Die Reform der Einlagensicherung auf Seiten der Privatbanken kommt. Lange Zeit wurde über diese Veränderung diskutiert. Insbesondere, als im März 2021 die Bremer Greensill Bank den Entschädigungsfall feststellen musste. Damals investierten zahlreiche Sparer hohe Beträge in Versprechen der Bank, sie mit starken Zinsen wieder zurückzahlen zu können. Tatsächlich wollte das Unternehmen aber nur den Mutterkonzern Greensill Capital retten, der bereits kurz vorher Insolvenz anmelden musste. Dieser Fall hat jetzt auch Auswirkungen auf alle anderen Sparer und Anleger. Wie Bankenpräsident Christian Sewing vor einigen Tagen mitteilte, soll die Einlagensicherung reformiert werden. Und das, wer hätte es gedacht, nicht unbedingt zugunsten der Sparer.
Greensill Capital Insolvenz: Einlagensicherung plötzlich ein Thema
Beim Thema Einlagensicherung verlassen sich viele deutsche Sparer darauf, dass die Investitionen „schon irgendwie geschützt“ sein werden. In der Tat greift in den meisten Fällen eine umfangreiche Einlagensicherung, mit der die Anleger vor einer Schieflage der Bank geschützt werden können. Wie wichtig der Schutz der Einlagen ist, zeigte in den vergangenen Monaten der Fall der Greensill Bank aus Bremen. Diese warb mit beeindruckenden Festgeldzinsen und konnte so einen großen Betrag von den Sparern einsammeln. Am Ende stellte sich heraus: Das Geld sollte genutzt werden, um den Mutterkonzern der Greensill Capital zu finanzieren, der bereits kurz zuvor in die Insolvenz gerutscht war. Die Investitionen der Anleger? Erst einmal verloren.
Genau in diesen Fällen greift die Einlagensicherung. Wie die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken mitteilte, wurden bereits die meisten Anleger aus dem Greensill-Fall entschädigt. Entnommen wurde diese Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Diese gilt ausschließlich für Privatanleger. In diesem Fall Pech also für viele Kommunen, die aufgrund der aufgerufenen Zinsen ebenfalls kräftig in Greensill investierten.
Europäischer Einlagenschutz seit mehreren Jahren ein Thema
Die Debatte über eine mögliche Reform der Einlagensicherung ist nicht gänzlich neu, hat aber durch den Greensill-Fall noch einmal an Brisanz gewonnen. Bereits im Jahre 2019 wurde von Teilen des Euro-Rettungsschirmes ein neues Konzept vorgelegt, mit dem eine europäische Bankenunion ins Leben gerufen werden soll. Dabei geht es auch um die schrittweise Einführung der europäischen Einlagensicherung bis zum Jahre 2028. Bereits seit 2021 hätte demnach die Rückversicherungsphase laufen sollen, in der die bestehenden Sicherungssysteme ergänzt werden sollten. Ebenfalls angedacht ist zudem die Integration neuer regulatorischen Maßnahmen. Banken mit sauberen Bilanzen sollen demnach geringere Beiträge zahlen als Banken, denen eine Schieflage drohen könnte.
Die Kritik an dieser Union ist allerdings beachtlich. Insbesondere die vermeintlich wohlhabenderen Länder wie Deutschland befürchten, im Falle einer Bankenunion für die Misswirtschaft in anderen europäischen Nationen zur Kasse gebeten zu werden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen möchte die Bankenunion dennoch vorantreiben.
Nationaler Anlegerschutz bereits seit 2014
Dass zumindest der Anlegerschutz auch ohne einheitliche Bankenunion möglich ist, zeigen die letzten Jahre. Bereits 2014 wurde in einer EU-Richtlinie festgelegt, dass die Anlagen von Sparern innerhalb der EU bis zu einem Betrag von 100.000 Euro abgesichert werden müssen. Deutsche Sparer können also beispielsweise Gelder auf einem Festgeldkonto in Spanien anlegen. Sollte die dortige Bank in die Insolvenz müssen, wären die Einlagen über die EU-Richtlinie bis zu einer Summe von 100.000 Euro geschützt. Organisiert wird der Anlegerschutz aber auf nationaler Ebene. Finanziert wird dieser also nicht aus einem „gemeinsamen Topf“, sondern aus den Haushaltskassen der jeweiligen Staaten.
Relevant ist die Einlagensicherung aber natürlich auch bei Anlagen im eigenen Land. Auch hier greift die Einlagensicherung bis zu einer Summe von 100.000 Euro durch die EU. In Deutschland sind die meisten Banken zudem Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Auf diese Art und Weise können die Einlagen der Kunden deutlich umfangreicher geschützt werden. Im Schnitt laut Angaben des Bundesverbandes bis zum Wert von rund 190 Millionen Euro pro Kunde.
Einlagensicherung wird schrittweise reduziert
Das wohlige Gefühl der sicheren Anlage bis in astronomische Höhen dürfte bei den deutschen Anlegern in den kommenden Jahren jedoch ein wenig gebremst werden. Kurz vor dem Jahreswechsel wurde bekannt, dass die Einlagensicherung des Bundesverbandes tatsächlich reformiert werden soll. Für Sparer bedeutet das, dass der Anlageschutz deutlich nach unten korrigiert wird. Wie Bankenpräsident Christian Sewing mitteilte, wird sich für den Großteil der Bankkunden in der Praxis jedoch nichts ändern. In der Tat treffen die Anpassungen erst einmal nur diejenigen, die Sparbeträge in mindestens sechsstelliger Höhe angelegt haben.
Konkret erklärte der Bundesverband, dass die Einlagen der Sparer und auch von Stiftungen ab Januar 2023 nur noch bis zu einem Betrag von maximal fünf Millionen Euro geschützt seien werden. In den darauffolgenden Jahren soll die Grenze dann sogar noch weiter nach unten verschoben werden. Ab 2025 sind die Anlagen nur noch bis zu einer Summe von drei Millionen Euro geschützt, ab 2030 soll es dann pro Stiftung oder Privatperson sogar nur noch ein Betrag von einer Million Euro sein.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken reduzieren Anlageschutz nicht
Brisant: Die Einlagensicherung soll nicht nur für Privatpersonen und Stiftungen reduziert werden. In der Reform ist demnach auch ein geringerer Schutz für die Anlagen von Unternehmen vorgesehen. Ab dem Jahr 2023 wird dieser bei maximal 50 Millionen Euro liegen. Zwei Jahre später, also im Jahre 2025, soll der Schutz auf 30 Millionen Euro reduziert werden. Bis zum Jahr 2030 soll die Summe für den Anlageschutz der Unternehmen dann sogar nur noch bei maximal zehn Millionen Euro liegen. Vergleichsweise gute Nachrichten gibt es aber für die Kunden der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Wer seine Gelder hier angelegt hat, kann die Reform des Einlagensicherungsfonds einfach ignorieren.
Der Grund: Die Genossenschaftsbanken und auch Sparkassen unterhalten ihre ganz eigenen Sicherungsfonds und sind damit nicht Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Die Sparkassen gehören stattdessen dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe an. Die Genossenschaftsbanken wiederum der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken. Sollten Sparkassen oder Genossenschaftsbanken in Schieflage geraten, würde die Einlagensicherung also über diese Stellen gewährleistet werden können.
Bankenunion: Viele Fragen bleiben offen
Wie genau eine mögliche Bankenunion künftig mit dem Anlegerschutz umgehen können wird, steht in den Sternen. Viele Fragen sind in diesem Thema noch offen. So etwa der künftige Schutz der Anlagen von Ehepaaren. Einzelpersonen können die Absicherung von bis zu 100.000 Euro für alle Konten bei einer Bank gemeinsam geltend machen. Das Aufteilen von Geldern auf mehrere Konten bei einer Bank ist also mit Blick auf die Einlagensicherung unnütz. Die Absicherung greift nicht pro Konto, sondern pro Kunden. Mit einem Konto oder zehn Konten würde die Absicherung also insgesamt nur jeweils bei 100.000 Euro liegen. Anders ist es bei Ehepaaren. Hier verdoppelt sich die Einlagensicherung, so dass die Anlagen bis zu einer Summe von 200.000 Euro geschützt werden. Wichtig in allen Fällen: Der nationale Schutz der Einlagensicherung ist europaweit nur so stark wie die Bonität des Landes. Anlagen in generell finanziell angeschlagenen Nationen könnten im schlechtesten Fall also auch einen Ausfall des Anlegerschutzes bedeuten.