Wenn Banken in Deutschland in den letzten Wochen und Monaten für Schlagzeilen gesorgt haben, dann häufig mit der Ankündigung von neuen Gebühren oder sogar negativen Zinsen. Dabei dürften diese Meldungen aus Sicht der Institute eher unfreiwilliger Natur sein. Denn in der Regel wird versucht, die Gebühren ohne großes Aufsehen einzuführen um dann abzuwarten wie die Kunden reagieren. So geschehen im Fall der Volksbank Reutlingen. Dem aktualisierten Preisaushang ist zu entnehmen, dass bereits seit Dezember 2016 neue Konditionen für verschiedene Kontoformen gelten. Betroffen sind neben dem Girokonto unter anderem auch das Tagesgeldkonto und das Festgeld. Dagegen geht die Verbraucherzentrale in Baden-Württemberg nun vor. Aus ihrer Sicht sind die neuen Konditionen nicht rechtskonform. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die in Rede stehenden Konditionen nur bekannt gegeben werden, wie im Fall der Volksbank Reutlingen, oder ob sie tatsächlich auch erhoben werden. Für die Verbraucher bedeutet dies vor allem, dass sie mit Blick auf ihre Banken stets genau hinsehen sollten, wenn Änderungen der Konditionen angekündigt werden. Neben einem Einspruch gegen die Änderungen bleibt am Ende immer noch die Möglichkeit, zu einem anderen günstigeren Anbieter zu wechseln. Im Folgenden möchten wir den Fall der Volksbank Reutlingen noch einmal genau darstellen und im Licht der aktuellen Zinsentwicklungen betrachten.
Der Fall der Volksbank Reutlingen
Das Muster ist bereits aus anderen Fällen bekannt. Eine kleine, eher unbedeutende Bank wagt sich bei der Änderung der Konditionen zunächst vor und wartet ab was passiert. Bleiben diese Änderungen ohne umfassende Folgen und werden diese durch die Kunden weitgehend akzeptiert, dauert es nicht lange, bis andere Institute still und leise nachziehen. Dabei sind auch andere Fälle bekannt, bei denen bestimmte Gebührenerhöhungen auch wieder zurückgenommen wurden. Häufig waren dafür Proteste der Kunden aber auch Abmahnungen von Verbraucherzentralen der Grund. In einigen Fällen sorgten auch Formfehler dafür, dass eine angekündigte Gebührenerhöhung oder die Einführung von Strafzinsen wieder zurückgenommen werden mussten. Einen weiteren Fall, der in genau dieses Muster passt, hat jetzt die Volksbank Reutlingen geliefert. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das genossenschaftliche Institut bereits im Dezember des letzten Jahres eine umfassende Veränderung ihrer Gebührenordnung durchgeführt. Entnehmen ist dies dem aktuellen Preisaushang, der seit Dezember 2016 gültig ist. Für Guthaben, die sich auf privaten Girokonten befinden, gilt dabei aktuell ein negativer Zinssatz in Höhe von 0,5 Prozent. Auch eine Verlagerung des Guthabens auf das Tagesgeldkonto beim gleichen Institut bietet im konkreten Fall nur bedingt einen Ausweg aus der Gebührenfalle. Bereits ab einem Guthaben von 10.000 Euro werden auf dem Tagesgeldkonto ebenfalls negative Zinsen von 0,5 Prozent pro Jahr erhoben. Und auch das Festgeldkonto wurde im Zuge der Neuordnung der Gebühren und Konditionen mit negativen Zinsen ausgestattet. Wer mehr als 25.000 Euro auf dem Festgeldkonto der Volksbank Reutlingen anlegt, erhält nicht etwa einen jährlichen Zins, sondern muss pro Jahr 0,25 Prozent berappen. Für eine Anlagedauer von zwei Jahren wird laut Preisaushang ein negativer Zins von 0,1 Prozent veranschlagt.
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht gegen das Institut vor
Gegen dieses neue Preismodell geht nun die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stellung und mahnt die Bank ab. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind derartige Preismodelle für Privatkunden grundsätzlich unzulässig. Reichlich bizarr erscheint der Fall zusätzlich dadurch, dass die Bank betont, die Gebühren bzw. die negativen Zinsen zwar offiziell eingeführt, tatsächlich von den Kunden jedoch nicht erhoben zu haben. Dies spielt aus Sicht der Verbraucherschützer jedoch keine Rolle. Für die rechtliche Beurteilung dieser Gebühren ist es unerheblich, ob die Gebühren nur eingeführt oder auch tatsächlich erhoben werden. Entscheidend sei vor allem, dass sich die Kunden implizit mit dem neuen Preis einverstanden zeigen, wenn sie nicht dagegen Widerspruch einlegen. Die Bank betonte nun, den Fall erneut rechtlich prüfen lassen zu wollen, hält sich bezüglich des weiteren Vorgehens momentan aber bedeckt.
Warum führen die Banken überhaupt negative Zinsen ein?
Doch warum führen die Banken derzeit überhaupt negative Zinsen ein? Aus Sicht der Institute ist der Fall klar: Schuld ist die Europäische Zentralbank (EZB), die mit ihrer Zinspolitik dafür gesorgt hat, dass den Banken in Deutschland und Europa die Erträge wegbrechen. Um die wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone anzukurbeln, hat die EZB bereits vor zwei Jahren die Leitzinsen auf einen Wert von unter null gesenkt. Dies hat zum einen zur Folge, dass die Banken mit ihren Einlagen bei der EZB keine Zinserträge mehr erwirtschaften. Im Gegenteil: parken sie, wie rechtlich vorgeschrieben, einen Teil ihrer Einlagen auf den Konten der Zentralbank, so müssen die Institute selber einen negativen Zins entrichten. Ganz allgemein hat das negative Zinsniveau nach Angaben der Banken dafür gesorgt, dass mit dem klassischen Kreditgeschäft nicht mehr die hohen Gewinne erwirtschaftet werden können, wie es noch vor einigen Jahren der Fall war, als deutlich höhere Zinsen galten. Und noch ein drittes Problem macht den Banken in Deutschland und Europa derzeit zu schaffen: die Anleger und Sparer suchen nach günstigen Anlagemöglichkeiten und Kontomodellen. Erhöht ein Institut die Gebühren oder führt negative Zinsen ein, kommt es dazu, dass Kunden mit höheren Einlagen ihr Geld abziehen und zu einem anderen Institut wechseln, welches noch keine Gebühren oder negative Zinsen verlangt. Da große Einlagen für die Banken momentan nur zusätzliche Kosten bedeuten, versuchen diese sich ihrerseits gegen große Mittelzuflüsse zu wappnen.
Auch auf Gebühren sollten die Kunden achten
Bisher galten negative Zinsen allerdings in der Regel nur für Geschäftskunden sowie für Kunden mit besonders hohen Einlagen. Üblich war eine Schwelle von 100.000 Euro, ab der sogenannte Verwahrentgelte gelten oder negative Zinsen erhoben wurden. Während einige Banken negative Zinsen einführten, haben andere ganz einfach an der Gebührenschraube gedreht. Im Endeffekt spielt es keine wesentliche Rolle, auf welche Art und Weise die Kunden zur Kasse gebeten werden. Entscheidend ist viel mehr, wie hoch die Gesamtkosten über ein komplettes Jahr ausfallen. Dies hängt von unterschiedlichen Bedingungen ab, unter anderem von der Höhe des Guthabens, welches bei der Bank angelegt wird, aber auch von der Art der Nutzung des Kontos. Neben Kontoführungsgebühren haben viele Banken auch Gebühren für Transaktionen aller Art eingeführt. Jede Überweisung und jeder Dauerauftrag, aber auch Buchungseingänge werden dabei mit einer festen Gebühr belegt. Auch Bargeldabhebungen oder das Ausstellen von Kontoauszügen sind beliebte Dienstleistungen, für die die Banken neuerdings Gebühren verlangen.
Wie sollten die Kunden reagieren?
Aus Sicht der Kunden ist es im Sinne einer preisgünstigen Kontoführung natürlich wichtig, alle Kosten sowie mögliche negative Zinsen im Auge zu behalten. Änderungen der Konditionen müssen in jedem Fall schriftlich und frühzeitig durch das Institut angekündigt werden. Häufig bringt schon ein Wechsel zu einem anderen Kontomodell bei der gleichen Bank eine Ersparnis. Die Verbraucherzentralen nennen als fairen Preis für ein normales Girokonto den Wert von jährlich maximal 75 Euro. Liegen die Kosten deutlich darüber und bringt auch kein alternatives Kontomodell des Instituts die gewünschte Ersparnis, bleibt den Bankkunden zunächst die Möglichkeit, der Änderung zu widersprechen. Zumindest wenn ausreichend Kunden von diesem Widerspruch Gebrauch machen, besteht eine gewisse Chance, dass sich die Bank ihren Schritt noch einmal überlegt. Wie der Fall der Volksbank Reutlingen zeigt, können aber auch die Verbraucherzentralen ein wichtiger Ansprechpartner sein. Im Zweifelsfall gehen die Organisationen gegen entsprechende Gebührenerhöhungen vor, nach dem diese auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft wurden. Als letzte Möglichkeit bleibt dann immer noch die Kündigung des Girokontos und der Wechsel zu einem günstigeren Modell bei einem anderen Institut. Der Wechsel des Girokontos ist dabei deutlich leichter, als von vielen Bankkunden gemeinhin angenommen. Hierfür hat auch der Gesetzgeber im letzten Jahr gesorgt. Die Banken sind nun dazu verpflichtet, die Kunden bei einem Wechsel zu einem anderen Institut zu unterstützen. Im Normalfall wird die Bürokratie dann durch das neue Institut erledigt. Vor allem die Umstellung der bestehenden Einzugsermächtigungen und Daueraufträge erfolgt weitgehend automatisch.
Fazit – Strafzinsen können durch Klage oder Wechsel vermieden werden
Auch wenn die Volksbank Reutlingen erst einmal einen Rückzieher machen sollte und derzeit betont, die Gebühren zwar eingeführt, tatsächlich jedoch nicht erhoben zu haben, sollten sich Bankkunden in Deutschland weiterhin auf steigende Kosten im Rahmen der Kontoführung einstellen. Dies zeigen die Entwicklungen der letzten Monate eindeutig. Sehr viele Institute haben in dieser Zeit die Gebühren für ihre Girokonten erhöht. Außerdem wurden zusätzliche Gebühren eingeführt. Nicht immer ist ein solcher Schritt rechtmäßig, wie der aktuelle Fall gezeigt hat. Negative Zinsen ab dem ersten Euro auf dem Girokonto sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nicht mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar. Dies zeigt auch, dass es sich unter Umständen lohnen kann, einer Einführung neuer Gebühren oder negativer Zinsen zu widersprechen oder sich direkt an eine Verbraucherzentrale zu wenden.
Wichtig bleibt in jedem Fall, das Vorgehen der Banken aufmerksam zu beobachten und gegebenenfalls zu reagieren. Denn nach wie vor gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Banken und Sparkassen, die unterschiedliche Kontomodelle anbieten und um Kunden konkurrieren. Auch kostenlose Kontomodelle sind dabei weiterhin verfügbar. Allerdings müssen die Kunden dann auf den gewohnten Service in der Filiale verzichten, da es sich bei den Anbietern ausschließlich um sogenannte Direktbanken handelt. Eine dieser Direktbanken ist die DKB. Zum kostenlosen Girokonto gehört bei dieser Bank nach wie vor eine ebenfalls kostenlose Kreditkarte, mit der sowohl im In- als auch im Ausland bezahlt und Bargeld abgehoben werden kann. Dabei ist derzeit auch kein regelmäßiger Geldeingang erforderlich, um dieses Kontomodell zu nutzen. Ein ähnliches Angebot gibt es bei der comdirect. Auch hier erhalten Kunden unabhängig vom regelmäßigen Geldeingang ein kostenloses Girokonto inklusive Kreditkarte. Kostenlos ist auch das Girokonto bei der ING-DiBa. Allerdings gilt hier ein regelmäßiger Gehaltseingang als zwingende Voraussetzung.