• Donnerstag, 29. Januar 2026

Strafzinsen: Auch Unternehmen werden früh zur Kasse gebeten

Diese Seite teilen:

In der Corona-Krise sind alle Beteiligten in der Wirtschaft gefordert: Die Unternehmen auf der einen Seite, die Banken in vielen Fällen auf der anderen Seite. Zu vernehmen ist dabei durchaus ein positiver Tenor in Zeiten der Krise. Viele Banken gehen aktiv auf ihre Firmenkunden zu, bieten Hilfe an und zeigen sich auch bei der Verlängerung von Kreditlinien oder dem Aussetzen von Zins- und Tilgungszahlungen kundenorientiert. Es gibt jedoch eine Kehrseite der Medaille und die betrifft vor allem die Unternehmen, die keinerlei Kreditbedarf haben. Stattdessen geht es um die Strafzinsen. Diese sind gewerblichen Kunden bei vielen Banken schon seit Jahren bekannt. Allerdings erst ab erhöhten Einlagesummen. Mittlerweile sind jedoch auch für Unternehmen die Strafzinsen ab dem ersten Euro keine Seltenheit mehr.

Corona-Krise: Banken zeigen sich durchaus solidarisch

Die Corona-Krise stellt nicht zuletzt die Finanzbranche in Deutschland vor massive Herausforderungen. Zahlreiche Unternehmen sind jetzt auf die Unterstützung von Banken oder Kreditgebern angewiesen und wollen zum Beispiel die Kreditlinien verlängern oder Zinszahlungen von Darlehen aussetzen. In einigen Fällen gewähren die Banken ihren Firmenkunden sogar zinslose Kredite. Allerdings gibt es auch eine Kehrseite dieser glänzenden Medaille. Während sich die Banken gegenüber den bedrohten Firmenkunden solidarisch zeigen, gibt es bei den gesicherten Firmenkunden ein paar Unruhen. Nicht in allen Fällen, aber bei vielen Banken. So haben zahlreiche Unternehmen jüngst die Einführung der Strafzinsen weiter verschärft. Bereits seit vielen Jahren reichen die Baken einen Teil der Strafzinsen an die Firmenkunden weiter. Dieses sogenannte „Verwahrentgelt“ wird von den Banken auch an die Europäische Zentralbank (EZB) gezahlt. In den meisten Fällen griff dieses Entgelt für Firmenkunden allerdings erst ab einer Einlagensumme von beispielsweise 500.000 Euro oder 1.000.000 Euro.

Diese Zeiten scheinen sich zu ändern. Immer mehr Banken verlangen die Verwahrentgelte von ihren Firmenkunden nun bereits ab dem ersten Euro. Das „Handelsblatt“ führt ein Beispiel der HypoVereinsbank auf. Die Bank hat sich demnach mit einem Schreiben an ihre Firmenkunden gewandt. Der Brief soll dem Magazin vorliegen. Hierin heißt es offenbar, dass die Bank ihren Firmenkunden künftig ein „Entgelt auf das Kontoguthaben in Höhe von 0,5 Prozent p.a. des täglichen valutarischen Habensaldos in Rechnung stellen“ wolle. Verschickt wurde das Schreiben an die Firmenkunden bereits Ende März. Wie die Bank mitteilt, habe man bereits Ende des letzten Jahres zahlreiche Freibeträge von Kunden teilweise auf null reduziert. Die Bank betont jedoch, dass es sich hierbei um Firmenkunden handele, mit denen der Konzern kaum Geschäfte betreiben würde.

Strafzinsen ab dem ersten Euro sind eine Option

Bei der Herabsetzung der Freibeträge für die Strafzinsen ist die HypoVereinsbank längst nicht der einzige Konzern, der aktiv geworden ist. Die Commerzbank hat sich bereits im Sommer 2019 dafür entschieden, zahlreichen Kunden Strafzinsen ab dem ersten Euro in Rechnung zu stellen. Davon betroffen sein soll jedoch bisher nur ein kleiner Teil der mehr als 70.000 Firmenkunden der Bank. Ein wenig später als die Commerzbank war in Deutschland die HSBC dran. Der Konzern erklärte im November 2019, dass man sich die Option offenhalte, Strafzinsen ab dem ersten Euro zu erheben. Die gute Nachricht für Firmenkunden: Laut einer Sprecherin hat die Coronakrise „gegenwärtig keine Auswirkungen auf die Einlagezinsen.“ Einzelfall-Entscheidungen wollen auch die BNP, die Deutsche Bank und die Landesbank Baden-Württemberg treffen. Hier werde mit jedem Kunden individuell eine Lösung gefunden, heißt es laut „Handelsblatt“.

Gängig ist die Erhebung von Strafzinsen demnach schon seit mehreren Jahren bei der BayernLB. Finanzchef Markus Wiegelmann erklärte jüngst bei der Vorlage der Geschäftszahlen für 2019, dass es keine andere Lösung für diesen Umstand geben würde. Bei den meisten Firmenkunden seien die Strafzinsen ab dem ersten Euro Standard, es sei denn, es wäre eine andere Abmachung getroffen worden. Dass sich diese Situation ändern wird, scheint erst einmal nicht in Sicht. Der Grund: Die EZB betonte jüngst, dass man die Zinspolitik auch in der Coronakrise nicht ändern wolle. Erst im September 2019 wurde der Strafzins auf 0,5 Prozent erhöht. Zwar gelten Freibeträge für die Banken, dennoch steigen die Kosten der Unternehmen dadurch enorm. Gerade in der aktuell schwierigen Lage gefällt das nicht jedem. Hans-Walter Peters forderte als Präsident des Bundesverbandes der Banken jüngst, dass die Zinsbelastungen durch die EZB in der Coronakrise sofort beendet werden müssten. Die Banken sollten diese Gelder lieber dazu nutzen können, um das Eigenkapital zu stärken und so die Kreditvergabe zu erleichtern.

Strafzinsen auch für Privatkunden keine Seltenheit mehr

Die Strafzinsen für Einlagen beschäftigen längst nicht mehr nur die Firmenkunden der Banken. Auch vermögende Sparer sind bereits seit geraumer Zeit an derartige Kosten gebunden. Weit mehr als 100 Banken haben mittlerweile Strafzinsen für Sparer eingeführt. Wie jüngst Berichte zeigten, hat die Zahl der Banken in dieser Hinsicht durch die Corona-Krise sogar noch einmal zugelegt. Die Bundesregierung äußerte sich in dieser Hinsicht zuletzt wenig Hoffnung machend für die Sparer und erklärte, dass die Negativzinsen für Privatkunden aktuell erst einmal nicht verboten werden sollen. Neben den vermögenden Sparern sind von den Strafzinsen schon längst auch „normale“ Bankkunden betroffen. So erklärte die ING-DiBa als größte Direktbank in Deutschland zuletzt, dass ab Mai ein neues Gebührenmodell für private Girokonten greift. Das Konto ist kostenlos nutzbar, wenn die Person entweder unter 28 Jahre alt ist oder einen Zahlungseingang von mindestens 700 Euro monatliche auf dem Konto verbuchen kann.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllen kann, zahlt für sein Girokonto ab Mai 4,90 Euro pro Monat. Einen ähnlichen Weg haben schon viele weitere Banken eingeschlagen. Allerdings war das kostenlose Girokonto bis vor kurzer Zeit noch das Zugpferd der ING. Insofern ist es beachtlich, dass sich nun auch dieser Konzern für die Strafzinsen bei Girokontennutzern entschieden hat. Teilweise sind die Vorgaben allerdings enorm unterschiedlich. Gut für die ING: Im Vergleich mit anderen Banken gibt die Bank enorm humane Bedingungen vor. Bei der Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck etwa werden die Strafzinsen von 0,5 Prozent ab einem Guthaben von 20.000 Euro auf dem Girokonto erhoben. Auch dann, wenn monatlich Beträge auf das Konto eingehen.

Was können Verbraucher tun?

Am Ende dieser „Nahrungskette“ stehen wie so oft die Verbraucher und Bankkunden. Diese stehen vor einem großen Problem: Es soll privates Vermögen aufgebaut werden, welches häufig jedoch von den Zinsen und Kontogebühren „aufgefressen“ wird. Bei einer Einlage von 25.000 Euro und einem Strafzins von 0,5 Prozent pro Jahr wären immerhin schon 125 Euro pro Jahr fällig. Wohlgemerkt nur dafür, dass die Privatkunden den Banken ihr Geld zum Verwahren überlassen. Ein Ende der Negativzinspolitik der EZB ist allerdings nicht in Sicht. Und somit auch kein Ende der Strafgebühren auf dem Girokonto. Verbraucher sollten die Konditionen der Girokonten daher regelmäßig vergleichen und sich nicht von einem möglichen Kontowechsel beeindrucken lassen. Dieser funktioniert heutzutage innerhalb weniger Augenblicke und ist für Verbraucher mit keinem Aufwand verbunden. Die neue und die alte Bank müssen laut gesetzlichen Vorgaben kooperieren und den Umzug für den Kunden so angenehm wie möglich gestalten.

Die gute Nachricht: Kostenlose Girokonten sind noch zu bekommen. Laut „Stiftung Warentest“ gibt es in Deutschland noch rund 22 kostenlose Girokonten, mit denen weder Gebühren noch Strafzinsen gezahlt werden müssen. Bei vielen der Konten ist ein monatlicher Geldeingang Pflicht. Dennoch lohnt sich für Verbraucher der Vergleich der Angebote, da nicht selten mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden können. Und in den meisten Fällen stellt der erforderliche Geldeingang kein Problem dar, sondern wird bereits durch die Gehaltszahlungen gedeckelt.

0 votes

Andere Promivermögen