händlern hat. Trotzdem ist dieses Verfahren nicht unwichtig. Schließlich wird den Banken damit wieder einmal verdeutlicht, dass auch sie sich an gesetzliche Regeln halten und für einen fairen Wettbewerb sorgen müssen. Für die Banken selber wäre ein negatives Urteil natürlich ein weiterer Schlag ins Kontor. Auf dieser Seite dürfte sich die Tendenz steigender Gebühren für Girokonten und andere reguläre Bankdienstleistungen weiter fortsetzen.

Fazit – Bargeldloses Bezahlen bei den Online Konten weiterhin kostenlos

In Deutschland gewinnt das Bezahlen mit EC Karte oder auch Kreditkarte nur langsam an Bedeutung. Umfragen zeigen, dass große Teile der Bevölkerung nach wie vor auf Bargeld als wichtigstes Zahlungsmittel setzen. Dass Vorbehalte gegenüber dem bargeldlosen Bezahlen nicht ganz unberechtigt sind, zeigt die Praxis der Gebührenberechnung, wie sie bis 2014 üblich war. Ob diese Praxis geltendem Recht entsprach, soll nun eine Klage durch eine amerikanische Anwaltskanzlei ans Licht bringen. Seit zwei Jahren ist die einheitliche Festsetzung der Gebühren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr aber ohnehin keine gängige Praxis mehr, was zu einer Kostenminderung von etwa 40 Prozent geführt hat. Dies heißt aber nicht, dass aus Sicht der Kunden zum Teil deutliche Unterschiede zu berücksichtigen sind, da viele Institute in den letzten Jahren Gebühren auch für einfache Girokonten eingeführt bzw. stark erhöht haben. Prinzipiell ist es aber weiterhin möglich, ein Girokonto auch kostenfrei zu nutzen, allerdings müssen die Verbraucher dann bereit sein, auf ein reines Online Konto ohne Filialbetrieb umzusteigen. Anbieter von kostenlosen Girokonten sind etwa die DKB, die comdirect oder die ING DiBa.

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