Nicht erst durch die Coronakrise haben die Menschen gesteigertes Interesse daran, Geldsummen von einem Ort zu einem anderen zu schieben. Die aktuelle Gesundheitskrise verstärkt das, da zahlreiche Sparer ihre Gelder lieber von einer Sicherheit auf eine andere Sicherheit verlagern wollen. Aber auch davon abgesehen kann es immer mal wieder vorkommen, dass überdurchschnittlich viel Bargeld benötigt wird oder große Geldsummen bewegt werden müssen. Dass hierbei einige Dinge beachtet werden müssen, liegt auf der Hand.
Wichtige Frage: Euro-Raum oder nicht?
Ganz gleich, worin die Umstände für einen Geldtransfer auch immer liegen mögen. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen den Transfers innerhalb der Eurozone und den Transfers außerhalb der Euro-Zone bzw. in Nicht-EU-Länder. Innerhalb der Eurozone werden Banküberweisungen als SEPA-Überweisung (Single Euro Payment Area) durchgeführt. Das bringt auch den angenehmen Nebeneffekt mit sich, dass derartige Transfers innerhalb eines Bankarbeitstages erledigt sind. Darüber hinaus sind die SEPA-Überweisungen in der Regel kostengünstig, bzw. teilweise sogar umsonst möglich. Wer eine derartige Überweisung von seinem Bankkonto durchführen möchte, benötigt innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes die IBAN und die BIC. Diese ersetzen seit einiger Zeit die altbekannte Kontonummer und die Bankleitzahl. Der Zweck ist aber identisch. Mit der BIC wird hierbei die Empfängerbank festgelegt. Die BIC besteht aus verschiedenen Kürzeln für die Bank, das jeweilige Land und die jeweilige Filiale. Bei der IBAN handelt es sich aus einer Kombination aus der Landeskennzahl, der Bankleitzahl und der Kontonummer.
Wer etwa klassisch Rechnungen überweisen möchte, muss unbedingt auf eine korrekte IBAN bzw. korrekte BIC achten. Die Banken können für Fehler in der Eingabe nicht haftbar gemacht werden. Im schlechtesten Fall könnten so also zum Beispiel Verzugszinsen oder Säumniszuschläge fällig werden. Ein ärgerlicher Kostenpunkt für Verbraucher. Daher: Nich nur bei Transfers auf eigene Konten, sondern auch bei Rechnungen und Co. immer genau auf die IBAN und BIC gucken.
Sparen beim Überweisen
Eingeführt wurde von der Europäischen Union bereits vor einiger Zeit zudem eine neue Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Für Verbraucher bringt dies den Vorteil, dass bargeldlos im Euro-Raum deutlich einfacher, bequemer und günstiger gezahlt werden kann. Gleichzeitig bringt die Änderung mit sich, dass die SEPA-Gebühren für Banken bei einer Überweisung bei allen Mitgliedstaaten auf dem gleichen Niveau liegen. In der Regel fallen dann keine Kosten an, wenn Verbraucher ihre Zahlungen online abwickeln. Bei einer Papierüberweisung am Schalter sind Kosten wiederum Standard. Und diese wurden von den Banken in der jüngeren Vergangenheit auch gerade erhöht. Besser also: Überweisungen immer online durchführen.
Sparen lässt sich aber auch noch an anderer Stelle. Wer Gelder aus der Europäischen Wirtschaftszone hinaus überweisen möchte, muss auf Gebühren bei der Empfängerbank achten. Diese können zum Teil enorm hoch sein. Wie genau mit diesen Gebühren verfahren wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wer beispielsweise seiner Familie im Ausland Geld zukommen lassen möchte, sollte die Gebühren bei der Empfängerbank einfach übernehmen. Bei einem Geschäft mit einer Überweisung ins Ausland können die Empfangsgebühren möglicherweise geteilt werden. Axel Bäumer, der Pressesprecher der Targobank, erklärt gegenüber „Biallo“: „Die Kunden sollten vor der Überweisung ins Ausland mit dem Empfänger klären, wie mit anfallenden Überweisungsgebühren umzugehen ist.“ Gehe es dann um eine Teilung zwischen beiden Parteien, könne dies mit dem Zusatz SHA für „Share“ geregelt werden. Der überweisende Kunde trägt so nur die Gebühren, die von seiner Bank für die Überweisung erhoben werden. Der Empfänger trägt die Gebühren, die seine Bank für den Empfang des Geldes verlangt.
Wer gehört zum SEPA-Raum?
Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist, welche Nationen überhaupt zum SEPA-Raum zu zählen sind. Simpel: Alle 28 Mitgliedstaaten der EU. Zusätzlich dazu gehören aber auch die Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein zum Europäischen Wirtschaftsraum. Auch hier können die Überweisungen also mit einer SEPA-Überweisung durchgeführt werden. Länder außerhalb des EWR wären zum Beispiel die Vereinigten Staaten von Amerika oder Australien. SEPA-Länder ohne den Euro als Währung müssen sich an die Zahlungs- und Wettbewerbsbedingungen der Euro-Zone halten. Es gibt aber auch zwei Ausnahmen. Die Schweiz und Monaco. Beide Staaten halten sich an die SEPA-Vorgaben, aber nicht an alle weiteren EU-Verordnungen bzw. EU-Richtlinien.
Überweisungen außerhalb des EWR: Es muss nicht immer die Bank sein
Klar, bei einer Überweisung kommt vielen Verbrauchern zuerst die Bank in den Sinn. Tatsächlich gibt es aber noch einige andere Möglichkeiten – und die können zum Teil deutlich günstiger sein. Banken verlangen für diese Überweisungen unterschiedlich höhere Gebühren. Generell fallen diese aber nicht sonderlich gering aus. Es kann sich daher lohnen, auf spezielle Transfer-Dienste wie zum Beispiel Moneygram zurückzugreifen. Diese haben sich auf Überweisungen außerhalb des EWR spezialisiert und bieten dementsprechend oftmals kostengünstige Modelle an. Ebenfalls genutzt werden kann der bekannte Dienst Western Union. Dieser bietet den Vorteil, dass der Versender zum Beispiel in einer Filiale einfach den gewünschten Betrag in bar einzahlen kann. Der Empfänger kann sich diesen in seiner Filiale abholen. Die Kosten können in diesem Fall sogar noch gesenkt werden, wenn sich der Empfänger das Geld direkt auf sein Bankkonto überweisen lässt.
Viele Verbraucher nutzen für ihre Online-Geschäfte zudem den Zahlungsdienst PayPal. Auch dieser ermöglicht Transfers außerhalb des EWR. Wichtig: Bei PayPal wird ein generelles Limit für diese Überweisungen gesetzt. Nutzer können das Limit in ihren Kontoeinstellungen aber problemlos aufheben.
Meldung bei hohen Beträgen nicht vergessen
Bei hohen Geldsummen, die empfangen oder versendet werden, ist zudem auf die Meldepflicht zu achten. Nach Paragraf 11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und Paragraf 67 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) müssen Gelder ab einer Summe von 12.500 Euro in Deutschland gemeldet werden. Das betrifft alle natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland, die Zahlungen von Ausländer versenden oder Zahlungen von diesen erhalten. Als Ausländer ist dabei eine Person definiert, die seit länger als einem Jahr nicht in Deutschland leben. Ausländische Staatsbürger, die bereits seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben, gelten in diesem Zusammenhang als „Inländer“.
Ralf Palm, Pressesprecher der Postbank, erklärt hierzu: „Diese Meldungen dienen zur Erstellung der Außenwirtschaftsstatistik und sind durch den Kunden direkt an die Bundesbank bis zum siebten des Folgemonats elektronisch über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) zu machen. Lediglich Privatpersonen können ihre außenwirtschaftlichen Zahlungsmeldungen auch telefonisch (…) aufgeben.“ Banken weisen ihre Kunden auf die Meldepflicht hin. Zu finden ist der Hinweis zum Beispiel bei den Überweisungsdetails, wenn ein Geldeingang verbucht wird.
Strengerer Kampf gegen die Geldwäsche
Bereits Anfang des Jahres ist ein neues Geldwäschegesetz in Europa in Kraft getreten. Dieses regelt, in welcher Form die Finanzströme kontrolliert werden. Ziel des Ganzen ist es natürlich, die Geldwäsche zu verhindern und das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten zu unterbinden. Der Schwerpunkt liegt hier vor allem auf den Bargeldtransaktionen. Wer gewerblich mit Gütern oder Immobilien handelt, muss jeden Verdacht auf Geldwäsche bei den zuständigen Behörden melden, sobald es sich um eine Transaktion von mindestens 10.000 Euro handelt. Bei den Edelmetallen ist diese Meldung bereits ab einem Transaktionswert von 2.000 Euro erforderlich. Es kann sein, dass auch die Privatpersonen im Anschluss dann nachweisen müssen, woher diese Gelder stammen. In erster Linie dient die Richtlinie aber dazu, derartige Zahlungsströme bei Unternehmen zu kontrollieren.