Aufgrund mangelnder Verzinsungen hatte sich das Tagesgeldkonto eigentlich bereits aus dem Kosmos der deutschen Sparer verabschiedet. Wahren Tagesgeldkonten jahrelang attraktiv, fielen die Zinsen für das dauerhaft verfügbare Ersparte zuletzt in den Keller. Ein wenig kurios ist es deshalb, dass ausgerechnet die Tagesgeldkonten jetzt offenbar ein Comeback feiern. Beim genaueren Hinsehen wird jedoch deutlich: So überraschend ist die Rückkehr, wenn auch unter ganz anderen Voraussetzungen, nicht.
Tagesgeldkonten: Einmal Shootingstar und zurück?
Für viele deutsche Sparer war es lange Zeit die optimale Lösung: Das Tagesgeldkonto. Hier konnten Gelder bequem angelegt werden, waren anders als auf einem Festgeldkonto aber jederzeit greifbar. Eine gute Option für alle Sparer, die sich aber nicht vollends von ihrem Ersparten verabschieden wollten. Nach einigen enorm erfolgreichen Jahren kam allerdings der große Bruch. Die Zinsen auf den Tagesgeldkonten sanken auf ein verschwindend geringes Niveau, bis sie schließlich größtenteils ganz verschwanden. Das allerdings hindert die Sparer offenbar nicht daran, jetzt wieder auf die ehemals begehrten Tagesgeldkonten zurückzugreifen. Anders als früher, liegt der Sinn jedoch nicht in der Vermehrung der Anlage. Vielmehr nutzen die Bankkunden die Festgeldkonten, um die Verwahrentgelte oder Negativzinsen ihrer Bank zu umgehen.
Auch hier gab es in den letzten Jahren ein paar deutliche Veränderungen. Waren die Verwahrentgelte erst ein Thema für vermögende Kunden, hat sich die Grenze bei den Freibeträgen nach und nach nach unten verschoben. Aus anfänglich 100.000 Euro wurden so bei manchen Banken nur noch 25.000 Euro. Alle Beträge über dem Freibetrag negativ verzinst. Genau dieser Umstand treibt nun wieder die Erfolgsgeschichte der Tagesgeldkonten voran.
Bankkunden wollen Verwahrentgelte umgehen
Der Plan vieler Kunden ist simpel: Die überschüssigen Beträge werden ganz einfach auf Tagesgeldkonten verteilt. Während der Großteil des Vermögens bei der Hausbank verbleibt, werden die überschüssigen Beträge auf Tagesgeldkonten, zum Beispiel bei Direktbanken, geschoben. Die Negativzinsen entfallen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Reisen DS GmbH, die sich in dieser auf Zahlen der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank bezieht. Demnach ist ersichtlich, dass sich die Zahl der Tagesgeldkonten in Deutschland im vergangenen Jahr wieder deutlich erhöht hat. Damit wurde eine wahre Trendwende eingeläutet, denn zuvor stagnierte die Zahl der Tagesgeldkonten regelmäßig. Gleichzeitig sind laut der Studie im gleichen Zeitraum die Einlagen auf jedem Tagesgeldkonto rückläufig. Dadurch würde deutlich werden, dass die Deutschen ihre Gelder stärker auf mehrere Tagesgeldkonten aufteilen.
In der Studie werden auch konkrete Zahlen genannt. So hätte es bei der Zahl der Tagesgeldkonten im vergangenen Jahr einen Zuwachs von rund 4,00 Prozent gegeben. In den fünf Jahren zuvor lag dieser hingegen jeweils bei weniger als einem Prozent. Gleichzeitig sei aber das durchschnittliche Guthaben auf jedem Tagesgeldkonto im Jahre 2020 um 1,90 Prozent gesunken. In den fünf Jahren zuvor lag der Anstieg durchschnittlich hingegen bei 3,90 Prozent. Somit gibt es derzeit in Deutschland mehr Tagesgeldkonten pro Kopf. Auf diesen befindet sich jeweils jedoch weniger Geld als noch vor ein paar Jahren.
Tagesgeldkonto, Aktien und Co: Kunden zum Handeln gefordert
Durch die Einführung der Verwahrentgelte sind die Kunden vieler Banken zum Handeln gefordert. Nicht alle entscheiden sich dabei für die Umschichtung auf verschiedene Tagesgeldkonten. Einige Bankkunden haben die Entgelte als Möglichkeit genutzt, um ihrer Bank den Rücken zu kehren. Noch immer sind ein paar wenige Girokonten komplett kostenlos und ohne Verwahrentgelte verfügbar. Für viele Kunden Argument genug, zu diesen Anbietern zu wechseln. Darüber hinaus greifen viele Kunden auf alternative Anlagemöglichkeiten wie etwa den Aktienhandel oder ETF-Handel zurück. Der Vorteil hier: Neben der Vermeidung von Negativzinsen sind auch hohe Renditen möglich.
Banken ziehen Gebührenschrauben an
Ein Ende der Gebühren auf Seiten der Banken ist hingegen nicht wirklich in Sicht. Die Geldhäuser sind hier an die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank gebunden. Damit die Banken Gelder bei dieser einlagern können, müssen sie der EZB einen Zins zahlen. Dieser Zins wird an die Kunden weitergegeben. Die EZB erklärte in der jüngeren Vergangenheit immer wieder, an der Niedrigzinspolitik festhalten zu wollen. Für die Banken wird die Einlagerung der Kundengelder also weiterhin kostenpflichtig bleiben. Und nicht nur das. Nachdem zu Beginn der Niedrigzins-Phase nur wenige Unternehmen auf den Zug aufgesprungen sind, wurden die Gebührenschrauben mittlerweile angezogen. Bankkunden haben es immer schwerer, auf für sie attraktive Kontomodelle zurückzugreifen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil zeitgleich zu den Verwahrentgelten auch neue Kontogebühren in vielen Bankhäusern eingeführt wurden.
Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltenen Gebühren
Rund um die Kontogebühren allerdings gibt es Bewegung. Im April erklärte der Bundesgerichtshof in einem Urteil, dass viele Kontogebühren zu Unrecht erhoben wurden. Das veranlasste viele Banken nun dazu, ihren Kunden ein Angebot zur Rückzahlung der Gebühren zu machen. Diese fallen aber offenbar ziemlich unterschiedlich aus. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, hätte ein Bankkunde aus Frankfurt von der Sparkasse ein Angebot über eine Rückzahlung von pauschal 25 Euro erhalten. Damit würde die Bank jedoch nicht die Rechtsflicht anerkennen. Anders gesagt: Die Sparkasse möchte einfach nur einen Haken hinter die Angelegenheit machen können – und das möglichst günstig. Weitere Forderungen oder Ansprüche könnte der Kunde nicht geltend machen. Begründet wird der Betrag dadurch, dass sich das Urteil des BGH nur auf die Gebührenerhöhungen aus der Vergangenheit beziehe und nicht auf die Rückerstattung sämtlicher Entgelte. Bei anderen Sparkassen wurden Kunden dennoch höhere Beträge geboten. Bei der Sparkasse Holstein zum Beispiel ging bei den Kunden jüngst ein Brief mit einem Angebot über 39,95 Euro als Rückzahlung ein. Ebenfalls ein offenbar noch geringer Betrag.
Wie die „FAZ“ mit Bezug auf mehrere Anwälte berichtet, lägen die Rückerstattungsangebote durchschnittlich bei rund 111 Euro. In einem Fall sei sogar ein Angebot von rund 300 Euro an den Kunden übermittelt worden. Weiter heißt es von der Zeitung, dass viele Anwälte ihren Mandaten dazu raten würden, sich ebenfalls an die BaFin zu finden. Diese solle den Banken zusätzlichen Druck machen und so dafür sorgen, dass die Rückzahlungen noch konsequenter erfolgen.
BaFin hat ein „wachsames Auge“
Wie es von der BaFin heißt, wolle diese jedoch erst einmal keine Allgemeinverfügung ins Leben gerufen. Stattdessen seien die Banken gefordert, die Entscheidung des BGH umzusetzen und ihre Kunden dementsprechend zu entschädigen. Man würde jedoch registrieren, dass die Unternehmen auf ganz unterschiedliche Weisen vorgehen würden. Darauf habe man ein „wachsames Auge“. Man müsse dann jedoch individuell prüfen, ob für Einzelfälle ein genereller Handelsbedarf bestehen würde oder nicht.
Wie hoch die Rückzahlungen an jeden einzelnen Kunden ausfallen, ist laut Angaben von Banken und Bankenverbänden eine individuelle Entscheidung und würde sich danach richten, welche Gebührenerhöhungen den Kunden in den letzten Jahren getroffen hätten. Wer also spürbare Erhöhungen in der Vergangenheit hinnehmen musste, erhält nun höhere Rückzahlungen als Kunden mit geringeren Erhöhungen.