• Donnerstag, 29. Januar 2026

Strafzinsen zulässig: Landgericht durchkreuzt Hoffnungen der Verbraucher

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Die Diskussionen um die Negativzinsen für Bankkunden nehmen weiter Fahrt auf. Nachdem sich Verbraucherschützer in den letzten Monaten heftig gegen die Negativzinsen zur Wehr setzen wollten, gab es nun einen Rückschlag. So entschied das Landgericht Leipzig in einem jüngsten Fall grundsätzlich für die Negativzinsen bei Neukunden. Lediglich in manchen Fällen bleiben die Entgelte verboten. Passend dazu teilte die Postbank jüngst mit, dass künftig die Freibeträge für Spareinlagen deutlich gesenkt werden. Bereits ab 50.000 Euro auf Giro- oder Anlagekonten und ab 25.000 Euro auf den Tagesgeldkonten sollen nun Verwahrentgelte gezahlt werden.

Vor dem Landgericht: Verbraucherzentrale gegen Sparkasse Vogtland

Auch im schönen Vogtland ist die Debatte um Negativzinsen angekommen und ärgert die Verbraucherschützer. Immer mehr Banken sind weiterhin dabei, die sogenannten „Verwahrentgelte“ auf Sparkonten oder Girokonten einzuführen. Das ist den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Diese wandten sich deshalb an das Landgericht in Leipzig und reichten hier Klage gegen die Sparkasse Vogtland ein. Das Urteil fiel allerdings aus Sicht der Verbraucherschützer ernüchternd aus. So entschied dieses, dass die Strafzinsen zumindest für Neukunden und bestimmte Bestandskunden zulässig sind. Die Klage der Verbraucherzentrale wurde damit weitestgehend abgewiesen. Mit nur einer Ausnahme. Ein Kontomodell für Schüler und Studenten dürfe kein Verwahrentgelt erfordern, wenn dieses mit einer kompletten Gebührenfreiheit beworben wird.

Die Sparkasse kann ihren ursprünglichen Plan also weiterverfolgen. Die Bank wollte für alle neuen Privatgirokonten ab dem 1. Februar 2020 ab einer Einlage von 5.000 Euro ein Verwahrentgelt erheben. Immerhin 0,7 Prozent hätten die Sparer dann zahlen müssen. Ein Verfahren, das in den Augen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die rechtlichen Regelungen verstößt. Die Verbraucherschützer reichten deshalb also Klage ein.

Bank wehrt sich gegen Vorwürfe

Die Sparkasse Vogtland äußerte bereits vor einigen Monaten, dass man die Kritik der Verbraucherschützer nicht verstehen könne. So würden diese das gesamte Negativzinsumfeld schlichtweg ignorieren. Auch die Banken könnten sich aus diesem schließlich nicht befreien und seien damit zum Handeln gezwungen. Ein weiteres Problem, mit dem die Sparkasse Vogtland nicht alleine dasteht: Banken ohne Verwahrentgelte erhalten erhöhte Zuströme von anderen Banken. Einfach dadurch, dass Kunden zu den Banken ohne Verwahrentgelte wechseln. Diese wiederum müssen das frische Geld der Kunden lagern. Das treibt die Kosten des Unternehmens in die Höhe. Auch diese Kosten sollen also mit Hilfe der Entgelte ausgeglichen werden.

Generell der stärkste Grund ist jedoch das angesprochene Zinsumfeld. Die Europäische Zentralbank behaart weiterhin auf ihrer Niedrigzinspolitik. Die Folge für die Banken: Für Einlagen bei der EZB muss ein Entgelt von rund 0,5 Prozent der Einlage gezahlt werden. Genau diese Kosten geben die Unternehmen direkt an ihre Kunden weiter. Das Problem: Die Negativzinsen erreichen immer mehr Unternehmen. Auf der anderen Seite senken diese aber auch die Freibeträge für ihre Kunden immer weiter ab. Zinsen fallen also immer früher an, oftmals auch bei recht kleinen Beträgen.

Kunden müssen immer früher zahlen

Ein Beispiel hierfür ist die ING. Diese halbierte jüngst den Freibetrag für ihre Kunden. Statt ab 100.000 Euro liegt dieser künftig nur noch bei 50.000 Euro. Genau das Gleiche war in den vergangenen Tagen bei der Postbank zu beobachten. Das Unternehmen hat eine neue Gebührenregelung eingeführt, die ab dem 21. Juni bei neu geschlossenen Verträgen greift. Bisher profitierten die Kunden auch hier von einem Freibetrag bis zu 100.000 Euro. Künftig liegt dieser bei Giro- und Anlagekonten nur noch bei 50.000 Euro. Auf den Tagesgeldkonten werden sogar nur noch Summen von bis zu 25.000 Euro gebührenfrei angenommen. Überschreiten Kunden diese Summen, werden ab Juli 0,5 Prozent Gebühren als Verwahrentgelt erhoben.

Obwohl die Postbank zur Deutschen Bank gehört, sollen die Anpassungen übrigens exklusiv nur für die Postbank-Kunden gelten. Für die Deutsche Bank seien demnach keine Änderungen der Gebührenstruktur geplant heißt es von Seiten des Unternehmens. Der Konzern arbeitet demnach weiterhin mit seinem regulären Modell, welches die Strafzinsen erst ab einem Betrag von 100.000 Euro erhebt. Eine ganz andere Richtung schlägt wiederum die Degussa Bank ein. Diese führte jüngst ebenfalls Verwahrentgelte von 0,5 Prozent ein. Allerdings schon ab einem Betrag von nur 5.000 Euro.

Kritik bleibt schwergewichtig

In der Praxis treffen die Strafzinsen ab Beträgen von 100.000 Euro gewiss nicht jeden Kontoinhaber. Generell wird es für die Kunden jedoch immer schwerer, Banken ohne entsprechende Gebühren zu finden. Bereits mehr als 400 Banken in Deutschland erheben Gebühren für die Girokonten der Privatkunden. Was bei Geschäftskunden bereits seit Jahren gängige Praxis ist, ist für die Privatkunden allerdings noch Neuland. Immerhin können sich die Bestandskunden bislang noch vor der Erhöhung der Gebühren schützen. Der Bundesgerichtshof entschied jüngst, dass die Unternehmen den Bestandskunden nicht einfach identische Zinsen aufdrücken können. Künftig wird dies deutlich komplizierter werden, da die Kunden einer Erhöhung ausdrücklich zustimmen müssen. Eine stillschweigende Annahme wird nicht mehr akzeptiert.

Urteil aus Leipzig gilt als wegweisend

Sowohl für die Verbraucher als auch für die Banken könnte das neue Urteil aus Leipzig jetzt wegweisend sein. Der Grund hierfür ist simpel. Bislang wurden kaum Urteile im Bereich der Strafzinsen gesprochen. 2018 etwa urteilte das Landgericht Tübingen, dass die Volksbank in Reutlingen bei Bestandskunden nicht nachträglich einen Negativzins einführen dürfte. Schon damals allerdings klang durch, dass das Gericht die Zinsen für Neukunden nicht grundsätzlich als unzulässig bezeichnen würde. Diese Einschätzung hat das Gericht in Leipzig nun noch einmal verstärkt.

Noch ist für die Bankkunden allerdings nichts „verloren“. Wie die Verbraucherzentrale kurz nach dem Urteil mitteilte, wolle man in Berufung gegen dieses einlegen. Diese würde dann am Oberlandesgericht in Dresden verhandelt werden. Sollte auch hier kein für die Verbraucherzentrale akzeptables Urteil gefällt werden, bliebe mit dem Bundesgerichtshof eine weitere Instanz. Im Falle des Falls könnte es bis zu einem endgültigen Urteil also noch einige Monate dauern. Da der erste Eindruck aber tendenziell die Strafzinsen unterstützt, könnten andere Unternehmen diese nun ebenfalls einführen. Die Signalwirkung wäre damit, auch ohne eine höchst richterliche Entscheidung, perfekt.

Banken begrüßen das Urteil

Bei den Geldhäusern wurde das Urteil dementsprechend natürlich positiv aufgenommen. Die Konzerne betonten jüngst immer wieder, dass man die Gebühren nicht freiwillig einführen würde. Es hätte immerhin kein Unternehmen Spaß daran, die Kunden derart gegen sich aufzubringen. Allerdings könne man gegen die Geldpolitik der EZB nicht weiter wirtschaften. Die Unternehmen betonten jedoch auch immer wieder, dass die Gebühren für Kontoführung und die Kosten für die Einlagen keinesfalls das gleiche Paar Schuhe wären. Dass die EZB zeitnah die Zinspolitik anpasst, scheint in den Augen der Branche unwahrscheinlich.

Für die Verbraucher verändert sich grundsätzlich wenig. Clevere Verbraucher lagern ihre Beträge in hohen Bereichen schon lange nicht mehr auf den Girokonten, sondern nutzen diese für andere Anlageprodukte wie Aktien oder ETFs. Diese versprechen bei oftmals deutlich geringeren Kosten eine weitaus bessere Rendite bzw. überhaupt eine Rendite. Wer sein Guthaben lediglich auf dem von Negativzinsen belasteten Girokonto lagert, kann diesem lediglich beim Schrumpfen zusehen.

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